Betriebsausgaben, welche in Verbindung mit dem Versand von Waren oder Produkten entstehen, werden als Versandkosten bezeichnet. Versandkosten sind sehr häufig im Onlinehandel vorzufinden. Versandkosten sind in der Regel Versandentgelte wie Porto, Versandgebühren für Pakete oder Päckchen. Die Kosten des Versands sind in den Ausgangsrechnungen gesondert ausgewiesen und enthalten ebenso wie die Hauptlieferung einen Umsatzsteueranteil. Versandkosten sind betrieblich veranlasste Aufwendungen und daher gewinnmindernd als Betriebsausgabe absetzbar.
Unter Porto verstehen sich alle Ausgaben für die Beförderung oder Versendung von Briefen, Paketen und ähnlichen Sendungen. Sofern es betrieblich notwendig ist, einen Brief oder ein Paket zu verschicken, sind auch die dabei entstehenden Portokosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Der Unternehmer sollte allerdings beachten, dass die Entgelte der deutsche Post umsatzsteuerbefreit sind und daher ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist.
Andere Dienstleister sind diesbezüglich umsatzsteuerpflichtig, so dass die in Rechnung gestellten Beträge für die Beförderung und Versendung mit Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Der umsatzsteuerpflichtige Unternehmer hat also die Möglichkeit, vom Finanzamt eine Anrechnung in Form der in den Rechnungen enthaltenen Umsatzsteuer zu erhalten.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.