Als Provision wird eine Vergütung für ein vermitteltes Geschäft oder einen Dienst bezeichnet. Diese Art des Entgelts wird in der Regel bei Handelsvertretern gezahlt. Sie kann frei vereinbart werden, sich nach dem vermittelten Umsatz berechnen oder pauschal vergütet werden. Provisionen können für Einkaufs- oder Verkaufsleistungen, Kommissionsgeschäfte, Makler-, Kredit- oder Inkassogeschäfte vereinbart werden.
Beispiel:
Eine im Rahmen einer Vermietung gezahlte Courtage oder Maklergebühr stellt eine besondere Form der Provision für die Vermittlung des Vermietungsobjektes dar. Die Provision kann vom zahlenden Unternehmer als Betriebsausgabe verstanden werden, sofern sich die Provisionsvergütung im betrieblichen Rahmen des Unternehmens bewegt. Ausgewiesene Vorsteuerbeträge sind für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer erstattungsfähig.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.