Betrieblich veranlasste Rechnungen werden vom Unternehmer durch eine Zahlung mittels Kreditkarte oder EC-Karte beglichen.
Nun stellt sich bei Einnahme-Überschuss-Rechnern die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Zahlung mittels Kreditkarte oder EC-Karte steuerlich berücksichtigt werden muss. Da hier das Zu- und Abflussprinzip gilt, ist der Abbuchungszeitpunkt unerheblich. Steuerlich berücksichtigt wird die Ausgabe mit dem Datum des Zahlungsbeleges. Für Schecks sind die gleichen Regeln anzuwenden. Die Berücksichtigung eines Schecks findet zum Zeitpunkt der Hingabe statt.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.