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Bearbeitungsgebühr – Was ist das genau?
Unter dem Begriff Bearbeitungsgebühr ist eine Geldleistung zu verstehen, die für die Kosten der Verwaltung erhoben wird. Sie dient also Behörden, Vereinen oder Unternehmen in Verbindung mit Aufträgen und diversen Dienstleistungen zum Ausweis der damit verbundenen Verwaltungskosten und deren Inrechnungstellung gegenüber Kunden. Grundsätzlich lassen sich Bearbeitungsgebühren in zwei Ausprägungen unterscheiden.
Art | Erklärung |
Bearbeitungsgebühren kraft Gesetzes | Insbesondere Behörden fordern für die Erledigung diverser Amtshandlungen eine Bearbeitungsgebühr, sofern diese in den zugrundeliegenden Gesetzen geregelt sind. Typische Beispiele sind etwa die Kosten für die Anmeldung eines Gewerbes oder die Einholung einer behördlichen Erlaubnis zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes. |
Vertraglich festgelegte Bearbeitungsgebühren von Unternehmen | Erhebt ein Unternehmen Bearbeitungsgebühren, so sind diese meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu finden. Ein typisches Beispiel für derartige Gebühren ist etwa, wenn ein Unternehmen von einer Agentur Daten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten anfordert und dafür eine Bearbeitungsgebühr vertraglich festgelegt wurde. |
Was ist mit Bearbeitungsgebühren von Banken und Bearbeitungsgebühren für Kredite?
Einen Sonderfall stellen die Bearbeitungsgebühren von Banken dar, die im Zusammenhang mit Krediten erhoben wurden. Waren diese zu früheren Zeiten noch gemeinhin akzeptiert, so setzt sich immer mehr durch, nicht zuletzt auch durch höchstrichterliche Entscheidungen, dass diverse Bearbeitungsgebühren nicht mehr angemessen sind. Dies gilt insbesondere für laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren und Bearbeitungsgebühren, die für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen erhoben werden oder wurden. In Verbindung mit Bankgeschäften werden Bearbeitungsgebühren also vermehrt direkt in den Zinssatz eingepreist und nicht mehr als eigenständige Position ausgewiesen. Für Unternehmen sind jedoch Bearbeitungsgebühren ebenso wie Zinskosten als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Wie Bearbeitungsgebühren buchen? (SKR03)
Sind Bearbeitungsgebühren zu zahlen, so stellt sich bei Unternehmen immer auch die Frage nach deren korrekter Verbuchung. Auf welchen Konten gebucht werden soll, ist vom Kontorahmen abhängig. Ein häufig in der Buchhaltung genutzter Kontenrahmen ist der skr03, der sogenannte Standardkontenrahmen 03.
Fällt etwa bei der Beantragung eines Kredits oder der Umstellung eines Kontos eine Bearbeitungsgebühr an, so kann dies im SKR03 dem Konto 4970 „Nebenkosten des Geldverkehrs“ vermerkt werden.
Ein beispielhafter Buchungssatz könnte lauten:
4790 (Nebenkosten des Geldverkehrs) 100,00 €
an
1800 (Bank) 100,00 €
Für Bearbeitungsgebühren die von Ämtern oder Behörden erhoben werden, stehen entsprechend spezifischere Konten zur Verfügung, auf denen die Buchung vorgenommen werden kann.
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