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Weiterführende Ratgeber
Was sind Betriebskosten?
In der Betriebswirtschaftslehre sind Betriebskosten ein wichtiger Bestandteil der Buchhaltung, Kostenrechnung und Bilanzierung. Grundsätzlich steht der Begriff Betriebskosten für sämtliche Kosten, die in einem Unternehmen für die Aufrechterhaltung des operativen Betriebes anfallen. Grundsätzlich können die Betriebskosten unterschiedlichen Ursprüngen zugeordnet werden. Dazu gehören der Materialaufwand bestehend aus den Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zum Zwecke der Produktion, Personalkosten, Abschreibungen, Raumkosten und Lagerkosten.
Weiterhin kann zwischen zwei Arten von Betriebskosten unterschieden werden:
Art der Kosten | Beschreibung |
Kosten der Betriebsbereitschaft | Dazu zählen fixe Kosten, zum Beispiel jene, die durch Personal und Produktionsauflagen auftreten. Es ist auch von Kapazitätskosten die Rede. |
Variable Betriebskosten | Hierunter fallen die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Bleibt die Arbeitsintensität stets gleich, so bleiben variablen Kosten je anfallender Arbeitsstunde gleich. |
Was bedeuten die Betriebskosten für die Bilanz?
Die Betriebskosten sind insbesondere für die Erstellung einer korrekten Gewinn- und Verlustrechnung von Bedeutung. Im Handelsgesetzbuch stehen zwei Verfahren zur Auswahl, wie die Betriebskosten aufzuteilen sind. Dies ist zunächst das Gesamtkostenverfahren und weiterhin das Umsatzkostenverfahren, welche nachfolgend erläutert werden:
Kostenverfahren | Erklärung |
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB | Die Gesamtkosten sind aufzuteilen in Material-, Personal- und sonstige betriebliche Aufwendungen sowie Abschreibungen. |
Umsatzkostenverfahren nach § 275 Abs. 3 Nr. 2 HGB | Die Gesamtkosten werden individuellen Kostenstellen zugeschrieben. Dies sind etwa Projekte, Organisationseinheiten und ähnliches. |
Je nach Entscheidung für oder gegen eines der Verfahren, ist die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB an bestimmte Gliederungen gebunden. Ähnlich verhält es sich bei der Anwendung anderer Standards, wie etwa dem „International Financial Reporting Standard (IFRS)“. Nachfolgend wird daher auf die Unterschiede zwischen Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren eingegangen. Auf die Erläuterung der beiden Verfahren folgt wiederum eine beispielhafte Darstellung der jeweils erforderlichen Posten im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung.
Was muss bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens beachtet werden?
Das Gesamtkostenverfahren, das teilweise auch Produktionserfolgsrechnung genannt wird, sieht vor, dass den durch den Verkauf von Erzeugnissen erzielten Umsatzerlösen sämtliche Aufwände, die der Produktion des Unternehmens hinzurechenbar sind, gegenübergestellt werden. Das Periodenergebnis ist nur korrekt, wenn Produktions- und Absatzmenge der Erzeugnisse einander entsprechen. Weichen diese voneinander ab, so ist dies als Bestandsveränderung in der GuV zu berücksichtigen:
- Eine Bestandserhöhung liegt vor, wenn mehr produziert als abgesetzt wird. Zur Kompensation der Aufwendung für nicht abgesetzte Güter ist diese Bestandserhöhung als Ertrag auszuweisen.
- Eine Bestandsminderung liegt vor, wenn mehr abgesetzt als produziert wird. Hier werden zur Kompensation wiederum die Umsatzerlöse für nicht produzierte Güter als bestandsmindernder Aufwand
- Aktivierte Eigenleistungen werden ebenfalls wie Bestandsveränderungen behandelt.
Das Gesamtkostenverfahren gliedert also die Produktionskosten nach Aufwandsarten und unter Berücksichtigung möglicher Bestandsveränderungen.
Vorteilhaft ist die einfache Umsetzung, da dieses Verfahren mit Hilfe der Finanzbuchhaltung in kurzer Zeit durchgeführt werden kann. Nachteilig ist der fehlende Überblick über die Erfolgsquellen. Stellt ein Unternehmen etwa zahlreiche Produkte her, so lassen sich deren Beiträge zum Unternehmenserfolg nur durch zusätzliche Auswertungen feststellen. Das Gesamtkostenverfahren für Produktionsunternehmen ist also nur bedingt empfehlenswert.
Was muss bei der Anwendung des Umsatzkostenverfahrens beachtet werden?
Das Umsatzkostenverfahren, welches auch unter der Bezeichnung Absatzerfolgsrechnung bekannt ist, unterscheidet sich vom Gesamtkostenverfahren dadurch, dass den erzielten Umsatzerlösen nur Aufwendungen für die abgesetzten Güter entgegengestellt werden. Bestandsveränderungen werden in Verbindung mit dem Umsatzkostenverfahren also nicht ausgewiesen. Fallen anteilig Herstellungskosten an, die nicht verkauften fertigen Erzeugnissen oder nicht verbrauchten unfertigen Erzeugnissen zugeschrieben werden können, so wird deren Summe direkt auf dem jeweils zugehörigen Konto als Zugang gebucht.
Das Umsatzkostenverfahren ist im Vergleich mit dem Gesamtkostenverfahren eindeutig arbeitsintensiver und erfordert die Führung von separaten Konten für viele Produkte. Gleichsam bietet es einen Überblick über die Erfolgswirksamkeit einzelner Produkte oder Projekte.
