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Parkgebühr steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 13. August 2024

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Parkgebühren zählen zu den Fahrtkosten bzw. Reisekosten des Unternehmers. Sofern eine betrieblich veranlasste Fahrt durchgeführt wird, sind auch die Parkgebühren als Betriebsausgabe abzugsfähig. Dabei sollte auch der Vorsteuerabzug geprüft werden. Einige Städte und Gemeinden weisen auf die Parkgebühren Vorsteuer aus, während dies bei anderen Kommunen nicht getan wird. Davon abhängig ist daher das Recht des Vorsteuerabzugs bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen.

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.