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Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist laut Definition eine Pauschale, die bei der Steuererklärung von den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen werden. Er sorgt dafür, dass sich die Steuerlast bei der Einkommensteuer verringert.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt bei 1.000 Euro. Er wird immer abgezogen, auch wenn Sie keine oder nur geringe berufliche Kosten hatten. Sind Ihnen höhere Werbungkosten entstanden, dann besteht die Möglichkeit, den höheren Betrag steuerlich abzusetzen. Das Finanzamt verlangt dann jedoch entsprechende Belege.
Der Pauschbetrag wird automatisch abgezogen. Sie müssen dafür nichts in der Steuererklärung angeben. Anders verhält es sich jedoch, wenn Sie Werbungskosten hatten, die den Betrag von 1.000 Euro übersteigen. In diesem Fall müssen Sie in der Anlage N zur Steuererklärung entsprechende Angaben machen.
Inhalt
Wer profitiert vom Arbeitgeber-Pauschbetrag?
Die Einkommensteuererklärung ist für viele Menschen Jahr für Jahr ein notwendiges Übel. Doch der Aufwand kann sich durchaus lohnen. Im besten Fall winken erkleckliche Steuerrückerstattungen.
Im Jahr 2017 erhielten laut Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 12,3 Millionen Steuerpflichtige diese Rückerstattungen, während nur 1,5 Millionen eine Nachzahlung leisten mussten.
Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, verschiedene Posten von der Steuer abzusetzen. Das führt dazu, dass das zu versteuernde Einkommen sinkt – und damit auch die Steuerlast. Einer der besonders wichtigen Posten dieser Art ist der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der auch als Werbungskostenpauschbetrag bekannt ist.
Mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag werden Werbungskosten berücksichtigt. Dabei handelt es sich um Kosten, die mit dem Beruf in Verbindung stehen. Dazu gehören unter anderem Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren oder Kosten für Arbeitsmittel.
Gibt es den Pauschbetrag auch für Selbstständige?
Vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag profitieren jedoch nur Personen, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen. Selbstständige gehören somit nicht dazu.
Das bedeutet jedoch nicht, dass sie Ausgaben, die mit ihrer Arbeit zusammenhängen, nicht steuerlich geltend machen können.
Vielmehr wird hier anstatt von Werbungskosten von Betriebskosten gesprochen. Diese können in voller Höhe geltend gemacht werden.
Können Rentner in der Steuererklärung den Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend machen?
Gibt es den Arbeitnehmer-Pauschbetrag auch für Rentner? Nein, das ist nicht möglich, wenn sie im betreffenden Steuerjahr keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt haben.
Trotzdem haben Rentner die Möglichkeit, Werbungskosten abzusetzen. Dabei handelt es sich um Kosten, die unter anderem dem Erwerb oder der Sicherung der Rente dienen, z. B zählen dazu Kontoführungsgebühren.
Rentnern steht dafür ein Pauschbetrag in Höhe von 102 Euro zu. Legen sie entsprechende Nachweise vor, kann jedoch auch ein höherer Betrag von der Steuer abgesetzt werden.
Wie hoch ist bei der Steuer der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
Das Finanzamt berücksichtigt für jeden Steuerpflichtigen, der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt, einen Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro – auch, wenn seine Werbungskosten niedriger waren. Dabei verlangt das Finanzamt keine Nachweise oder Belege.
Anders sieht es jedoch aus, wenn die tatsächlichen Werbungskosten höher waren. Haben Sie aus beruflichen Gründen mehr als 1.000 Euro ausgegeben, dann kann dieser höhere Betrag von der Steuer abgesetzt werden. In diesem Fall verlangt das Finanzamt jedoch entsprechende Belege.
Wie bekomme ich den Pauschbetrag für Arbeitnehmer?
Jeder Arbeitnehmer, der seine Steuererklärung macht, profitiert also vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Doch wo ist das Eintragen möglich?
Übersteigen Ihre Werbungskosten den Pauschbetrag nicht, dann ist es nicht nötig, dies in der Steuererklärung zu vermerken. Das Finanzamt berücksichtigt den Betrag automatisch.
Haben Sie jedoch höhere Ausgaben in Verbindung mit Ihrem Beruf gehabt, dann müssen Sie dies in der Anlage N eintragen und entsprechende Belege beifügen.
In der Berechnung des zu versteuernden Einkommens, welche Sie zusammen mit dem Einkommensteuerbescheid erhalten, ist häufig der Punkt „mind. Arbeitnehmer-Pauschbetrag“ zu finden. Was bedeutet dies? Das heißt einfach, dass dies der niedrigste Betrag ist, der im Zusammenhang mit entstandenen Werbungskosten abgezogen werden kann – auch wenn die tatsächlichen Ausgaben geringer waren.
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