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Was sind Anschaffungsnebenkosten?
Schaffen Unternehmen Güter, Waren oder Dienstleistungen an, so fallen Kosten an, die sowohl steuerrechtlich, als auch bilanzrechtlich von Bedeutung sind. Die Anschaffungskosten entsprechen jedoch keinesfalls nur dem reinen Kaufpreis eines Gutes. So werden etwa Anschaffungsnebenkosten, die vor dem Kauf anfallen und auch nachträgliche Anschaffungsnebenkosten dem Kaufpreis hinzugerechnet. Welche Ausgaben als Anschaffungsnebenkosten geltend gemacht werden können, hängt in erster Linie von dem erworbenen Gut ab. Sind Unternehmen international tätig und bilanzieren etwa sowohl nach den Standards des deutschen HGB und des international etablierten IFRS, ergeben sich zusätzliche Unterschiede.
Nachfolgend ist eine Erklärung zum Konstrukt der Anschaffungsnebenkosten zu finden. Um die praktische Relevanz und die Unterschiede zwischen verschiedenen Gütern und Bilanzierungsstandards darzustellen, werden die Anschaffungsnebenkosten und deren Erfassung exemplarisch dargestellt. Auch typische Problemfälle werden dargestellt.
Hinweis: Anschaffungskosten dürfen nicht mit Herstellungskosten verwechselt werden, da diese je nach Rechnungslegungsstandard (HGB, IFRS und andere) unterschiedlich bewertet werden. Außerdem können im Rahmen der Herstellungskosten andere Kostenpunkte geltend gemacht werden, als es bei den Anschaffungskosten der Fall ist. Um Anschaffungskosten handelt es sich regelmäßig, wenn Güter oder Waren, egal ob neu oder gebraucht, von einem anderen Unternehmen erworben wurden.
Was ist der Unterschied zwischen Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten?
Die Anschaffungskosten enthalten Anschaffungsnebenkosten. Um zu verdeutlichen, wie sich die Anschaffungsnebenkosten zusammensetzen, hilft die Unterteilung in folgende Bestandteile:
- Anschaffungspreis: Grundsätzlich zählt der Anschaffungspreis eines Gutes, beispielsweise einer Maschine, zu den Anschaffungskosten. Die Höhe kann beispielsweise einer Rechnung, einem Angebot oder den Preislisten eines Anbieters entnommen werden.
- Anschaffungspreisminderungen: Gewährt ein Hersteller Nachlässe in irgendeiner Form oder erfolgen unerwartete Bonuszahlungen, so müssen diese entsprechend von der Summe der Anschaffungskosten abgezogen werden.
- Anschaffungsnebenkosten: Viele Kosten, die mit dem Einkauf einer Ware in direktem Zusammenhang stehen, können als Anschaffungsnebenkosten geltend gemacht werden. Der Umfang der akzeptierten Anschaffungsnebenkosten variiert je nach Gut (beispielsweise gelten für Immobilien erweiterte Regelungen) und Rechnungslegungsstandard. Beispiele mit konkreten Beispielen, was nun Anschaffungsnebenkosten sind und was nicht, folgen im weiteren Verlauf des Textes.
Wichtig: Sollten in Verbindung mit dem Erwerb eines Gutes weitere Kosten, etwa für Umbaumaßnahmen, anfallen, die vorher nicht absehbar waren, so können auch diese den Anschaffungsnebenkosten hinzugerechnet werden.
Was ist mit der Vorsteuer im Rahmen der Anschaffungsnebenkosten?
Beim Erwerb von Gütern wird in aller Regel auch die Umsatzsteuer ausgewiesen. Auch sie muss im Rahmen der Feststellung der Anschaffungsnebenkosten erfasst und korrekt verbucht werden. Unternehmen die vorsteuerabzugsberechtigt sind verbuchen die gezahlte Umsatzsteuer einfach auf das richtige Unterkonto und machen diese im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung geltend. Wurde für die Berechnung der Anschaffungskosten der Bruttopreis verwendet, so sind die Beträge entsprechend abzuziehen. Dies gilt auch im Rahmen der Anschaffungsnebenkosten, wenn etwa Umsatzsteuer für Handwerks- oder Transportdienstleistungen anfällt.
Was ist mit Verwaltungsgemeinkosten?
