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Staubsauger steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 13. August 2024

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Bei Staubsaugern existieren unterschiedliche Größenordnungen. Von kleinen Handstaubsauger und bis hin zu großen und leistungsfähigen Industriestaubsaugern.

Auch der Staubsauger unterliegt den Regelungen der geringwertige Wirtschaftsgüter oder den normalen Abschreibungsregeln der Buchführung, je nach Preis des Staubsaugers.

Preis des Staubsaugers ist ausschlaggebend

Handelt es sich also um einen kleinen Handstaubsauger, so können die Kosten des Staubsauger im Zeitpunkt der Anschaffung sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden und mindern daher unmittelbar den Gewinn des Unternehmens.

Kauft der Unternehmer jedoch einen großen, teuren und leistungsfähigen Staubsauger, eventuell sogar einen Spezialstaubsauger oder einen Industriestaubsauger, so muss dieser Staubsauger über die Jahre seiner Nutzung (gemäß Abschreibungstabelle) abgeschrieben werden. Der Gewinn des Unternehmens mindert sich nicht sofort um den Anschaffungspreis des Staubsaugers, sondern nur um einen anteiligen Wert. Bei allen Varianten ist selbstverständlich eine ordnungsgemäße Rechnung die Voraussetzung, um eine Betriebsausgabe überhaupt geltend machen zu können und gegebenenfalls Vorsteuer vom Finanzamt erstattet zu bekommen.

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.