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Abmahnung

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 24. Juli 2020

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Abmahnung

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Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist laut Definition eine Aufforderung, die dazu dient, dass der Empfänger in Zukunft ein bestimmtes Fehlverhalten unterlässt. Dabei fungiert die Abmahnung im Arbeitsrecht sowie im Mietrecht als Disziplinarmaßnahme, wohingegen im Urheberrecht und beim gewerblichen Rechtsschutz mit dem Abmahnschreiben eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird.

Wann kann eine Abmahnung drohen?

Abmahnungsgründe gibt es grundsätzlich viele: Im Arbeitsrecht kann beispielsweise Unpünktlichkeit dazu führen. Liegt eine unerlaubte Untervermietung vor, kann dies eine Abmahnung laut Mietrecht rechtfertigen. Auch Fehler in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder andere Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können im Online-Handel ein Abmahnschreiben nach sich ziehen. Ebenso wie bei der unerlaubten Verwendung von fremden Werken, geschützten Kennzeichnungen oder Erfindungen eine Abmahnung gemäß Urheberrecht, Markenrecht oder Patentrecht folgen kann.

Wie gehe ich gegen eine unberechtigte, arbeitsrechtiche Abmahnung vor?

Laut Arbeitsrecht können Arbeitnehmer der Abmahnung widersprechen. Die Gegendarstellung muss dabei schriftlich erfolgen und einen inhaltlichen Bezug zur Abmahnung haben. Anschließend wird das Schreiben der Personalakte beigefügt. Allerdings führt dieses Vorgehen nicht zwangsläufig dazu, dass Arbeitnehmer die Abmahnung zurücknehmen. Hierfür ist ggf. ein Prozess vor dem Arbeitsgericht notwendig.

Was ist die Funktion einer Abmahnung?

Mögliche Abmahnungsgründe im Arbeitsrecht sind Unpünktlichkeit und Diebstahl.
Mögliche Abmahnungsgründe im Arbeitsrecht sind Unpünktlichkeit und Diebstahl.

Mithilfe einer Abmahnung soll der Empfänger des Schreibens zu einem vertrags- oder vorschriftsgemäßen Verhalten aufgefordert werden. Dieses Vorgehen findet in den verschiedensten Rechtsgebieten Anwendung, weshalb es für die Abmahnung keine einheitliche Rechtsgrundlage gibt. Hierfür muss also in den jeweiligen Gesetzestext geschaut werden.

Allerdings ist das Grundprinzip in der Regel identisch. So hat ein Abmahnschreiben grundsätzlich drei verschiedene Funktionen:

  • Warnfunktion: Der Absender weist mithilfe einer Abmahnung auf ein Fehlverhalten hin.
  • Streitbeilegungsfunktion: Der Absender strebt eine Einigung mit dem Empfänger an.
  • Kostenvermeidungsfunktion: Der Absender möchte eine außergerichtliche Einigung erzielen.

Formal gelten für Abmahnschreiben relativ wenig Vorgaben. So ist beispielsweise eine mündliche oder schriftliche Abmahnung zulässig. Allerdings wird die Textform meistens bevorzugt, um zum Beispiel den Wortlaut oder das Datum nachweisen zu können. Dabei kann die Zustellung der Abmahnung per Post, E-Mail oder auch Fax erfolgen.

Im Arbeitsrecht ist auch eine persönliche Übergabe nicht unüblich. Dies bietet den Vorteil, dass der Empfänger die Abmahnung direkt unterschreiben und somit den Erhalt bestätigen kann. Prüfen Sie dabei gründlich, was Sie da unterzeichnen. Denn eine vorschnelle Signatur kann ggf. eine Zustimmung bedeuten.

Übrigens! Der Gesetzgeber schreibt in der Regel bei der Abmahnung keine Fristen vor, bis wann diese erfolgen muss. Daher kann ein Fehlverhalten auch noch zu einem späteren Zeitpunkt angeprangert werden.

Abmahnung erhalten: Was tun?

Bei Urheberrechtsverstößen im Internet ermöglicht die Abmahnung u. a. die Forderung von Schadensersatz.
Bei Urheberrechtsverstößen im Internet ermöglicht die Abmahnung u. a. die Forderung von Schadensersatz.

Bei einer unberechtigten Abmahnung besteht üblicherweise die Möglichkeit, eine Gegendarstellung zu verfassen und dem Absender die eigene Sicht der Dinge mitzuteilen. Allerdings lassen sich die Vorwürfe damit nicht zwangsläufig aus der Welt schaffen.

Ein fachkundiger Anwalt kann in einem solchen Fall helfen, das ganze Anliegen mit einem neutralen Blick prüfen. Sollte es notwendig sein, besteht zudem die Option, den Sachverhalt mithilfe von juristischen Mitteln – unter Umständen auch vor Gericht – aufzuklären.

Eine gründliche Prüfung kann dabei von besonderer Bedeutung sein. So wird die Abmahnung im Internetrecht seit Jahren eingesetzt, um gegen die unerlaubte Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Medien mittels Filesharing vorzugehen.

Die Abmahnschreiben gehen dabei mit hohen Schadensersatzforderungen einher, sodass im Zuge des massenhaften Versands die Abmahnung als Abzocke gesehen wurde und Begriffe wie „Abmahnwelle“ und „Abmahnanwalt“ entstanden. Der Gesetzgeber schob diesem Vorgehen teilweise einen Riegel vor und beschränkte die Höhe der Entschädigung für Ersttäter. Entsprechende Verstöße lassen sich aber weiterhin mithilfe der Abmahnung unkompliziert und außergerichtlich klären.

Bildnachweise: © ijeab - stock.adobe.com, © Brian Jackson - stock.adobe.com, eigenes Bild

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Über den Autor

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Nicole P.

Nicole schreibt seit 2016 für betriebsausgabe.de und versucht dabei, die Aspekte des Steuerrechts verständlich zu erklären. Zuvor studierte sie in Mainz Buchwissenschaft und Kulturanthropologie.