Eine Risiko Lebensversicherung stellt keine Betriebsausgabe für den Unternehmer dar. Sie kann maximal als Sonderausgabe im Rahmen der privaten Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Gleiches gilt auch für die Lebensversicherung, die Krankenversicherung oder die Unfallversicherung sowie für sämtliche Formen der Altersvorsorge.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.