Hartz IV Empfänger dürfen einer selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit nachgehen, um sich so einen Teil oder später, so das Ziel der ARGE, den vollen Lebensunterhalt zum ALG 2 hinzu zuverdienen. Wäre ja zu schön, wenn man in Deutschland auch das Geld behalten dürfte, was man verdient hat.
Nicht alles was man verdient, darf man behalten
Diese Erfahrung müssen leider auch immer wieder die ALG 2 Empfänger machen, auch wenn Sie selbständig sind. Was Ihnen als Hartz IV Empfänger vom Gewinn bliebt, können Sie mit folgendem Onlinerechner kostenlos und unverbindlich ausrechnen.
Der Onlinerechner dürfen Sie selbstverständlich auch auf Ihrer Internetseite einbauen.
Hinweis: Die angeforderten Inhalte können nicht angezeigt werden, weil Ihr Browser keine IFrames unterstützt. Diesen kostenlosen Onlinerechner für Ihre Webseite gibt’s auf gruenderlexikon.de
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.