Die Werkstatteinrichtung zählt definitiv zu den Betriebsausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden können.
Natürlich muss man auch hier genau darauf achten, dass man für jede Art der Werkstatteinrichtung eine gültige Rechnung bekommt; unter anderem muss exakt betitelt sein, um welche Art der Werkstatteinrichtung es sich handelt. Auch der Ausweis der Umsatzsteuer ist ein Indiz, auf welches man bei einer korrekten Rechnung achten sollte, denn nur wenn diese eindeutig ausgewiesen ist, kann man diese als Unternehmer wiederum als Vorsteuer geltend machen.
Zur Werkstatteinrichtung zählt insbesondere
- Werkbank
- Werkzeugwagen,
- Lagerschrank,
- ggf. EDV-Möbel,
- Stehpult,
- Arbeitsplatte,
- Arbeitstisch,
- Transportwagen,
- ggf. auch einzelne Werkzeuge, die mit der Werkstatteinrichtung fest verbunhden sind.
Die Werkstatteinrichtung als geringwertiges Wirtschaftsgut
Kostet die Werkstatteinrichtung nicht mehr als 410 Euro netto, kann diese sogar im Rahmen der GWG Regelungen im Jahr der Anschaffung bereits komplett abgeschrieben werden; bei Kosten unter 150 Euro ist ebenso eine sofortige Absetzung möglich. Vielmehr werden alle geringwertigen Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen 410 und 1.000 Euro liegen, auf einem Sammelkonto gesammelt und über einen Zeitraum von fünf Jahren gleichmäßig abgeschrieben.
Kostet die Werkstatteinrichtung mehr als 1.000 Euro netto, muss diese über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Wie lang die Nutzungsdauer des jeweiligen Anlagegutes ist, verraten diverse AfA-Tabellen.
Natürlich muss die Werkstatteinrichtung in einem direkten Zusammenhang mit dem Tätigkeitsfeld des Unternehmers stehen – für einen Tischler ist beispielsweise die Hobelbank oder eine Fräsmaschine eine Werkstatteinrichtung. In diesem Fall handelt es sich also um eine Betriebsausgabe, welche steuerlich geltend gemacht wird und somit den Gewinn des Unternehmens schmälert. Dies wiederum ist für den Unternehmer von Vorteil, da weniger Steuern gezahlt werden müssen.
Werkstatteinrichtung leasen
Viele Unternehmer entscheiden sich mittlerweile dazu, ihre Werkstatteinrichtung nicht zu kaufen, sondern leasen diese. Worin aber liegen hier die Vorteile? Der größte Vorteil ist sicherlich, dass die Leasingraten vollständig von der Steuer absetzbar sind. Auch kann das gesparte Geld sinnvoll für andere Investitionen eingesetzt werden. Vor allem kleine Unternehmen entscheiden sich zum Leasen der Werkstatteinrichtung, denn sowohl die Laufzeit als auch die Höhe der monatlichen Belastung ist gut überschaubar.
Auch kleine Investitionen machen den Unterschied
Moderne Werkstätten zeichnen sich heutzutage dadurch aus, dass sie nicht willkürlich eingerichtet werden, sondern stets nach den Bedürfnissen und erforderlichen Aufgaben entsprechend ausgestattet sind. Eine Kombination aus Lagerung, Sicherheit und direktem Zugriff auf Werkzeugkomponenten hat demzufolge einen gewichtigen Einfluss auf die Qualität des Arbeitsplatzes. Diese Komponenten sind tägliche Nutzgegenstände die für einen längerfristigen Einsatz vorgesehen sind und werden in der Regel nicht verliehen.
Neben Lochplattensystemen für Werkzeuge sind es auch Arbeitsplatzleuchten, Industriematten,
Pulte, Schutzkleidung und andere Gegenstände, die zur Erledigung unterschiedlicher Aufgaben ganz besonders wichtig sind. Aus diesem Grund greift man häufig auf die Möglichkeit zurück, solche Komponenten von spezialisierten Händlern für Werkstatteinrichtungen zu bestellen, um so langfristig und sinnvoll in die neue Werkstatt zu investieren.