Während Gerüstbaubetriebe vorwiegend auf stationäre Gerüste zurückgreifen, die vor Ort auf den Baustellen jedes Mal auf- und abgebaut werden, verwenden viele kleine Betriebe mobile Gerüste. Mobile Gerüste sind in der Anschaffung deutlich preiswerter, gehen aber auch nicht mit den Maßen einher, die bei stationären Modellen vorhanden sind. Schafft sich eine Firma im Baugewerbe für den Einsatz auf der Baustelle ein mobiles Gerüst an, handelt es sich hierbei um Betriebskosten. Zur Betriebsausgabe Gerüst gehört aber nicht nur die Anschaffung an sich, sondern auch sämtliche Ausgaben, die damit in Verbindung stehen. Hierzu zählen Wartungskosten ebenso wie Aufwendungen für Transport und Lagerung. Damit können Unternehmen ein Gerüst von der Steuer absetzen. Wie genau die mobiles Gerüst Abschreibung funktioniert, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Ist der Steuerzahler eine Privatperson und benötigt das mobile Gerüst beispielsweise für Arbeiten am Haus, kann dieses nicht als Arbeitsmittel über die Werbungskosten abgesetzt werden. Wird es dagegen zur Ausübung des Berufs gebraucht, ist eine mobiles Gerüst Abschreibung über diese möglich.
- Sobald ein Gerüst stationär ist, sind die Anschaffungskosten hoch und die Abschreibung erfolgt linear über mehrere Jahre. Mobile Gerüste sind häufig preiswerter und fallen noch in die Regelungen für die GWG.
- Möchten Sie Gerüst- und Schalungsmaterial als geringwertiges Wirtschaftsgut steuerlich berücksichtigen, muss es die sonstigen Anforderungen für diese mobiles Gerüst Abschreibung erfüllen.
Wann ist ein mobiles Gerüst ein geringwertiges Wirtschaftsgut?
Als geringwertiges Wirtschaftsgut ist Ihr Gerüst steuerlich absetzbar, wenn der Nettopreis die Grenze von 410 Euro nicht übersteigt. In diesem Fall können Sie direkt im Anschaffungsjahr komplett Ihr Gerüst von der Steuer absetzen. Dafür muss es aber auch:
- selbständig nutzbar sein
- beweglich sein
- der unternehmerischen Tätigkeit dienen
Geringwertige Wirtschaftsgüter bringen in dem Jahr der Anschaffung erhebliche Steuervorteile. Ist ein Gerüst stationär oder mobil und kostet mehr als 410 Euro netto, wird es vom Steuerberater dem Anlagevermögen zugesprochen. In diesem Fall können Sie die Abschreibung Gerüst mobil nicht sofort vornehmen.
Abschreibung Gerüst mobil als Anlagevermögen
Muss die Abschreibung als Anlagevermögen erfolgen, wird diese linear vorgenommen. Entsprechend der Abschreibungsdauer, die als Nutzungsdauer in der Afa Tabelle mit 11 Jahren vorgegeben wird, schreiben Sie mit jährlich gleichbleibenden Beträgen Ihr Gerüst ab. Kleine und mittlere Betriebe können mit der Sonderabschreibung zusätzlich Ihr Gerüst absetzen. In diesem Fall dürfen Sie innerhalb der ersten 5 Jahre zusätzlich 20 Prozent von Ihrem Gerüst als Betriebsausgabe absetzen. Die lineare Abschreibung muss dann aber auch angepasst und nach der Sonderabschreibung neu berechnet werden.
Alle Aufwendungen berücksichtigen
Um ein Gerüst als Betriebsausgabe absetzen zu können, ist es immer ratsam, alle Aufwendungen zu berücksichtigen. Im Anschaffungspreis eines mobilen Gerüsts ist beispielsweise Mehrwertsteuer enthalten. Diese kann im Anschaffungsjahr direkt steuerlich berücksichtigt werden. Sie können sich die Mehrwertsteuer über Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung erstatten lassen. In diesem Fall wird die enthaltene Mehrwertsteuer von der Umsatzsteuer, die Sie als Unternehmer zahlen müssen, abgezogen.
Das Finanzamt akzeptiert eine Abschreibung als Werbungskosten bei Arbeitnehmern oft nicht. Es sei denn, es liegt hier eine entsprechende Erklärung des Arbeitgebers vor. Die Abschreibung eines mobilen Gerüsts wird entscheidend von den Kosten beeinflusst, die mit der Anschaffung einhergehen.
Bildnachweise: Mobiles Gerüst in einer Halle: markobe - Fotolia.com, Mobiles Gerüst vor einer Fassade: Dagmara_K - Fotolia.com