Reparaturen sind oft nicht nur unangenehm und ein Ärgernis, sondern sie sind auch teuer. Neben Materialkosten fällt der Arbeitslohn der Handwerker an. Handwerkerleistungen werden vom Staat über die Steuer unterstützt und gefördert. Doch wie lassen sich die Handwerkerkosten absetzen? Brauchen Sie eine Handwerkerrechnung und wie können Sie damit Ihre Steuer senken? Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen.
Welche Handwerkerleistungen sind absetzbar?
Möchten Sie Reparaturen absetzen, müssen Sie zunächst wissen, für welche Kosten eine steuerliche Geltendmachung möglich ist. Grundsätzlich können Sie als Steuerzahler Reparaturkosten von der Steuer absetzen, die in Ihrer Eigentumswohnung, dem Eigenheim oder auch dem eigenen Garten angefallen sind. Absetzbar sind die Lohnkosten, die in der Handwerkerrechnung auftauchen. Laut Steuerrecht können Sie folgende Handwerkerkosten absetzen:
- bis zu 20 Prozent des Arbeitslohns
- Anfahrtskosten
- Kosten für Verbrauchsmaterialien
Sie dürfen allerdings nur Kosten absetzen, die durch Handwerkerleistungen entstanden sind, die entweder dem Erhalt dienen oder im Zuge der Renovierung entstanden sind. Eine klassische Handwerkerleistung, die Sie absetzen können, sind die Kosten des Schornsteinfegers.
Damit Sie die Reparaturrechnung absetzen können, müssen Sie den Betrag überweisen. Auch wenn Sie parallel zur Steuererklärung eine Quittung über die Barzahlung einreichen, wird diese nicht anerkannt. Die Reparaturkosten gehören aus steuerlicher Sicht nicht zu den Werbungskosten. Allerdings besteht die Option, dass Sie die Handwerkerkosten mit weiteren Ausgaben, die Sie privat bei der Steuererklärung angeben, kombinieren. Hierzu gehören insbesondere Kosten, die für haushaltsnahe Dienstleistungen anfallen.
Wann sind Handwerkskosten Betriebskosten?
Nicht nur in Privathaushalten erledigen Handwerker eine Vielzahl an Aufgaben, die über Schönheitsreparaturen hinausgehen. Auch für viele Unternehmen sind sie verlässliche Partner. Brauchen Sie im Büro einen Handwerker, der geschäftlich für Sie Reparaturen übernimmt und diese in Rechnung stellt, können Sie diese von der Steuer absetzen. Für Ihre Firma handelt es sich dabei um Betriebsausgaben.
Um Reparaturkosten als Betriebsausgabe absetzen zu können, benötigen Sie eine korrekte Rechnung. Sie berücksichtigen die Ausgaben in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die Handwerkerrechnung wird vom Umsatz abgezogen. Sie mindert den Gewinn und damit auch die Steuerlast.
Vorgehensweise für Vermieter
Vermieter sind oft auf Reparaturen angewiesen, um Ihre Immobilien zu erhalten. Natürlich können auch Sie die Reparaturkosten absetzen. Allerdings ist für Sie die Vorgehensweise eine andere. So sind für Sie sämtliche Reparaturkosten sogenannte Werbungskosten. Dazu gehören kleinere Reparaturen ebenso wie große Projekte. Vermieter können demnach sowohl nachträgliche Wärmeschutzmaßnahmen als auch den Einbau einer neuen Heizung von der Steuer absetzen.
Auch Mieter können Reparaturkosten in Ihrem Zuhause steuerlich geltend machen. Dies ist über einen Teil der Nebenkostenabrechnung möglich.
Fertigen Sie die Steuererklärung selbst an und verzichten Sie auf einen Steuerberater, müssen Sie bei Abgabe der Steuerunterlagen darauf achten, dass Sie eine Kopie der Handwerkerrechnung einreichen müssen. Bei der Rechnung müssen Lohn- und Materialkosten separat aufgeführt sein. Weiterhin muss erkennbar sein, dass es sich um Reparatur- und nicht um Herstellungskosten handelt. Herstellungskosten sind beispielsweise dann gegeben, wenn durch handwerkliche Arbeiten der Wohnstandard signifikant angehoben wird und damit auch der Immobilienwert steigt. Alle Arbeiten, die der Modernisierung und Instandsetzung in den ersten drei Jahren nach dem Kauf dienen, werden übrigens den Herstellungskosten zugesprochen. Diese können Sie daher nicht als Reparaturkosten absetzen.
Bildnachweise: Handwerker: Robert Kneschke - Fotolia.com, Handwerker mit Bohrhammer: Dan Race - Fotolia.com, Rechnung eines Handwerskers: stadtratte - Fotolia.com