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Kosten und Ausgaben von der Steuer absetzen in Deutschland

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 13. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Kosten von der Steuer absetzen: Wie viel bekommt man zurück?

Es ist jedes Jahr dieselbe Prozedur: Regelmäßig erstellen Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler, aber auch Arbeitnehmer ihre Einkommensteuererklärung. Grob gesagt legen die Steuerpflichtigen mit dieser Erklärung ihre Einkommensverhältnisse gegenüber dem Fiskus offen. Diese benötigt er, um die Höhe der Steuern festsetzen zu können. Hierbei kann der Steuerzahler jedoch bestimmte Beträge von der Steuer absetzen. Was das genau bedeutet und welche Kosten steuerlich absetzbar sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste zum Thema: „Steuer absetzen“

Von der Steuer absetzen – welche Bedeutung hat diese Redewendung?

Grundlage zur Ermittlung der Höhe der Steuerpflicht bildet das Jahreseinkommen. Steuerpflichtige können jedoch bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen, wodurch sie das Einkommen und damit auch die Steuer mindern. Dies geschieht im Rahmen der Steuererklärung. Näheres erfahren Sie hier.

Ich möchte Aufwendungen von der Steuer absetzen – was kann man in der Steuererklärung auflisten?

Es gibt drei Kategorien von Kosten, die Arbeitnehmer von der Steuer absetzen können: Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Was sich dahinter verbirgt, können Sie ab dem folgenden Abschnitt nachlesen.

Muss ich die Ausgaben belegen, wenn ich sie von der Steuer absetzen will?

Sie müssen Ihrer Steuererklärung keine Belege beifügen. Es kann aber passieren, dass das Finanzamt später Nachweise für Ihre Ausgaben anfordert.

Weiterführende Ratgeber zum Thema „Steuern absetzen“

Von der Steuer absetzen – einfache Erklärung des Begriffs

Kosten von der Steuer absetzen heißt, diese steuermindernd in der Steuererklärung geltend zu machen.
Kosten von der Steuer absetzen, heißt, diese steuermindernd in der Steuererklärung geltend zu machen.

Wie viel Steuern jemand zahlen muss, richtet sich nach dessen Einkünften bzw. Einkommen. Allerdings wirken sich manche Ausgaben steuermindernd aus.

Das heißt: Sie geben Ihre Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt ab. Der Beamte prüft Ihre Erklärung und ob und in welcher Höhe Sie die dort angegebenen Ausgaben von der Steuer absetzen dürfen. Sind die Kosten korrekt angegeben, zieht er sie von den Jahreseinkünften ab. Nur auf die Differenz müssen Steuern entrichtet werden.

Bei Arbeitnehmern werden Lohnsteuern bereits vom Arbeitgeber an den Fiskus überführt. Manchmal liegt dieser Betrag über der eigentlichen Steuerpflicht, weil der Arbeitgeber nicht weiß, welche Beträge sein Mitarbeiter von der Steuer absetzen kann. Die zu viel gezahlten Steuern kann sich der Beschäftigte „zurückholen“, indem er steuerlich absetzbare Kosten in der Steuererklärung angibt.

Das Ganze funktioniert wie folgt:

  • Beginnen Sie bereits zu Jahresbeginn, alle Belege und Rechnungen zu sammeln und zu ordnen. So sparen Sie sich später bei der Einkommenserklärung eine Menge Zeit und Arbeit.
  • Erstellen Sie innerhalb der Frist die Steuererklärung für das Vorjahr mit ELSTER – dem kostenfreien Programm der Finanzverwaltung.
  • Darin können Sie Ihre Ausgaben von der Steuer absetzen – und zwar online.
  • Anschließend leiten Sie die Daten weiter an das Finanzamt.

Was für Arbeitnehmer steuerlich absetzbar ist

Sie können Arbeitskleidung als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Sie können Arbeitskleidung als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Die Beträge, die Arbeitnehmer von der Steuer absetzen können, lassen sich grob in drei Bereiche einteilen:

  1. Werbungskosten
  2. Sonderausgaben
  3. Außergewöhnliche Belastungen

Werbungskosten von der Steuer absetzen – Liste absetzbarer Ausgaben

Ausgaben, die einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Beschäftigung entstehen und die der Arbeitgeber nicht bezahlt, lassen sich von der Steuer absetzen, zum Beispiel:

  • Bewerbungskosten wie etwa Fahrt- und Übernachtungskosten für ein Vorstellungsgespräch
  • Aufwendungen für einen beruflich bedingten Umzug
  • Kosten einer berufsbezogenen Weiterbildung
  • Fahrtkosten für den Weg zum Arbeitsplatz
  • Reisekosten, die aufgrund einer dienstlich veranlassten Reise entstehen, wie etwa Übernachtungs- und Fahrtkosten sowie die Verpflegungspauschale
  • Anschaffungs- und Reinigungskosten für Arbeitskleidung
  • Aufwendungen für ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung/im eigenen Haus
  • Kosten einer doppelten Haushaltsführung
  • Ausgaben aufgrund eines Arbeitsunfalls
  • Aufwendungen für Arbeitsmittel wie z. B. Laptop, Aktentasche oder Fachliteratur

Steuer absetzen – Tipps zu den Werbungskosten

Steuer absetzen: Steuerzahler können Pauschalen geltend machen, ohne dass das Finanzamt Belege verlangt.
Steuer absetzen: Steuerzahler können Pauschalen geltend machen, ohne dass das Finanzamt Belege verlangt.

