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Verspätungszuschlag steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 13. August 2024

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Das Finanzamt kann aufgrund der verspäteten Abgabe einer Steuererklärung oder Steuervoranmeldung einen so genannten Verspätungszuschlag verhängen. Sofern der Steuerpflichtige seine Steuererklärung verspätet oder gar nicht abgegeben hat, kann die Finanzverwaltung 10% der geschuldeten Steuer, aber maximal 25.000 EUR als Verspätungszuschlag festsetzen. Der Steuerpflichtige kann einen Verspätungszuschlag vermeiden, indem er rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung der Abgabe seiner Steuererklärung stellt. Diese steuerliche Nebenleistung ist als Betriebsausgabe anzusehen, sofern der Verspätungszuschlag für betriebliche Steuern, so z. B. die Umsatzsteuer oder Lohnsteuer verhängt wird.

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.