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Was ist eine Betriebsausgabenpauschale?
Nach deutschem Recht sind nur solche Aufwendungen Betriebsausgaben, die auch tatsächlich betrieblich veranlasst sind. Es handelt sich also entweder um Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft sowie gegebenenfalls einer Kombination dieser. Insbesondere bei Freiberuflern ist die eindeutige Abgrenzung von Betriebsausgaben gegenüber privat veranlassten Ausgaben kompliziert.
Um die mit der korrekten Erfassung verbundenen Aufwände um die Steuern zu verringern, wird manchen Berufsgruppen die Möglichkeit eingeräumt, etwa im Rahmen der Steuererklärung eine Betriebsausgabenpauschale anzusetzen. Diese entspricht entweder einem maximalen Prozentsatz oder einem Maximalbetrag.
Zugestanden wird die Betriebsausgabenpauschale nur wenigen Selbstständigen und Freiberuflern.
So gibt es etwa eine Betriebsausgabenpauschale für Tagesmütter und eine Betriebsausgabenpauschale für hauptberuflich selbstständige Schriftsteller und Journalisten.
Info: Die genauen Regelungen zum Thema Betriebsausgabenpauschale finden sich in den Einkommenssteuer-Richtlinien und den ergänzenden Einkommenssteuer-Hinweisen, die vom Bundesfinanzministerium (BMF) an die zuständigen Finanzverwaltungen herausgegeben werden.
Beispiele für Betriebsausgabenpauschalen – Wer darf Betriebsausgabenpauschalen anwenden?
Die Zahl der Berufsgruppen, denen die Nutzung einer Betriebsausgabenpauschale zugestanden wird, ist eng begrenzt. Lediglich für Personen, die in folgenden Berufen tätig sind, ist sie relevant:
Beruf | Gestaltung der Pauschale |
Tagesmütter und Tagespflegepersonen |
Tagesmütter dürfen beispielsweise für jedes Kind, das monatlich in einem Umfang von mindestens 40 Stunden betreut wird, eine Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 300 € von ihren Einnahmen abziehen. |
Hauptberuflich selbstständige Schriftsteller und Journalisten |
Schriftsteller und Journalisten dürfen ohne entsprechende Belege anzuführen bis zu 30% ihrer Einnahmen als Betriebsausgabenpauschale ansetzen. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt, sondern nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. |
Nebenberuflich selbstständige in wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, vortragender oder lehrender Tätigkeit (nach § 3 Nr. 26 EStG) |
Diese Berufsgruppe darf maximal 25% seiner Einnahmen als Betriebsausgabenpauschale geltend machen. Praktisch relevant ist dies für Personen, die etwa in gemeinnützigen Vereinen als Betreuer oder Leiter tätig sind. |
Für Unternehmen oder freiberuflich Selbstständige, die nicht diesen Berufsgruppen angehören, ist eine Betriebsausgabenpauschale also nicht vorgesehen. Diese müssen ihre Betriebsausgaben also nach geltenden Regelungen erfassen und gegebenenfalls gegenüber dem Finanzamt belegen können.
Für wen ist die Betriebsausgabenpauschale besonders hilfreich?
In erster Linie hilft die Betriebsausgabenpauschale dabei, Pflegepersonen zu entlasten. So können sich diese noch intensiver der Betreuung widmen und müssen weder viel Zeit in eine aufwändige Buchhaltung oder Steuererklärung investieren.
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