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Als Berufskleidung gilt jede Kleidung, die nur im Arbeitsalltag Ihres Berufs verwendbar und für diese Tätigkeit notwendig ist. Dann können Sie auch deren Reinigungskosten absetzen. Sobald ein Kleidungsstück auch im privaten Umfeld getragen werden kann (bspw. die Konzertbekleidung von Musikern), wird es rechtlich nicht mehr als Berufsbekleidung angesehen. Die Steuererklärung gestattet somit auch keine steuerlichen Vorteile.
Berufstypische Kleidung beinhaltet z.B. Uniformen, Dienstkleidung (z.B. Polizeibeamte) oder Schutzmontur (Helm, Kittel etc.). Alle Unterschiede zwischen Arbeits- und Alltagskleidung sind für Sie hier näher erläutert.
Ob Berufskleidung steuerlich absetzbar ist und wie viel Sie sparen können, ist in der Regel fallabhängig. Wie hoch der absetzbare Betrag Ihrer Werbungskosten (d.h. Kosten, die durch Ihre Arbeit entstehen) letztendlich ist, können Sie aber herausfinden. Dazu müssen Sie jegliche Kassenbelege der Steuererklärung zur Berufskleidung beifügen und beim Finanzamt vorlegen. Dabei besteht die Möglichkeit, von der Arbeitsmittelpauschale (gesetzt auf 110 Euro) Gebrauch zu machen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Inhalt
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Alle Unterschiede zwischen Alltags- und Berufskleidung
Die Berufskleidung findet in vielen Berufsfeldern ihre Anwendung. Welche Unterschiede es zur Alltagskleidung gibt und inwiefern bei Ihrer Steuer eine Pauschale für etwaige Berufsbekleidung Steuererlässe zulässt, erklären wir Ihnen in folgendem Artikel.
Damit Sie sich Steuervorteile für die Instandhaltung Ihrer Berufskleidung sichern können, ist es wichtig zu wissen, was rechtlich gesehen überhaupt als solche zählt und was nicht.
Bürgerliche bzw. Alltagskleidung kann sowohl beruflich als auch privat im Alltag getragen werden. Dazu zählen bspw. reguläre Anzüge oder Kleider, die Sie als Mitarbeiter einer Bank zwar tragen sollen, welche jedoch keine Arbeitsuniform darstellen.
Gleiches gilt für Kleidung, welche Schauspieler oder Musiker bei Dreharbeiten oder auf der Bühne tragen. In beiden Fällen ist sie steuerlich nicht absetzbar.
Eine Begünstigung der Steuer für Berufskleidung mittels einer Pauschale ist hingegen möglich, weil diese ausschließlich zur Verwendung im beruflichen Kontext bestimmt ist.
Folgende Kleidungsstücke sind dahingehend anerkannt:
- Uniformen jeglicher Art (Soldaten, ÖPNV-Fahrer, Mitarbeiter von Fluggesellschaften, Postboten, Sanitäter etc.)
- Dienstkleidung mit Dienstabzeichen (Polizeibeamte, Feuerwehrleute etc.)
- Schutzkleidung (Helm, Arbeitshandschuhe, Schutzbrillen, Sicherheitsschuhe, Kittel etc.)
- Kleidung in medizinischen Einrichtungen (Krankenschwestern, Pflegepersonal, Ärzte etc.)
- Amtstracht (Richter, Geistliche etc.)
Können Sie Ihre Berufsbekleidung von der Steuer absetzen?
Gibt es bezüglich Berufsbekleidung eine Pauschale für die Steuer? Ja. Es gibt eine sogenannte Arbeitsmittelpauschale, die der Staat auf 110 Euro angesetzt hat.
Diese umfasst sämtliche Aufwendungen wie Anschaffung oder Instandhaltung Ihrer Berufskleidung und etwaigen anderen Arbeitsmitteln.
