Jeder Mensch verspürt bisweilen ein dringendes Bedürfnis, das selbstverständlich auch dann auftreten kann, wenn er sich nicht in seinen eigenen vier Wänden befindet. Aus diesem Grunde verfügt ausnahmslos jede Einrichtung und jedes Unternehmen über eine Toilette, die auch Besucher, Kunden oder Mitarbeiter aufsuchen können. In der Regel ist die Benutzung kostenlos, wobei vereinzelt auch ein kleiner Obolus verlangt wird – beispielsweise bei Autobahnraststätten und Kaufhäusern.
Neben den Kosten für Reinigung, Unterhalt und Wasser fallen bei einer Toilette selbstverständlich auch Kosten für Toilettenpapier an. Diese stellen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar, da auch die Toilette selbst aus betrieblichem Anlass vorhanden ist. Verbuchen kann man die Kosten beispielsweise als Betriebsbedarf oder freiwilligen sozialen Aufwand.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.