Um die Büroräume sauber zu halten, entscheiden sich viele Unternehmen und auch professionelle Reinigungsfirmen für den Einsatz eines Staubsaugers. Mit ihm lassen sich Staub und Dreck nicht nur vom Boden, sondern auch von Polstern zuverlässig entfernen. Während in Privathaushalten der Staubsauger keine steuerliche Berücksichtigung findet, zählt er in den Unternehmen zur Betriebsausstattung. Damit kann die „Betriebsausgabe Staubsauger“ von Gewerbetreibenden steuerlich geltend gemacht werden. Wie genau die Staubsauger Abschreibung funktioniert, welchen Besonderheiten sie unterliegt und wer von ihr profitiert, fassen wir für Sie in diesem Ratgeber zusammen.
Betriebliche Nutzung ist wichtigste Voraussetzung
Um von der Staubsauger Abschreibung profitieren zu können, muss nachweisbar sein, dass das Gerät betrieblich genutzt wird. In einer Firma ist die Nutzung in der Regel immer geschäftlich, weil der Staubsauger hier der Reinigung des Unternehmens dient. Dabei spielt es keine Rolle, wie oft oder auch wie lange er täglich genutzt wird. Ist der Staubsauger steuerlich absetzbar, erfolgt dies auf verschiedenen Wegen:
- Sie können Ihre Steuerlast durch die Staubsauger Abschreibung entweder einmalig oder über mehrere Jahre durch die lineare Abschreibung mindern
- Die enthaltene Mehrwertsteuer von 19 Prozent können Sie außerdem steuerlich geltend machen. Diese können Sie von der Umsatzsteuer, die Sie zahlen müssen, abziehen.
Bei der Staubsauger Abschreibung spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Gerät um einen Akku Staubsauger oder einen Handstaubsauger handelt. Entscheidend ist lediglich der Preis, denn er bestimmt darüber, wie Sie Ihren Staubsauger abschreiben.
Steuerliche Behandlung als GWG
Sie können Ihren Dampfreiniger oder Nass Trockensauger ebenso wie einen herkömmlichen Staubsauger von der Steuer absetzen. Von einem GWG, das die Abkürzung für geringwertige Wirtschaftsgüter darstellt, ist aber nur die Rede, wenn der Preis nicht über 410 Euro netto liegt. Der Staubsauger ist beweglich und selbständig nutzbar, sodass er zwei grundsätzliche Voraussetzungen für die Behandlung als geringwertiges Wirtschaftsgut erfüllt.
Wenn es möglich ist, raten Steuerberater in der Regel dazu, dass Sie als geringwertiges Wirtschaftsgut den Staubsauger von der Steuer absetzen. Vorteil ist, dass Sie den Anschaffungspreis im Jahr der Anschaffung komplett abschreiben können. Dadurch sparen Sie beachtliche Steuerbelastungen.
Gerade professionelle Geräte wie der Industrie Staubsauger oder ein Dampfreiniger mit umfassenden Funktionen sind oft deutlich teurer. Liegen die Betriebskosten der Anschaffung hier über 410 Euro netto, ist nicht mehr von einem geringwertigen Wirtschaftsgut die Rede.
Als Anlagevermögen Staubsauger abschreiben
Müssen Sie einen Staubsauger absetzen, der beispielsweise 700 Euro gekostet hat, ist dies über das Anlagevermögen Ihres Unternehmens möglich. Während das Finanzamt die enthaltene Mehrwertsteuer zwar direkt erstattet, muss der Kaufpreis auf mehrere Jahre aufgeteilt werden. Als Grundlage dient hier die Afa Tabelle, die vorgibt, über wie viele Jahre Sie beispielsweise den Industrie Staubsauger als Betriebsausgabe absetzen können.
Entwickelt wurde die Afa Tabelle vom Bundesfinanzministerium. Ziel war es, die Abschreibung solcher Anschaffungen zu vereinheitlichen. Laut dieser Tabelle können Sie über sieben Jahre einen Industrie Staubsauger als Betriebsausgabe absetzen. Die Abschreibungsdauer entspricht der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Das heißt: Sie werden den Industrie Staubsauger voraussichtlich sieben Jahre in Ihrem Betrieb nutzen. Natürlich besteht immer das Risiko, dass ein Gerät nicht so lange hält und vor Ablauf dieses Zeitfensters defekt ist. In diesem Fall muss die Abschreibung in dem jeweiligen Jahr korrigiert werden, sodass der Restwert bei 0 liegt.
