≡ Menu

Zahlungen mit Kreditkarte

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 1. April 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (55 Bewertungen)
Loading ratings...Loading...

Betrieblich veranlasste Rechnungen werden vom Unternehmer durch eine Zahlung mittels Kreditkarte oder EC-Karte beglichen.

Nun stellt sich bei Einnahme-Überschuss-Rechnern die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Zahlung mittels Kreditkarte oder EC-Karte steuerlich berücksichtigt werden muss. Da hier das Zu- und Abflussprinzip gilt, ist der Abbuchungszeitpunkt unerheblich. Steuerlich berücksichtigt wird die Ausgabe mit dem Datum des Zahlungsbeleges. Für Schecks sind die gleichen Regeln anzuwenden. Die Berücksichtigung eines Schecks findet zum Zeitpunkt der Hingabe statt.

Quelle: BMF sowie Bundesregierung via DATEV


Bildnachweise: © stokkete/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Male Author Icon
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

Kommentar hinterlassen