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ZUGFeRD-Rechnungen mit DATEV erstellen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 30. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Das neue Standardformat für elektronische Rechnungen ZUGFeRD hat großes Potenzial, den digitalen Rechnungsversand in Deutschland anzukurbeln. Immer mehr Hersteller kaufmännischer Software sorgen dafür, dass ihre Lösungen das Format unterstützen.

Nürnberg, 10. März 2015 – Die DATEV eG pilotiert derzeit die Umsetzung in den Komponenten für die Rechnungserstellung in ihren Lösungen für Unternehmen. Die Freigabe der Funktion wird bis Mitte des Jahres erfolgen, sodass DATEV-Anwender ZUGFeRD-Rechnungen dann einfach per E-Mail versenden können. Bereits seit Herbst 2014 unterstützen die relevanten DATEV-Lösungen für die Belegverwaltung, die digitale Dokumentenablage und das Dokumentenmanagement die Bearbeitung von Eingangsrechnungen im ZUGFeRD-Format.

In der Vergangenheit stellte gerade die bestehende Formatvielfalt bei der digitalen Übermittlung von Rechnungsdaten eine gravierende Einstiegshürde für Unternehmen dar. Das ZUGFeRD-Verfahren (das Kürzel steht für Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung), definiert nun einen breit abgestimmten, branchenübergreifenden Standard für elektronische Rechnungen. So müssen sich klein- und mittelständische Unternehmen nicht mehr mit ihren Lieferanten oder Geschäftspartnern auf ein einheitliches Format einigen, bevor sie elektronische Rechnungen austauschen.

Bei einer ZUGFeRD-Rechnung werden alle wesentlichen Informationen des Beleges wie Geschäftspartnername, Rechnungsnummer, Datum, Betrag oder IBAN als XML-Code an ein äußerlich gewöhnliches PDF-Dokument angehängt. Die hinterlegten Informationen können dann automatisch und ohne Übertragungsfehler in die Buchführung einfließen.


Bildnachweise: © v.poth/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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