Verwaltungsgemeinkosten sind keine Anschaffungsnebenkosten und dürfen somit der Summe der Anschaffungskosten nicht hinzugerechnet werden. In der Praxis tun sich Unternehmen häufig schwer zu entscheiden, welche Kosten nun direkt einem Anschaffungsvorgang zugeschrieben werden können und welche Kosten zu den Verwaltungsgemeinkosten zählen. Zur Unterscheidung hilft ein Beispiel aus der Praxis:
- Ein Unternehmen plant die Anschaffung einer Maschine. Ein ausgesuchter Hersteller bietet an, die Maschinen vor einem möglichen Kauf auf seinem Firmengelände zu besichtigen und lädt Unternehmensvertreter ein. Das Sekretariat des Geschäftsführers wird aus diesem Grund mit der Terminfindung und Reiseplanung beauftragt.
- Der oder die Mitarbeiter, die der Einladung folgen, können ihrer regulären Tätigkeit in diesem Zeitraum nicht nachgehen. Die Personal- und Reisekosten können also zu den Anschaffungsnebenkosten hinzugerechnet werden.
- Die Sekretärin wendet für die Terminvereinbarung und Reiseplanung ebenfalls einige Zeit auf. Dies zählt jedoch zu ihren gewöhnlichen Aufgaben und der damit verbundene Aufwand wird dementsprechend den Verwaltungsgemeinkosten zugeschrieben.
Anschaffungsnebenkosten in der Praxis
Um zu verdeutlichen, welche Anschaffungsnebenkosten gemeinhin anfallen, folgen zwei Beispiele. Im ersten Beispiel werden die Anschaffungsnebenkosten eines Maschinenkaufs erläutert. Im zweiten Beispiel werden die Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb einer Maschinenhalle erläutert.
Beispiel 1: Kauf einer Abfüllanlage zu einem Bruttobetrag von 119.000 €
Die bereits gezahlte Vorsteuer verrechnet ein Unternehmen im Rahmen seiner Steuererklärungen. Als erster Punkt der Berechnung der Anschaffungsnebenkosten wird also der Netto-Kaufpreis in Höhe von 100.000 € veranschlagt. In Verbindung mit dem Erwerb ergaben sich folgende Nebenkosten:
Kosten | Beschreibung |
Personalkosten | Zwecks Besichtigung und Kaufverhandlungen wurde ein Mitarbeiter des Unternehmens eingebunden. Besichtigungs- und Verhandlungstermine fanden außer Haus statt. Für die nötigen Aktivitäten wurden drei Arbeitstage aufgewendet. Es können also drei Personentage geltend gemacht werden. Wurden kürzere Einzelmaßnahmen, wie etwa eine Telefonkonferenz, abgehalten und können eindeutig erfasst werden, so können Personalkosten auch stundenweise hinzugerechnet werden. |
Reisekosten | Für die Anreise zum Firmengelände des Herstellers wurde ein Zugticket gebucht. Weiterhin fielen Kosten für eine Hotelübernachtung sowie Spesen an. |
Transportkosten | Da es sich um eine außerordentlich große Maschine handelt, musste eine Spedition mit dem aufwändigen Transport beauftragt werden. |
Vorbereitende Maßnahmen | Um eine schnelle Inbetriebnahme der Maschine zu gewährleisten, musste zuvor der Bodenbelag ausgetauscht und Haltevorrichtungen installiert werden. |
Inbetriebnahme | Für die Inbetriebnahme ist ein spezieller Anschluss notwendig, der nur von einer Fachfirma vorgenommen werden darf. Die Kosten für den eigens dafür beauftragten Elektrikermeister zählen ebenfalls zu den Anschaffungsnebenkosten. |
Treten weitere Kosten auf, die ebenfalls in einem direkten Zusammenhang mit der Anschaffung stehen, so können diese selbstverständlich ebenfalls hinzugerechnet werden. Sollten nach der Inbetriebnahme weitere Ereignisse die mit dem Erwerb zusammenhängen auftreten, so können diese als nachträgliche Anschaffungskosten den Anschaffungsnebenkosten hinzugerechnet werden. In diesem Fall könnte es sich beispielsweise um folgende Posten handeln:
Kosten | Beschreibung |
Weitere bauliche Veränderungen | Um den Einsatz der Maschine bestmöglich in bestehende betriebliche Abläufe zu integrieren müssen nachträglich die Zugangsmöglichkeiten durch den Neubau einer Tür verbessert werden. |
Technische Erweiterungen | Die Maschine kann mit einem zusätzlich zu erwerbenden Bauteil erweitert werden, was die Kapazität erhöht. Da die Notwendigkeit zur Zeit des Kaufs nicht abschließend geklärt war, kann eine nachträgliche Anschaffung auch nachträglich den Anschaffungsnebenkosten hinzugerechnet werden. |
Support | Die korrekte Verwendung der Maschine ist komplex und erfordert Fachwissen. Mit Hilfe kostenpflichtiger Schulungen bereitet der Hersteller weitere Mitarbeiter des Unternehmens auf den richtigen Umgang vor. Nicht nur diese Kosten, sondern auch die Personalkosten, die für die Fortbildung aufgewendet werden, können den Nebenkosten hinzugerechnet werden. |
Beispielhaft wären nun alle Kosten einer Anschaffung erfasst. Wurden Nachlässe gewährt oder erhält ein Unternehmen Subventionen oder Zuschüsse, so sind diese abzuziehen. Die so erfassten Anschaffungskosten können nun im Rahmen von Steuererklärung und Bilanz weiter verwertet werden.
