Mit dem Mieten einer Wohnung oder dem Immobilienkauf sind immer auch Nebenkosten verbunden, die nicht ganz unerheblich sind. Sparfüchse könnten nun auf die Idee kommen, die Maklerprovision von der Steuer absetzen zu wollen. Immerhin handelt es sich um Kosten ohne materiellen Gegenwert, die man gern so weit wie möglich einsparen oder zurückerhalten möchte. Warum also nicht den Makler absetzen? In manchen Fällen ist es tatsächlich möglich, die Maklerprovision absetzen zu können. Doch vor allem, wenn es sich um einen privaten Gebrauch der Wohnung oder des Eigentums handelt, ist es nicht so einfach, die Provision absetzen zu lassen.
Maklerprovision absetzen – Wer bezahlt den Makler?
Bei der Maklerprovison handelt es sich um ein erfolgsabhängiges Entgelt, welches für eine verkäuferische oder vermittlerische Tätigkeit gezahlt wird. Im Klartext bedeutet das, dass die Provision an den Immobilienmakler nur dann ausgezahlt wird, wenn es bei einem Hauskauf oder einer Anmietung tatsächlich zum Vertragsabschluss kommt. Wer die Provision zu zahlen hat, hängt von der Sachlage ab. Bei dem Kauf von Eigentum zahlt in der Regel der Käufer die Maklerprovision. Diese beträgt, je nach Region, zwischen drei und sieben Prozent des Nettokaufpreises.
Bei der Anmietung eines Objektes liegt die Sachlage allerdings wieder etwas anders. Im Jahr 2015 führte der Gesetzgeber das sogenannte Bestellerprinzip ein. Dieses besagt, dass derjenige die Kosten der Maklerprovision tragen muss, der den Makler bestellt hat. In vielen Fällen beauftragen Vermieter einen Immobilienmakler zur Vermittlung des Mietobjektes. Mit der Gesetzesänderung müssen die Vermieter diese Kosten nun selbst tragen und können diese nicht mehr auf den Mieter umlegen. Bei einer erfolgreichen Vermittlung eines Mietobjektes liegt die Maklerprovision in der Regel bei zwei Nettokaltmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer. Sowohl beim Hausverkauf als auch bei der Anmietung erfolgt die Zahlung der Maklerprovision nach Stellung einer Rechnung. Ob sich die Maklercourtage absetzen lässt, kommt auf die Rahmenbedingungen an.
Maklerprovision absetzen – private Umzüge nicht absetzbar
Manchmal kommen auch Mieter nicht umhin, einen Immobilienmakler mit der Suche nach dem richtigen Objekt zu beauftragen. Vor allem, wer beruflich viel eingespannt ist, kann kaum Zeit für die Wohnungssuche aufwenden. Doch in solch einem Fall ist das Interesse besonders groß, die Maklerprovision absetzen zu können, da es sich, anders als bei einem Eigentumskauf, nicht um eine Investition in die Zukunft handelt. Abhängig vom Grund des Umzuges stehen die Chancen tatsächlich gut, die Maklerprovision von der Steuer absetzen zu können. Erfolgt der Umzug aus beruflichen Gründen, lassen sich die Kosten für den Makler im Rahmen der Werbungskosten steuerlich absetzen. Folgende Aspekte müssen alle oder zumindest zum Teil erfüllt sein, um die Provision absetzen zu können:
- Ein neuer Job wird angetreten.
- Es erfolgt die Versetzung an einen neuen Dienstort.
- Durch den Umzug erfolgt eine Ersparnis der Fahrtzeit von mindestens einer Stunde.
Auch, wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Dienstort unterhalten muss und für die Suche einen Makler beauftragt, kann die Maklerprovision steuerlich geltend machen. Hier kann die Provision im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abgesetzt werden. In beiden Fällen lassen sich auch die Umzugskosten in das neue Zuhause absetzen.
