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Wie kann ein Unternehmer seine Außenstände zu barem Geld machen?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 23. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Für Unternehmer ist nur das Geschäft, welches bezahlt wird, ein gutes Geschäft. Gerade Existenzgründer, aber genauso gestandene Unternehmen, trauen sich oft nicht, ihre Forderungen einzutreiben. Häufig besteht die Angst, dass die Kunden nach einer Mahnung oder ähnlichem nicht mehr wieder kommen.

Das Gegenteil ist jedoch meist der Fall.

Denn mit einem effektiven Forderungsmanagement entstehen mehrere Vorteile: Zum einen wird das Unternehmen als professionell wahrgenommen. Zum anderen kann es die eigene Liquidität sichern. Dabei bieten sich für die erfolgreiche Eintreibung der Außenstände verschiedene Möglichkeiten an. Wichtig ist, dass die Forderungseintreibung konsequent durchgesetzt wird.

Wer nur nach Gefühl Forderungen eintreibt, etwa wenn kein Geld mehr auf dem eigenen Konto ist, wird langfristig nicht erfolgreich sein. Auch Mahnungen, die in unregelmäßigen Abständen versandt werden, bringen keinen Erfolg. Wenn in einem Schreiben weitere Schritte angedroht werden, müssen diese auch erfolgen. Zahlreiche Unternehmen versenden die „letzte Mahnung“ mehrfach. Beim Kunden verlieren sie so nur an Glaubwürdigkeit.

Die Mahnung

Das Mahnwesen wird bei vielen Unternehmen vernachlässigt, dabei ist es ein wichtiger Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg. Mahnungen sollten in regelmäßigen Abständen geschrieben werden. Am besten legen sich Unternehmer zwei Tage monatlich für das Erstellen der Mahnungen fest. Zum einen werden die Mahnungen so nicht vergessen, zum anderen geraten die Kunden schneller in Verzug.

Wichtig bei einer Mahnung ist, dass diese nicht vor der Fälligkeit der Rechnung gestellt wird. Andernfalls ist sie nicht rechtens. Es muss eine konkrete Aufforderung zur Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist enthalten sein. Am besten eignet sich dafür die Angabe eines konkreten Datums. Eine Angabe, wie „14 Tage nach Erhalt“ ist sehr schwammig. Spätestens nach der zweiten oder dritten Mahnung werden oft weitere Schritte eingeleitet. Auf diese muss der Schuldner in der Mahnung eindeutig hingewiesen werden. Somit erhält er einen weiteren Anreiz, die Rechnungen zu begleichen.

Das gerichtliche Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren folgt meist auf die Mahnungen, die fruchtlos geblieben sind. Den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids findet man im Schreibwarenhandel. Wird dem Mahnbescheid nicht widersprochen, so kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Dieser gilt als vorläufig vollstreckbarer Titel. Sofern der Schuldner ihm nicht widerspricht, kann der Gläubiger ihn pfänden lassen. Bei einem Einspruch hingegen kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.

Das Inkassounternehmen

Inkassounternehmen können ebenfalls für die Eintreibung der Außenstände beauftragt werden. Aufgrund ihres Rufes genießen Schreiben des Inkassounternehmens meist mehr Beachtung bei den Schuldnern. Bei großen Verbänden, wie etwa der Creditreform, werden auch gerichtliche Forderungseintreibungen möglich. Der Gläubiger muss bei einem solchen Unternehmen allerdings Mitglied werden und einen Jahresbeitrag bezahlen.

Sofern er einen Auftrag zur Eintreibung der Forderungen an das Inkassounternehmen vergibt, wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr fällig. Diese zieht das Unternehmen aber vom Schuldner mit ein. Der Gläubiger muss für die Kosten nur aufkommen, wenn eine Eintreibung der Forderungen nicht möglich ist.

Das Factoring

Ein wichtiger Punkt im Forderungsmanagement ist auch das Factoring. Dabei kaufen Unternehmen die Forderungen von Unternehmen auf. Sie begleichen diese Forderungen sofort. Allerdings wird dabei ein prozentualer Anteil abgezogen, der für die Beitreibung der Forderungen fällig wird. Sinnvoll ist allerdings nur das echte Factoring. Bei diesem wird auch das Risiko der Uneinbringlichkeit der Forderungen mit übernommen. Für Unternehmen bedeutet Factoring eine sofortige Verfügbarkeit der Außenstände. Die eigene Liquidität kann auf diese Art und Weise gesichert werden.

Quellen: http://www.ihk-trier.de


Bildnachweise: © stadtratte/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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