Beispiel 2: Kauf einer bereits bestehenden Maschinenhalle für 1.000.000 € inklusive einem dazugehörigen Grundstück
Anschaffungskosten von Immobilien umfassen ebenfalls die zuvor genannten Posten. Allerdings können gerade hier weitere Anschaffungsnebenkosten geltend gemacht werden, die einem nicht zu vernachlässigenden Anteil des Gesamtaufwandes entsprechen. Dazu zählen etwa neben den bereits genannten Anschaffungsnebenkosten:
Kosten | Beschreibung |
Maklerprovision | Der Kauf der Halle und des Grundstückes erfolgt mit Hilfe eines Immobilienmaklers, der eine Provision in Höhe von 4,76 % des Kaufpreises verlangt. |
Notar- und Gerichtskosten | Der Kaufvertrag wird von einem Notar beglaubigt und ein entsprechender Eintrag im Grundbuch vorgenommen. Neben den Notarkosten fallen für den Grundbucheintrag auch Gerichtskosten an. |
Weitere Kaufnebenkosten | Je nach Bundesland fällt Grunderwerbssteuer in unterschiedlicher Höhe an. Auch die Höhe der zu entrichtenden Gewerbesteuern kann durch den Zukauf von Immobilien und Anlagen ansteigen. |
Weitere Kostenbestandteile sind denkbar, aber individuell sehr verschieden. Das Beispiel dient daher nur als Orientierungshilfe. Auch die Anschaffungskosten für die Demontage eines erworbenen Objekts können unter bestimmten Umständen dazu gehören (siehe Beispiel unten). Im Einzelfall ist es ratsam, weitere Kostenpunkte kritisch mit Hilfe eines Steuerberaters zu bewerten.
- Beispiel Demontage: Unter dem Begriff Wertopfertheorie wird im deutschen Steuerrecht der Erwerb eines Grundstücks und/oder Gebäudes verstanden, welches abgerissen und auf dem ein neues Gebäude errichtet werden soll. Die Kosten für den Abbruch und den Buchwert des Alt-Gebäudes können den Herstellungskosten hinzugerechnet werden. Entscheidend ist, ob das Gebäude und das Grundstück mit einer konkreten Absicht zum Abriss erworben wurde oder nicht. Eine Abbruchabsicht ist regelmäßig gegeben, wenn das Gebäude in den ersten drei Jahren nach dem Erwerb abgerissen werden soll.
Wo sind die gesetzlichen Regelungen und Standards zu den Anschaffungskosten zu finden?
Für Unternehmen, die nach deutschem Recht tätig werden, sind die Inhalte des Handelsgesetzbuches (HGB) maßgebend. Wichtige Gesetzte sind in diesem Kontext zunächst im EStG festgeschrieben. So ist in § 6 I Nr.1 S.1, Nr.2 EStG geregelt, dass erworbene Wirtschaftsgüter zu Anschaffungskosten zu aktivieren sind. Laut § 255 I HGB handelt es sich dabei um die hier bereits beschriebenen Posten:
Kaufpreis + Anschaffungsnebenkosten + nachträgliche Anschaffungsnebenkosten – Anschaffungspreisminderungen = Summe der Anschaffungskosten
Warum fallen Anschaffungskosten nach IFRS oder Anschaffungskosten nach HGB als Rechnungslegungsstandard unterschiedlich hoch aus?
