Für Versicherungen können Sie eine Menge Geld ausgeben. Sie sollen uns im Ernstfall schützen, die Haushaltskasse jedoch monatlich nicht zu stark belasten. Ob Kfz-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung: Auf dem Finanzmarkt gibt es etliche Möglichkeiten, die sich teilweise auch überschneiden, um sich abzusichern.
Da wäre es doch ein echter Vorteil, wenn Sie Ihre Versicherungen bei der Steuerklärung angeben und diese entsprechend etwa als Betriebsausgabe absetzen könnten. Ob das grundsätzlich möglich ist, erfahren Sie im Folgenden. Außerdem gehen wir darauf ein, welche Versicherungen steuerlich absetzbar sind und wo in der Steuererklärung Sie entsprechende Angaben machen müssen.
FAQ: Versicherungen in der Steuererklärung angeben
Ja, eine Versicherung ist von der Steuer absetzbar, allerdings nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Wo diese liegt, erfahren Sie hier.
Wollen Sie eine Versicherung absetzen, kann die Steuer einige Beiträge wieder gutmachen. Eine Auflistung, für welche Absicherungen das möglich ist, finden Sie hier.
Um Versicherungen richtig absetzen zu können, müssen Sie verschiedene Anlagen für das Finanzamt ausfüllen. Welche das im Einzelnen sind, erfahren Sie hier.
Inhalt
Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar?
Die gute Nachricht für Steuerzahler lautet: Sie können verschiedene Versicherungen bei der Steuererklärung angeben und diese etwa als Abschreibung absetzen. Die schlechte Nachricht: Das ist nicht für jede Art von Absicherung möglich. Grundsätzlich funktioniert das Absetzen solcher Beträge für die Vorsorge als Sonderausgaben. Steuerlich absetzbare Versicherungen sind beispielsweise Beiträge für eine:
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
- Unfallversicherung
- Private Haftpflichtversicherung
- Risikolebensversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Krankenzusatzversicherung (bspw. Zahnzusatz)
- Kfz-Versicherung
Sie sehen also: Es lassen sich zahlreiche Versicherungen bei der Steuererklärung angeben. Jedoch gibt es auch Absicherungen, für die diese Option nicht besteht.
Versicherungen, die Sie von der Steuer nicht absetzen können, sind unter anderem:
- Kfz-Kaskoversicherung (in der Regel nur für Selbstständige absetzbar)
- Hausratversicherung (Ausnahme: anteilig Arbeitszimmer)
Wollen Sie Ihre Versicherungen steuerlich absetzen, gilt ein Höchstbetrag von 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Freiberufler und Selbstständige.
Versicherung absetzbar: In der Steuererklärung müssen Sie diese Anlagen ausfüllen
Nun wäre also geklärt, dass Sie Versicherungen bei der Steuererklärung angeben können. Aber wo auf dem Formular müssen Sie die entsprechenden Angaben machen bzw. welche Formblätter benötigen Sie dafür?
Versicherungen, die beruflicher Natur sind (bspw. Berufsunfähigkeitsversicherung, Arbeitsrechtsschutzversicherung) können Sie als Werbungskosten geltend machen.
Diese umfassen alle Ausgaben, die Ihnen durch Ihre Beschäftigung entstehen. Dazu können zum Beispiel auch Fahrtkosten oder Weiterbildungen gehören. Die Anlage N bei der Steuererklärung ist das passende Formblatt.
Für alle anderen Absicherungen, wie beispielsweise die Haftpflichtversicherung, gibt es ein anderes Formular. Um solche Ausgaben für Versicherungen bei der Steuererklärung korrekt anzugeben, füllen Sie die Anlage Vorsorgeaufwand aus. Eine Riester-Rente ist separat in der Anlage AV anzugeben.
Bildnachweise: AdobeStock/© deagreez, AdobeStock/© sebra
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