Zu den wichtigsten Arbeitsschritten zur Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung mittels Umsatzkostenverfahren zählen:
- Die Kontoinhalte der Aufwandskonten müssen nach Herstellungs-, Verwaltungs- und Vertriebskosten aufgeteilt werden
- Der Saldo des Herstellungskostenkontos wird im Soll als Zugang auf das Konto der unfertigen Erzeugnisse gebucht.
- Nun erfolgt die Buchung des Endbestandes unfertiger Erzeugnisse, in dem der Saldo des Kontos „unfertige Erzeugnisse“ den Herstellungskosten der in der zu Grunde liegenden Periode hergestellten Fertigerzeugnisse entspricht. Dieser wird wiederum im Soll auf dem Konto „Fertigerzeugnisse“ als Zugang gebucht.
- Die Einbuchung des Endbestandes der Fertigerzeugnisse, dessen Saldo dem Herstellungsaufwand der in der Periode abgesetzten fertigen Erzeugnisse entspricht, erfolgt im Soll auf dem Gewinn- und Verlustkonto.
- Die zuvor separierten Verwaltungs- und Vertriebskosten und Umsatzerlöse werden letztlich ebenfalls auf das Gewinn- und Verlustkonto gebucht.
Was ist besser – Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren?
Bei der Berechnung der Betriebskosten können Unternehmer zwischen diesen beiden Verfahren wählen. Die Vorteile der einzelnen Verfahren wurden zuvor erläutert. Für welches Verfahren sich ein Unternehmer im Einzelfall entscheidet, ist also von seinem Eigeninteresse abhängig. Grundsätzlich ist der festgestellte Jahresüberschuss oder –fehlbetrag bei beiden Verfahren identisch. Abweichungen wären nur möglich, wenn die erfassten Bestände und fertigen Erzeugnisse im Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren verschieden bewertet würden.
Betriebskosten, Gesamtkostenverfahren, Umsatzkostenverfahren – Was bedeutet das für die Gewinn- und Verlustrechnung?
Unter anderem sind die errechneten Betriebskosten, ob nun durch Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren, integraler Bestandteil der Gewinn- und Verlustrechnung. Die gesetzlich geregelte Gliederung ist in § 275 Abs. 2 und 3 HGB (sowie ergänzend § 5 Abs. 5 PublG) zu finden. In bestimmten Fällen sind weitere Regelungen hinsichtlich des HGB zu beachten:
Gesetzliche Regelung | Beschreibung |
§ 276 HGB | Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen von den dort aufgeführten Gliederungserleichterungen Gebrauch machen. |
§ 265 Abs. 5 HGB und § 243 Abs. 2 HGB | Eine detailliertere Gliederung ist möglich, sofern kein Verstoß gegen das Klarheits- und Übersichtlichkeitsgebot vorliegt. |
§ 334 Abs. 1 Nr. 1c HGB | Entspricht diese nicht den Vorschriften und Grundsätzen, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werden kann. |
*zu § 334: vgl. IDW 2006
Personengesellschaften und Einzelunternehmer, die dem Publizitätsgesetz nicht unterliegen, sind an die Gliederungsvorschriften nicht gebunden, wenngleich deren Einhaltung empfehlenswert ist. Beispielhaft folgt nun eine Tabelle für die Inhalte einer Gewinn-und Verlustrechnung einer großen Kapitalgesellschaft mittels Gesamtkostenverfahren (links) und Umsatzkostenverfahren (rechts):
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB | Umsatzkostenverfahren nach § 275 Abs. 3 HGB |
Umsatzerlöse | Umsatzerlöse |
Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen/unfertigen Erzeugnissen | Herstellungskosten zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen |
= Gesamtleistung | Bruttoergebnis vom Umsatz |
Andere aktivierte Eigenleistungen | – |
Sonstige betriebliche Erträge | Vertriebskosten |
Materialaufwand Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren Aufwendungen für bezogene Leistungen | Allgemeine Verwaltungskosten |
= Rohergebnis | |
Personalaufwand Löhne und Gehälter Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgeaufwendungen und für Unterstützung davon Altersversorgung |
Sonstige betriebliche Erträge |
Abschreibungen Auf immaterielle Vermögensgegenstände Des Anlagevermögens und Sachanlagen Sowie Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Gesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen | Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen |
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon von verbundenen Unternehmen | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon von verbundenen Unternehmen |
Sonstige Zinsen und/oder ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen | Sonstige Zinsen und/oder ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen |
Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere aus dem Umlaufvermögens | Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere aus dem Umlaufvermögens |
Zinsen und ähnliche Aufwände, davon an verbundene Unternehmen | Zinsen und ähnliche Aufwände, davon an verbundene Unternehmen |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
Außerordentliche Erträge | Außerordentliche Erträge |
Außerordentliche Aufwendungen | Außerordentliche Aufwendungen |
Außerordentliches Ergebnis | Außerordentliches Ergebnis |
Steuern von Einkommen und Ertrag | Steuern von Einkommen und Ertrag |
Sonstige Steuern | Sonstige Steuern |
Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag | Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag |
Legende:
Betriebsergebnis | Finanzergebnis | Außerordentliches Ergebnis |
Wer muss die Gewinn- und Verlustrechnung nicht veröffentlichen?
Das Publizitätsgesetz sieht Ausnahmen für einige Unternehmensformen vor, sodass diese auf die Veröffentlichung ihrer Gewinn- und Verlustrechnung verzichten dürfen. Üben sie diesen Verzicht aus, müssen sie jedoch zumindest Umsatzerlöse, Erträge aus Beteiligungen, sämtlichen Personalaufwand, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden und die Anzahl der Mitarbeiter in einer jeweils separaten Anlage mit der Bilanz veröffentlichen.
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