Als Dekoration oder Verschönerung der betrieblichen Räume sind Grünpflanzen ebenso abzugsfähig wie als Geschenke an Geschäfsfreunde oder Arbeitnehmer. Das Letztere allerdings nur unter bestimmten Umständen. Auch die mit Grünpflanzen in Zusammenhang stehenden Düngemittel, Blumentöpfe, Kleingartengeräte oder Pflanzbestecke, auch Erde und Humus sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.