Auch Sonderabschreibungen sind möglich. In den ersten 5 Jahren dürfen hier von dem Wirtschaftsgut 20 Prozent zusätzlich abgeschrieben werden. Sie ist allerdings nur für bestimmte Unternehmen bzw. Unternehmensgrößen zulässig:
- Das Betriebsvermögen darf die Grenze von 235.000 Euro nicht überschreiten.
- Der maximal zulässige Gewinn vor der Sonderafa beträgt 100.000 Euro.
- Sie müssen das Wirtschaftsgut wenigstens zu 90 Prozent betrieblich nutzen.
- Die bei der Sonderabschreibung berücksichtigten Wirtschaftsgüter müssen im Anschaffungs- und Folgejahr im Unternehmen genutzt werden.
Durch die Sonderabschreibung können Sie in den ersten fünf Jahren Ihre Steuerlast noch einmal mindern. Beachten Sie dabei, dass Sie Ihre lineare Staubsauger Abschreibung nach der Sonderabschreibung noch einmal anpassen müssen. Sie mindert sich dadurch für die darauffolgenden Jahre.
Als Arbeitnehmer Staubsauger absetzen
Wird ein Staubsauger im Unternehmen genutzt, ist die steuerliche Absetzbarkeit und Abschreibung klar geregelt. Anders ist es bei Arbeitnehmern. Können auch sie einen Staubsauger absetzen und Steuern sparen? Auch wenn dieses Haushaltsgerät privat genutzt wird, ist eine Staubsauger Abschreibung über die Einkommenssteuer möglich. In diesem Fall handelt es sich aber bei dem Gerät nicht um ein Arbeitsmittel. Ist aufgrund des Berufs eine doppelte Haushaltsführung erforderlich, kann die Staubsauger Abschreibung über die Einkommenssteuer erfolgen. Neben Geschirr und Kaffeemaschine gehört der Staubsauger zu den wenigen Haushaltsgegenständen, die vom Finanzamt bei der doppelten Haushaltsführung als notwendig angesehen werden. Laut Finanzbehörde sind sie unverzichtbar und damit von der Steuer absetzbar.
Doch auch bei den Werbungskosten gibt es eine Preisgrenze. Grundsätzlich können Sie den Staubsauger als Werbungskosten im Jahr der Anschaffung nur dann komplett absetzen, wenn dieser nicht mehr als 487,90 Euro kostet. Sobald Ihr Staubsauger also 487,91 Euro kostet, ist es wichtig, dass Sie die Abschreibung über die Nutzungsdauer vornehmen. Es wird also jährlich ein Teil des Kaufpreises abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung müssen Sie diese Summe monatsgenau ermitteln.
Die jährliche Abschreibungssumme können Sie sehr einfach ermitteln, in dem Sie die Anschaffungskosten durch die Anzahl der Nutzungsjahre dividieren. Sie erhalten dann den jährlichen Betrag, den Sie von Ihrem Einkommen abziehen können. Um die monatsgenaue Abrechnung vornehmen zu können, müssen Sie die jährliche Summe noch einmal durch 12 teilen, um auf das monatliche Ergebnis zu kommen. Dieses multiplizieren Sie nun mit der Anzahl der Monate, die Sie das Gerät im Anschaffungsjahr nutzen. Wie in einem Unternehmen müssen Sie auch als Arbeitnehmer das Gerät vollständig abschreiben, wenn es eher defekt und damit unbrauchbar ist.
Staubsauger absetzen lohnt sich
Sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen kann es sich lohnen, die Staubsauger Abschreibung in der Steuererklärung umzusetzen. Für Unternehmen sind Staubsauger Betriebskosten. Dies gilt übrigens nicht nur für das Gerät an sich, sondern auch für Verbrauchsmaterialien. Viele Staubsauger arbeiten mit Staubsaugerbeuteln. Auch diese können als Betriebsausgaben behandelt werden.
Gleiches gilt für eventuelle Reinigungsmaterialien, die in den Nasssaugern Anwendung finden. Die Art der Abschreibung hängt in erster Linie vom Preis ab. Ist der Staubsauger aufgrund seines Preises kein GWG, erfolgt die lineare Abschreibung über mehrere Jahre, wobei die Abschreibungssumme in jedem vollen Jahr gleich bleibt. In jedem Fall sorgt sie für eine steuerliche Entlastung.
Bildnachweise: Frau saugt grüne Couch: JackF - Fotolia.com, junge Frau mit Staubsauger: Anton Maltsev - Fotolia.com, Großraumbüro: marog-pixcells - Fotolia.com