Anders liegt die Sachlage bei einem Umzug aus rein privaten Gründen. In solch einem Fall lässt sich die Maklerprovision nicht von der Steuer absetzen. Gleiches gilt für den Kauf von Eigentum oder wenn ein Grundstück gekauft wird. Selbst, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt, kann bei einem Eigentumskauf die Maklerprovision nicht abgesetzt werden. Dies begründet der Gesetzgeber damit, dass die Maklerprovision Teil der Anschaffungskosten und dementsprechend reine Privatsache ist. Beim Immobilienverkauf stellt sich die Frage danach, ob man die Maklergebühren absetzen kann, allerdings nicht. In solch einem Fall trägt der Käufer die anfallenden Immobilienmakler Kosten.
Maklerprovision absetzen – bei Fremdnutzung Provision abschreiben
Kauft jemand ein Haus, um dies weiter zu vermieten und nicht selbst zu nutzen, gibt es einen Weg, an der Maklerprovision zu sparen. In solch einem Fall lässt sich die Maklerprovision nicht absetzen, aber die Provision kann abgeschrieben werden. Als Teil der Anschaffungskosten lässt sich die Maklerprovision abschreiben, weil sie zu den Anschaffungskosten hinzugerechnet werden. Die Abschreibung erfolgt linear über die Laufzeit laut AfA-Tabelle.
Sind Sie bereits Vermieter und beauftragen im Rahmen einer aktuellen Vermietung einen Immobilienmakler mit der Suche nach neuen Mietern, können Sie an der Maklerprovision sparen. Im Rahmen der Vermietungseinkünfte kann die Provision unter den Werbungskosten angegeben werden. So lässt sich in der Steuererklärung die Maklerprovision absetzen. Ebenso lassen sich andere Kosten, die im Rahmen der Verwaltung eines Mietobjektes entstehen, von der Steuer absetzen. Auf diese Weise können Vermieter sich viele der Aufwendungen zurückzahlen lassen, die durch die Instandhaltung entstehen.
Maklerkosten absetzen – Anmietung von Geschäftsräumen
Mieten Sie eine Gewerbeimmobilie an, die Sie nachweislich gewerblich, also als Büro oder Ladenfläche nutzen, können Sie die Maklerprovision als Betriebsausgabe absetzen. Diese muss nicht über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden, sondern Sie können die Maklergebühren absetzen, und zwar sofort in der nächsten Steuererklärung. Ebenso können Sie die mit den geschäftlich genutzten Räumen verbundenen Betriebskosten steuerlich geltend machen.
Die Betriebskosten beziehungsweise Wohnnebenkosten bei privat genutzten Mietwohnungen können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Fragen Sie Ihren Steuerberater um Rat.
Maklerkosten absetzen – wer beruflich umzieht, kann sparen
Wann immer es zu einem Immobilienkauf kommt, gibt es keine Möglichkeit, die Maklerprovision absetzen zu können. Erfolgt allerdings aus beruflichen Gründen ein Umzug in ein Mietobjekt, kann man die Provision im Rahmen der Werbungskosten absetzen und so bares Geld sparen. Gewerbliche Vermietungen bringen auch immer den Vorteil mit sich, den Makler absetzen zu können und so nicht nur Geld, sondern auch Nerven bei der Suche nach dem passenden Objekt zu sparen. Bei Vermietungen gilt seit 2015 das Bestellerprinzip: Derjenige, der den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Neben der Möglichkeit, die Maklergebühren absetzen zu können, können Mieter und Eigenheimbesitzer auch die Wohnnebenkosten von der Steuer absetzen. Diese Betriebskosten anteilig wieder auszuzahlen, soll Steuerzahler entlasten und Lebenshaltungskosten geringhalten.
TIPP: Die Möglichkeit, Maklerkosten absetzen zu können, gilt im Übrigen auch für Versicherungsmakler. Wer sich von einem Versicherungsexperten zur Altersvorsorge beraten lässt, kann die Kosten für eine Rentenberatung in der Steuererklärung geltend machen. Wichtig ist nur, sich über die Beratung eine gültige Rechnung ausstellen zu lassen und diese beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
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Bildnachweise: Familie mit Makler: Monkey Business - Fotolia.com, Handschlag mit Makler: VadimGuzhva - Fotolia.com, Weißes Gebäude: Tiberius Gracchus - Fotolia.com