Die so genannte Pkw-Maut bzw. eine Vignette für die Autobahnbenutzung wird in Deutschland immer wahrscheinlicher. Nachdem die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Wahlkampf noch komplett gegen die Einführung einer weiteren Belastung für Autofahrer war, stellt der neue Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bereits die Weichen für die Einführung. Damit sind die Ausgaben für eine Pkw-Vignette kein Sonderthema mehr, das Auslandsfahrten betrifft, sondern werden bald schon, neben den bereits existierenden Maut-Gebühren, zum Alltag der deutschen Autofahrer gehören.
Autobahnvignette – Was ist das?
Die Vignette selbst ist ein Aufkleber oder Siegel, welches deutlich an der Windschutzscheibe angebracht werden muss, um dann ordnungsgemäß die kostenpflichtigen Straßen zu passieren. Sie zeigt die Gültigkeitsdauer an. Vignetten gelten meist für einen längeren Zeitraum. Sie ist eine Form der Mautzahlung, mit dem Unterschied, dass eine Vignette meist für einen längeren Zeitraum gilt, somit auch teurer ist. Während die Maut selbst ein entfernungsabhängiges Entgelt ist welches mit unmittelbarer Nutzung einhergeht.
Gerade unsere angrenzenden Nachbarländer wie Österreich und die Schweiz arbeiten mit den Vignetten und das passieren der Autobahnen ist nur mit dem Kauf der Vignette möglich. Und da gerade Aufträge aus diesen Nachbarländern und auch das Arbeiten dort vor Ort nicht mehr unüblich ist, zählen die Kosten für Vignetten zweifelsfrei zu den Betriebsausgaben für den jeweiligen Unternehmer.
Steuerliche Absetzbarkeit der Vignette
An der grundsätzlichen Einstellung des Staates zur steuerlichen Behandlung der Mehrkosten, die durch den Kauf einer Vignette entstehen, ändert auch die allgemeine Einführung einer Pkw-Maut nichts.
Schon die aktuellen Pläne des Bundesverkehrsministeriums stellen die Konformität zu den bisherigen steuerlichen Regelungen her. Danach bekommen die Autofahrer eine notwendige Vignette mit der Kfz-Steuer verrechnet, wobei schadstoffarme Autos teilweise und Elektroautos komplett davon befreit werden können.
Als Obergrenze für die Kosten einer Vignette stehen 100 Euro zur Debatte. Das Bundesverkehrsministerium sieht auch zeitlich oder regional begrenzte Vignetten als möglich an, die dann entsprechend billiger ausfallen würden.
In jedem Falle also wäre die Vignette bei den Betriebsausgaben als geringwertiges Wirtschaftsgut zu buchen, da sie unter dem Kostenlimit von 150 Euro bleibt. Die Ausgabe kann sofort im laufenden Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
Diese Regelung steht im Einklang mit den bisherigen Abzugsmöglichkeiten für Ausgaben, die Dienstfahrten betreffen, wie die KFZ-Steuer oder Parkgebühren.
Wer kann die Vignette steuerlich absetzen?
Durch die Verrechnung der Kosten für eine Vignette mit der Kfz-Steuer hat der Gesetzgeber erreicht, dass für Arbeitnehmer die Vignette nicht steuerlich absetzbar ist.
Für Unternehmen und Selbstständige stellen Vignetten oder Mautgebühren jedoch keine Werbungskosten dar, die unter einem Pauschbetrag subsumiert werden können, sondern real anfallende Fahrtkosten. Diese sind natürlich nur steuerlich absetzbar, wenn die Nutzung eines Pkw dem Zweck der Erwerbstätigkeit dient. Ein solcher Nachweis ist in der Regel kein Problem. Entsprechend lässt sich die steuerliche Absetzbarkeit der Vignette für jede Art selbständiger beruflicher Tätigkeit postulieren. Die Autobahn-Vignette gehört dann zwingend zur Ausstattung eines Firmenwagen oder eines beruflich genutzten Pkw.
Ebenfalls zu beachten ist, dass die Kosten der Vignette nur als Betriebsausgabe abzugsfähig sind für Unternehmer mit betrieblichem Pkw ohne pauschale Kilometergeldregelung. Wird nämlich pauschal Kilometergeld gebucht und nicht die tatsächlichen Kosten für einen Pkw, so sind die Kosten der Vignette nicht abzugsfähig.