Seit 2017 müssen der Steuererklärung keine Belege mehr beigefügt werden. Stattdessen gilt die Belegvorhaltepflicht. Das heißt, dass Steuerpflichtige ihre Belege trotzdem aufbewahren sollten, weil das Finanzamt diese nachfordern kann. Nur wer dann entsprechende Belege parat hat, profitiert von der Steuerminderung.

Wenn Sie in Ihrer Steuererklärung keine Werbungskosten angeben, zieht der Fiskus automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro vom steuerpflichtigen Einkommen ab. Wer weniger Kosten hatte, braucht die oben benannten Kosten nicht extra aufzulisten. Verzichten Sie in diesem Fall auf Anlage N zu Ihrer Steuererklärung.

Vollzeit-Beschäftigte, die als Arbeitsweg eine einfache Strecke von 15 km zurücklegen, haben schon hohe Fahrtkosten, die sie von der Steuer absetzen können. Es lohnt sich, diese gesondert geltend zu machen, weil sie die Werbungskostenpauschale übersteigen.

Steuer: Was kann ich als Sonderausgabe absetzen?

Sonderausgaben sind steuerlich absetzbare private Ausgaben. Hierzu gehören:

  • Kirchensteuern
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Beitragszahlungen für eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung
  • bestimmte Kosten der Altersvorsorge, wie z. B. die Beiträge zur Riester-Rente
  • Kosten für die Kinderbetreuung sowie Schulgeld für eine Privatschule
  • Unterhaltszahlungen
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge

Es ist übrigens ein Irrglaube, dass solche Aufwendungen immer in voller Höher erstattet werden. Sie können zwar z. B. Kirchensteuern oder Basis-Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe von der Steuer absetzen.

Kann ich meine Kosten von der Steuer absetzen ohne Nachweis? Der Fiskus kann Belege nachfordern.
Kann ich meine Kosten von der Steuer absetzen ohne Nachweis? Der Fiskus kann Belege nachfordern.

Bei anderen Sonderausgaben sind jedoch nur bestimmte Beträge oder Prozentsätze anrechenbar. Erkundigen Sie sich ggf. bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Wenn Sie keine Sonderausgaben explizit von der Steuer absetzen, greifen sogenannte Pauschalbeträge. Sie geben einfach Ihre Steuererklärung ab und das Finanzamt zieht automatisch einen Pauschbetrag für Sonderausgaben ab. Dieser beträgt:

  • für Alleinstehende 36 Euro
  • für Ehepaare 72 Euro

Liegen Ihre Sonderausgaben über dieser Pauschale, sollten Sie die entsprechenden Belege aufbewahren und die Anlage für Sonderausgaben zur Einkommenssteuererklärung ausfüllen.

Außergewöhnliche Belastungen

Immer wieder kommt es im Leben zu außergewöhnlichen Ereignissen, die sich auch in der Geldbörse bemerkbar machen. Auch solche Kosten lassen sich mitunter von der Steuer absetzen – vorausgesetzt sie überschreiten die Grenzen einer zumutbaren Belastung, die sich nach der Einkommenshöhe, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder richtet.

Steuerlich absetzbar sind etwa höhere Aufwendungen wegen:

  • Krankheit oder Unfall
  • Pflege der Eltern
  • Beerdigung
  • Hochwasser
  • Mehrkosten, die Menschen mit Behinderungen entstehen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können

Weitere Kosten von Steuer absetzen, wenn Sie selbstständig sind

Kosten von der Steuer absetzen: Lassen Sie sich ggf. vom Steuerberater helfen.
Kosten von der Steuer absetzen: Lassen Sie sich ggf. vom Steuerberater helfen.

Auch Selbstständige und Freiberufler zahlen mitunter zu viel Einkommenssteuer. Zu den gängigsten steuerlich absetzbaren Aufwendungen gehören:

  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung
  • Beiträge zur IHK
  • berufliche Haftpflichtversicherung
  • Bewirtungskosten bei Geschäftsessen
  • Dienstwagen oder Leasingkosten
  • Fachliteratur
  • Fahrt- und Reisekosten
  • Kosten für die eigene Website
  • Miete für Büroräume
  • Software
  • Telefon, Internet

Achtung! Werden Anschaffungen nicht nur betrieblich, sondern auch privat genutzt, erkennt das Finanzamt diese Kosten nicht oder nur teilweise an. Dennoch haben Selbstständige und Freiberufler größere Gestaltungsspielräume als Arbeitnehmer, wenn sie gewisse Beträge von der Steuer absetzen wollen.

Bildnachweise: AdobeStock/© sebra, AdobeStock/© igorkol_ter, AdobeStock/© alphaspirit, AdobeStock/© utah778, AdobeStock/© rogerphoto, AdobeStock/© amnaj

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Franziska L.

Franziska recherchiert und schreibt seit 2017 für betriebsausgabe.de. Ihre Themenschwerpunkte liegen hauptsächlich bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragestellungen sowie der Altersvorsorge.