Jedes Jahr aufs Neue steht sie an: Die Lohnsteuererklärung. Für die meisten Menschen ist sie ein Buch mit sieben Siegeln, das kaum jemand so richtig durchschaut. Doch der Lohnsteuerjahresausgleich kann mit der Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein recht einfach erfolgen.
Wann ein Lohnsteuerhilfeverein tätig wird
Wie der Name bereits vermuten lässt, eignet sich der Lohnsteuerhilfeverein nur für Arbeitnehmer. Im Rahmen der Lohnsteuererklärung kann er sämtliche Aufgaben übernehmen und so die Steuerschuld errechnen oder Tipps geben, wie Sie Steuern sparen können. Für Selbstständige und Freiberufler wird der Verein jedoch nicht tätig, da diese keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit erhalten.
Sie müssen keine Lohnsteuererklärung beim Finanzamt abgeben, sondern es wird in diesem Fall von der Einkommenssteuererklärung gesprochen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass der Lohnsteuerhilfeverein für den Lohnsteuerjahresausgleich nur dann zuständig ist, wenn keine weiteren Einkünfte, beispielsweise aus Vermietung oder Verpachtung im gewerblichen Sinn bestehen.
Alternativen für die Lohnsteuererklärung
Neben dem Lohnsteuerhilfeverein können Sie Ihren Lohnsteuerjahresausgleich auch mit einem der zahlreichen Steuersoftware-Programme erstellen. Diese Programme sind nahezu selbsterklärend und führen Sie Schritt für Schritt durch Ihre Lohnsteuererklärung. Dabei gibt Ihnen das Programm immer wieder hilfreiche Tipps, durch die Sie weitere Steuern einsparen können.
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Quelle: http://www.aktuell-verein.de
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