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Was bedeutet Bilanzierung?
Grundsätzlich ist unter einer Bilanz die Gegenüberstellung von Werten zu verstehen. Im unternehmerischen Kontext ist darunter eine wichtige Disziplin des betrieblichen Rechnungswesens zu verstehen, die mit umfangreichen Anforderungen verbunden ist. Für Unternehmen ist die Aufstellung einer Bilanz für die Aufstellung des im Bundesanzeiger zu publizierenden Jahresabschlusses von Belang. Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik unterliegen bei der Bilanzierung den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB). International tätige Unternehmen bilanzieren zusätzlich nach weiteren internationalen Rechnungslegungsstandards. Zu den bedeutendsten zählen etwa der International Financial Reporting Standard (IFRS) und die United States Generally Accepted Accounting Standards (US-GAAP).
Je nach dem, nach welchem Standard bilanziert wird, kommen unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe zum Einsatz. Dementsprechend können sich die im Rahmen einer Bilanz festgestellten Werte in einigen Fällen deutlich voneinander unterscheiden.
Info: Bilanzierung im Englischen ist unter den Begriffen „balancing“ oder „balancing sheet“ bekannt.
Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet und was muss eine Bilanzierung beinhalten?
Wer zur Bilanzierung verpflichtet ist, ist im Eintrag „Bilanzierungspflicht“ erläutert. Der Aufbau einer Bilanzierung ist zunächst gleich. Abhängig von der Größe eines Unternehmens sind jedoch weitere Inhalte in Verbindung mit dem Jahresabschluss zu publizieren. Grundsätzlich sieht die Bilanzierung nach HGB dabei folgende Inhalte je nach Größe vor:
Unternehmensgröße | Inhalte |
Große Unternehmen | Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang Prüfvermerk eines Wirtschaftsprüfers Lagebericht Bericht des Aufsichtsrats Vorschlag zur Ergebnisverwendung |
Mittlere Unternehmen | Wie große Unternehmen Mit Ausnahme der in § 327 HGB genannten Erleichterungen |
Kleine Unternehmen | Jahresabschluss mit Bilanz und Anhang (§ 326 Abs. 1 HGB) |
Kleinstunternehmen | Jahresabschluss mit Bilanz Auf einen Anhang kann verzichtet werden, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz angeführt werden |
Für kapitalmarktorientierte Gesellschaften, Kreditinstitute und Investmentgesellschaften kommen weitere Anforderungen hinzu, die sich neben Regelungen des HGB durch Regelungen der jeweils weiteren gültigen Gesetzestexte ableiten lassen (z.B. Aktiengesetz).
Wie sieht eine Bilanzierung aus?
In der Bilanz werden Mittelverwendung (Aktiva) und Mittelherkunft (Passiva) gegenübergestellt. Der Aufbau einer Bilanz einer GmbH ist etwa in § 266 HGB geregelt. Grob beinhaltet diese folgende Posten:
Aktiva | Passiva |
A. Anlagevermögen (immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen) | A. Eigenkapital (gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn- oder Verlustvortrag, Jahresüberschuss oder –fehlbetrag) |
B. Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Geldbestände) | B. Rückstellungen |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | C. Verbindlichkeiten |
D. Aktiv latente Steuern | D. Rechnungsabgrenzungsposten |
E. Unterschiedsbetrag Vermögensverrechnung | E. Passiv latente Steuern |
F. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (wenn vorhanden) | |
Bilanzsumme | Bilanzsumme |
Es gilt die Regel: Aktiva = Passiva!
Der im HGB vorgeschriebene Aufbau sorgt für Bilanzklarheit und erlaubt es erfahrenen Verwendern, den Überblick zu behalten.
Bilanzierung Crashkurs – Welche Bilanzierungsgrundsätze gibt es?
Basis der Bilanzierung ist die im HGB ebenfalls fest verankerte Buchführung. Diese folgt den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, welche im gleichnamigen Eintrag erläutert werden. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang jedoch zwei Prinzipien:
Prinzip | Bedeutung |
Prinzip der Bilanzwahrheit | Die Richtigkeit (nach § 239 Abs. 2 HGB) ist gegeben, wenn der Jahresabschluss den gesetzlichen Regelungen entspricht und die zu Grunde liegenden Werte nachprüfbar belegt werden können.
Vollständigkeit (nach § 246 Abs. 1 HGB) ist gegeben, wenn sämtliche Geschäftsvorfälle, die buchhalterisch zu erfassen sind, in den Jahresabschluss einbezogen werden. Zudem sind Risiken besonders bilanziell zu würdigen.
Willkürfreiheit ist gegeben, wenn Ermessensspielräume dauerhaft und nachvollziehbar angewandt werden. Sie unterliegen der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung. |
Prinzip der Bilanzklarheit | Der Jahresabschluss muss unmissverständlich, optisch einwandfrei und den Gliederungsvorgaben entsprechend aufgebaut sein. Ziel ist, dass auch externe Kreise den Jahresabschluss problemlos verwerten können. |
Weiterführende Informationen finden Sie im Eintrag „Bilanz“!
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