Abschlusskosten entstehen regelmäßig jedes Jahr bei Unternehmen, wenn diese ihre Jahresabschlüsse erstellen lassen.
Was sind Abschlusskosten?
Als Abschlusskosten werden bei einem Unternehmen alle Kosten bezeichnet, die der beauftragte Steuerberater und ein eventuell beauftragter Wirtschaftsprüfer im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses oder der Einnahmenüberschussrechnung in Rechnung stellt. Dazu gehören u. a.:
Beim Steuerberater
Abschlusskosten können auch bei Unternehmen entstehen, die nicht zur Erstellung eines Jahresabschluss verpflichtet sind. Buchhaltung © Minerva Studio – Fotolia.com
- Buchführungsarbeiten (Umbuchungen, Buchung v. Rückstellungen etc.)
- die Erstellung der Bilanz
- die Erstellung der GuV
- die Erstellung des Anhangs
- die Erstellung des Geschäfts- und Lageberichtes
- die Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen
Beim Wirtschaftsprüfer
- die Erstellung des Prüfungsberichtes
Sonstiges
- die Veröffentlichung des Jahresabschlusses
Streng genommen gehören auch die Kosten (anteilige Gehälter und sonstige Personalkosten) der internen Mitarbeiter, die bei der Erstellung des Jahresabschlusses mitwirken, zu den Abschlusskosten. Diese müssen jedoch bei der Erstellung des Jahresabschlusses nicht als Abschlusskosten ausgewiesen werden, da sie ohnehin als Betriebsausgabe den Gewinn mindern.
Bei Unternehmen, die zur Erstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet sind, ist für die Abschlusskosten eine Rückstellung zu bilden. Diese führt dazu, dass die Abschlusskosten den Gewinn des Unternehmens in dem Jahr mindern, für das der Jahresabschluss erstellt wird, auch wenn sie erst im Folgejahr tatsächlich anfallen. Bei einer Einnahmenüberschussrechnung wird eine solche Rückstellung nicht gebildet. Hier wirken sich die Abschlusskosten, wie alle anderen Kosten, erst in dem Jahr gewinnmindernd aus, in dem sie tatsächlich gezahlt werden, also regulär im Folgejahr.