Eine Verkaufs- oder Fachmesse ist eine gute Gelegenheit für Unternehmen, um ihre Waren und Dienstleistungen verkaufsfördernd zu präsentieren. Es ist unbestritten, dass ein gelungener Messeauftritt maßgeblich zum Geschäftserfolg beiträgt. Lohnenswert ist ein Messebesuch aber auch für jene Unternehmen, die nicht selbst ausstellen, sondern sich nur einen Marktüberblick verschaffen wollen.
Egal ob man Aussteller oder Besucher ist – eine Messe kann mitunter enorm ins Geld gehen. Zumindest kann man die entstandenen Kosten als Betriebsausgaben abziehen. Dabei ist Voraussetzung, dass die Gründe für den Messebesuch ausschließlich betrieblicher Natur waren.
Mögliche Kosten als Aussteller:
- Standgebühren
- Strom-, Wasser- und Telekommunikationsanschlüsse
- Bewirtung, Catering, etc. (ggf. Abzugsbeschränkung auf 70 Prozent der Kosten beachten!)
- Messestand (hierbei handelt es sich um betriebliches Anlagevermögen, dessen Anschaffungskosten sich im Wege der jährlichen Abschreibungen über eine Nutzungsdauer von 6 Jahren auswirken)
- Lohn- und Reisekosten für eigene Mitarbeiter (Zuschläge für Mehrarbeit, Hotelübernachtungen, etc.)
- Zahlungen für Fremdpersonal (Hostessen, Messebaufirma, Reinigung, etc.)
Mögliche Kosten als Besucher:
- Eintrittsgebühren
- Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand)
Wenn man als Arbeitnehmer auf eine Messe geschickt wird, übernimmt der Arbeitgeber normalerweise die anfallenden Kosten. Falls nicht, kann man seine Aufwendungen auch noch bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das gilt auch dann, wenn man die Messe aus eigener Motivation in der Freizeit besucht hat. In Möglicherweise muss man dem Finanzamt aber nachweisen, dass berufliche Gründe dafür ausschlaggebend waren.