Wie schnell kann es passieren, dass ein Unternehmer in einen Prozess kommt, eine Klage erheben lässt oder ähnliche Fälle. Ohne fachkompetente Hilfe kommt man da meist nicht weit.
Anwaltskosten
Also führt der Gang zum Rechtsanwalt. Dieser erhebt natürlich Gebühren für seine Beratungen, aber auch für diverse Schreiben die gefertigt werden und seine Vertretung bei eventuellen Verfahren vor Gericht beispielsweise. All die Kosten die der Unternehmer dann für den Anwalt aufwenden muss, zählen zu den Rechtskosten und sind, sofern sie rein betrieblich veranlasst sind als Betriebsausgabe abziehbar.
Prozesskosten
Aber auch die sogenannten Prozesskosten zählen zu den Rechtskosten und sind absetzbar. Doch wann kommt es dazu? Dazu kann es kommen bei Rechtsstreiten zu Kündigungen seitens des Arbeitnehmers, Urheberrechtsstreitigkeiten, oder Dinge aus der Produkthaftung.
Für die Absetzung der Prozesskosten als Betriebsausgabe ist die Art des Gerichtszweiges unrelevant. Sinnvoll allerdings ist es, für eventuelle Gerichtsverfahrenskosten, Rückstellungen zu bilden, da diese Prozesse meist sehr langwierig sind. Diese Rückstellungen werden dann am Ende des Prozesses aufgelöst.
Was die Vorsteuer betrifft, so sind Gerichtskosten meist ohne Mehrwertsteuer. Jedoch die Kosten für den Anwalt beispielsweise nicht. Und somit ist es auch völlig korrekt die Vorsteuer für diese Kosten abzuziehen, sofern diese in einer ordnungsgemäßen Rechnung ausgewiesen sind.
Rechtskosten nach fruchtlosen Mahnungen
Erteilt ein Unternehmer mehrere Mahnschreiben an einen nicht zahlenden Kunden und diese bleiben erfolglos, so bleibt meist auch nur der Weg zum Anwalt und Gerichtsprozess. Eigentlich ist in solchen Fällen immer der Schuldner Kostenträger. Ist der Schuldner jedoch zahlungsunfähig, so sind die Kosten mit denen der Unternehmer in Vorleistung gehen musste ebenfalls als Betriebsausgabe absetzbar.
Auch die Einleitung eines Inkassoverfahrens und die damit verbundenen Kosten können bei betrieblicher Veranlassung als Betriebsausgabe gebucht werden. Es gibt hierfür auch ein konkretes Konto Rechts- und Beratungskosten, auf welches sämtliche Kosten gebucht werden.
Rechtsschutzversicherung
Auch die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung, welche in vielen Fällen Sinn macht, kann als Betriebsausgabe angesetzt werden. Es muss aber eindeutig ersichtlich sein, dass es sich bei der Versicherung um rein betriebliche Belange hält. Handelt es sich um eine gemischte Versicherung so muss aus den Verträgen klar ersichtlich sein, welcher Anteil betrieblich und welcher Anteil privat ist, um einen Abzug als Betriebsausgabe zu ermöglichen. Sollte dies klar ersichtlich sein so wird der betriebliche Teil als Betriebsausgabe gebucht, während der private Kostenteil auf Privatkonten gebucht wird, sofern die gesamte Summe vom Geschäftskonto gebucht wird.