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Abgabe der Steuererklärung: Welche Frist müssen Sie einhalten?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 2. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Beitragsbild: Steuererklärung Frist

Jahr für Jahr sorgt sie bei vielen Menschen für hektisches Kramen in den Unterlagen und lange Nächte am Schreibtisch: die Steuererklärung. Viele schieben diese häufig als nervig empfundene Formalität so lange vor sich her, bis ihnen nur noch wenige Tage bleiben, um diese pünktlich abzugeben. Doch wann endet eigentlich die für die Abgabe der Steuererklärung festgelegte Frist?

Das Wichtigste zur Frist für die Steuererklärung

Wann muss die Steuererklärung 2021 abgegeben werden?

Die Corona-Pandemie sorgt dafür, dass Sie sich bei der Abgabe mehr Zeit lassen können: Sie müssen die Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2020 spätestens am 31. Oktober 2021 abgeben. Übernimmt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Arbeit für Sie, dann verlängert sich die Frist bis zum 31. Mai 2022.

Wie lange kann man die Steuern einreichen?

Grundsätzlich müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Bei einer vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellten Steuererklärung verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Geben Sie eine freiwillige Steuererklärung ab, haben Sie sogar vier Jahre lang Zeit.

Was passiert, wenn man die Steuererklärung nach der Frist abgibt?

In diesem Fall kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangen. Noch drastischere Mittel sind das Festsetzen eines Zwangsgeldes oder die Durchführung einer Steuerschätzung. Ob es die Möglichkeit einer Fristverlängerung gibt, können Sie hier nachlesen.

Seit 2019 gibt es eine neue Abgabefrist für die Steuererklärung

Abgabe der Steuererklärung: Die Frist verlängert sich, wenn ein Steuerberater diese übernimmt.
Abgabe der Steuererklärung: Die Frist verlängert sich, wenn ein Steuerberater diese übernimmt.

Wann müssen Sie Ihre Steuererklärung abgeben? Die Frist läuft grundsätzlich am 31. Juli des Folgejahres ab. Dies gilt jedoch nur für Personen, die zur Abgabe der Einkommen­steuer­erklärung verpflichtet sind. Für das Steuerjahr 2018 mussten Personen also spätestens am 31. Juli 2019 Ihre Unterlagen beim Finanzamt eingereicht haben.

Eine Sonderregelung gilt bezüglich der Einkommensteuererklärung zu beachtenden Frist, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein Ihre Steuererklärung übernimmt. In diesem Fall endet die Frist am 28. bzw. 29. Februar des übernächsten Jahres.

Anders verhält es sich bei Personen, die freiwillig ihre Steuererklärung abgeben. Die Frist ist in diesem Fall um einiges länger: Es reicht aus, wenn die freiwillige Einkommensteuererklärung nach vier Jahren beim Finanzamt eingeht. Ein Beispiel: Möchten Sie für das Jahr 2019 eine freiwillige Steuererklärung abgeben, können Sie dies noch bis zum 31. Dezember 2023 tun.

Beachten Sie: Die Corona-Pandemie sorgt dafür, dass die Frist für die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 verlängert wird. Sie müssen Ihre Unterlagen erst Ende Oktober 2021 einreichen. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt, endet die Frist erst am 31. Mai 2022.

Wie erhalten Sie eine Fristverlängerung für die Steuererklärung?

Steuererklärung: Die Abgabe sollte pünktlich erfolgen, sonst kann das Finanzamt tätig werden.
Steuererklärung: Die Abgabe sollte pünktlich erfolgen, sonst kann das Finanzamt tätig werden.

Sie schaffen es nicht, die Steuererklärung innerhalb der Frist abzugeben? In diesem Fall sollten Sie schnell handeln. Setzen Sie ein Schreiben ans Finanzamt auf, in dem Sie um eine Verlängerung der Abgabefrist bitten.

Sie sollten dabei auch angeben, weshalb Sie den für die Abgabe der Steuererklärung festgelegten Termin verpassen.

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie den Abgabetermin für die Steuererklärung verpassen?

Verpassen Sie die Frist für die Steuererklärung, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangen. Geben Sie die Erklärung innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres ab, kann das Finanzamt selbst entscheiden, ob es diesen tatsächlich festsetzt.

Lassen Sie sich noch länger Zeit, wird der Zuschlag jedoch auf jeden Fall berechnet. Er liegt bei 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, der Mindestbetrag beträgt jedoch 25 Euro pro Monat. Zusätzliche Maßnahmen, die das Finanzamt ergreifen kann, wenn Sie die für die Abgabe der Steuererklärung festgelegte Frist verpassen, sind das Zwangsgeld sowie eine Steuerschätzung.

Bildnachweise: AdobeStock © Brian Jackson, AdobeStock © nenadaksic, AdobeStock © igorkol_ter

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Meike Z.

Nach ihrem Masterabschluss im Fach Linguistik wurde Meike im Jahr 2016 Teil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Dort befasst sie sich hauptsächlich mit dem Steuerrecht. Sie erklärt unter anderem, welche Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden können.

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