Der Säumniszuschlag des Finanzamtes ist, sofern er zu einer betrieblichen Steuer als so genannte steuerliche Nebenleistung erhoben wird, als Betriebsausgabe gewinnmindernd abzugsfähig. Als betriebliche Steuer gilt insbesondere die Umsatzsteuer .
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Über den Autor
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.