Grundsätzlich ist unter einer Abgeltungsteuer eine Quellensteuer zu verstehen. Der Steuerabzug erfolgt direkt durch die auszahlende Stelle und macht eine weitere Veranlagung des Empfängers überflüssig. In Deutschland ist die Kapitalertragsteuer in ihren unterschiedlichen Ausführungen als Abgeltungsteuer gestaltet. Darüber hinaus sind bestimmte Steuerabzüge bei beschränkt steuerpflichtigen Personen oder Körperschaften als Abgeltungsteuer konzipiert. Auch bestimmte Vorfälle im Bereich der Lohnsteuer sind seit der Unternehmensteuerreform 2008 als Abgeltungsteuer konzipiert.
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Bildnachweise: Mit der Abgeltungsteuer werden bestimmte Kapitaleinkünfte pauschal, also unabhängig vom persönlichen Steuersatz herangezogen: Stockfotos-MG - Fotolia.com
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.