Wollen Sie von dieser Steuer-Pauschale für Berufskleidung Gebrauch machen, benötigen Sie dafür keine anderen Nachweise (wie z.B. Kassenbelege).
Sie sind lediglich verpflichtet belegen zu können, dass es sich auch tatsächlich um für Ihren Beruf relevante Kleidung handelt.
Wichtig: Inzwischen wird bei Berufskleidung diese Steuer-Pauschale von einigen Finanzämtern aber nicht länger anerkannt. Sie sollten also in jedem Fall alle Belege für die Steuererklärung aufheben, um auch ohne Pauschale Ihre Arbeitskleidung absetzen zu können.
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Typische Berufskleidung und deren Reinigungskosten
Möchten Sie Ihre Berufsbekleidung privat waschen/reinigen, erlaubt die Steuer hier absetzbare Beträge.
Grundsätzlich dürfen Sie die für die Reinigung Ihrer Berufskleidung pauschal anfallenden Kosten von der Steuererklärung absetzen. Diese gelten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nämlich als Werbungskosten. Zur Berufskleidung müssen sie jedoch vorab einige Angaben tätigen:
- Wie viele Personen leben derzeit in Ihrem Haushalt?
- Wie viel Gesamtgewicht hat Ihre Berufskleidung?
- Auf welche Weise werden Sie die Kleidung waschen (Koch-, Fein- oder Buntwäsche)?
- Bügeln Sie Ihre Kleidung?
- Haben und verwenden Sie einen Wäschetrockner?
Für Koch-/Buntwäsche sind dann bis zu 5 kg und für pflegeleichte Feinwäsche bis zu 2,5 kg jährlich als Lademengen zulässig. In dieser Tabelle finden Sie die aktuell gültigen Reinigungskostensätze der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (die Kosten dürfen aber geschätzt werden):
Größe des Haushalts | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen |
---|---|---|---|---|
Waschen | ||||
Kochwäsche mit 90°C | 0,77 €/kg | 0,50 €/kg | 0,43 €/kg | 0,37 €/kg |
Buntwäsche mit 60 °C | 0,76 €/kg | 0,48 €/kg | 0,41 €/kg | 0,35 €/kg |
Pflegeleichte Wäsche | 0,88 €/kg | 0,60 €/kg | 0,53 €/kg | 0,47 €/kg |
Trocknen | ||||
Ablufttrockner | 0,41 €/kg | 0,26 €/kg | 0,23 €/kg | 0,19 €/kg |
Kondenstrockner | 0,55 €/kg | 0,34 €/kg | 0,29 €/kg | 0,24 €/kg |
Bügeln | ||||
Dampfbügeleisen | 0,07 €/kg | 0,05 €/kg | 0,05 €/kg | 0,05 €/kg |
Wie viel macht die Reinigung von Berufskleidung bei der Steuer aus? Die folgende Beispielrechnung verdeutlicht noch einmal für Sie, wie eine Schätzung in der Praxis aussehen kann:
Anzahl der Arbeitswochen x Geldbetrag x Gesamtmasse der Wäsche pro Ladung in kg = absetzbare jährliche Reinigungskosten
Beispiel: Sie arbeiten 43 Wochen und haben 3 kg Kochwäsche in der Woche, die Sie nach dem Waschen in einem Kondenstrockner trocknen.
(43 Wochen x 0,77 Euro x 3 kg) + (43 Wochen x 0,55 Euro x 3 kg) = 170,28 Euro
Wichtig: Falls Sie die Reinigungskosten für Ihre Berufskleidung mit der Pauschale für Arbeitsmittel verknüpfen wollen, müssen Sie nicht selbst alle Kosten zusammenrechnen. Diese werden stattdessen in den dafür ausgeschriebenen 110 Euro mit berücksichtigt. Sind Ihre tatsächlichen Kosten allerdings höher als die Pauschale, sollten Sie diese lieber selbst ausrechnen.