Wie bereits dargestellt, setzen sich die Anschaffungskosten aus zahlreichen Einzelposten zusammen. Für die meisten Unternehmen spielt bei der Bewertung der deutsche Rechnungslegungsstandard nach HGB eine Rolle. International tätige Unternehmen sind jedoch aus diversen Gründen zusätzlich anderen Rechnungslegungsstandards unterworfen, die andere Bewertungsmöglichkeiten beinhalten.
Deutlich wird ein solcher Unterschied etwa beim direkten Vergleich der Bewertung von Anschaffungskosten nach HGB und IFRS. Während die zuvor genannten Posten gleichsam hinzugerechnet werden können, verfügen Unternehmen bei Anwendung des IFRS über ein Wahlrecht, ob sie die für eine Anschaffung aufgewendeten Fremdkapitalkosten hinzurechnen. Im HGB ist dies ausdrücklich nicht vorgesehen.
Bei diesem Beispiel handelt es sich um einen relativ eindeutigen und nachvollziehbaren Unterschied. Im Einzelfall fallen die unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe jedoch sehr individuell aus und deren Erfassung gestaltet sich komplex. Neben einer Software zur Erfassung von Anschaffungskosten ist also auch deren professionelle Betreuung durch ein internes Rechnungswesen nötig. Je nach Größe eines Unternehmens ist außerdem eine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer vorgesehen, welcher die Einhaltung der jeweils anzuwenden Standards überwacht.
In der Regel wirken sich unterschiedliche Bewertungsstandards nur in geringem Maße auf die Bilanz eines Unternehmens aus. Deutliche Unterschiede werden nur sichtbar, wenn einzelne Posten außergewöhnlich groß sind. Ein Beispiel ist die Bilanz der Commerzbank AG des Jahres 2011:
- Da die Commerzbank-Aktien sowohl in Deutschland, als auch an anderen Handelsplätzen gelistet sind, verwendet das Geldhaus unterschiedliche Rechnungslegungsstandards. In Deutschland jene nach HGB, in den USA jene nach IFRS. Unter Einhaltung der Vorschriften des HGB wies die Commerzbank in ihrem Jahresabschluss einen Verlust von 3,6 Milliarden € aus. Im selben Jahr wies der Jahresabschluss nach den Regeln des IFRS jedoch einen Bilanzgewinn von 638 Millionen € aus. (Quelle: https://www.zeit.de/2012/10/Bilanzierung)
Werden Anschaffungsnebenkosten auch bei geringwertigen Wirtschaftsgütern berechnet?
Auch bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, deren Wert 410 € nicht überschreitet, können Anschaffungsnebenkosten hinzugerechnet werden. Da diese geringwertigen Wirtschaftsgüter direkt als Betriebsausgabe abgezogen werden dürfen ist jedoch fraglich, ob sich dies lohnt. Unternehmen sollten in diesem Fall auch bilanzrechtliche Vorschriften beachten, die die bilanzielle Behandlung derartiger Sonderfälle regeln.
Was ist die praktische Relevanz der Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskosten?
Die Anschaffungskosten und –nebenkosten spielen eine wichtige Rolle bei der Gewinn- und Verlustermittlung sowie der Bilanzierung. Basierend auf den Anschaffungskosten können Unternehmen etwa Abschreibungen vornehmen, die während der Nutzungsdauer ertragsmindernd wirken. Ebenso wichtig sind sie für die korrekte bilanzielle Bewertung von Vermögensgegenständen.
Hinweis: Abschreibungen sind immer dann nötig, wenn der Wert eines Gutes 410 € oder im Rahmen von Sammelabschreibungen 1.000 € übersteigt. Abgeschrieben wird dann über die Nutzungsdauer des jeweiligen Gutes. Typische Nutzungsdauern, die auch von der Finanzverwaltung im Rahmen der Steuererklärung anerkannt werden, finden Unternehmer in den AfA-Tabellen des Bundesministeriums für Finanzen. Diese können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/afa-tabellen.html
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