Beim Bildungsurlaub werden Arbeitnehmer von der Arbeit für Weiterbildungsmaßnahmen freigestellt. Das Gehalt wird wie beim regulären Urlaub vom Arbeitgeber weitergezahlt.
Arbeitnehmer in fast allen Bundesländern, ausgenommen in Bayern und Sachsen, haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub. In der Regel haben Sie Anspruch auf fünf Tage in einem Jahr bzw. zehn Tage in zwei Jahren. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Für Bildungsurlaub muss ein Antrag beim Arbeitgeber gestellt werden. Zudem muss es sich um einen anerkannten Bildungsträger handeln. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Inhalt
Bildungsurlaub per Definition: Extraurlaub für die Weiterbildung
Beruf und Weiterbildung im Alltag miteinander zu vereinbaren, kann Arbeitnehmer vor eine unlösbare Aufgabe stellen. Und auch der Jahresurlaub soll der Erholung und nicht der beruflichen Fortbildung dienen. Daher haben Beschäftigte in Deutschland ein Recht auf Bildungsurlaub.
Als Bildungsurlaub wird im Arbeitsrecht eine Form von Sonderurlaub bezeichnet. Beim Bildungsurlaub ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Angestellten bezahlten Urlaub zum Zwecke der Weiterbildung zu gewähren – und das zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch. In den meisten Bundesländern gibt es dafür entsprechende Gesetze, mit Ausnahme von Bayern und Sachsen.
Bildungsurlaub, Bildungszeit, Bildungsfreistellung – ob Sie einen Anspruch darauf haben, welches Gesetz in Ihrem Bundesland gilt und wie Sie den Urlaub zu Weiterbildungswecken beantragen können, erfahren Sie im Folgenden.
Bildungsurlaub: Welches Gesetz gibt es dafür in meinem Bundesland?
Welches Gesetz den Anspruch auf Bildungsurlaub regelt, ist abhängig vom Bundesland. Ein bundeseinheitliches Gesetz gibt es diesbezüglich nicht. Wie bereits erwähnt, gibt es solche Gesetze in Bayern und Sachsen nicht, weshalb Arbeitnehmer hier somit auch keinen Anspruch auf Bildungsurlaub haben. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Bildungsurlaubsgesetze der einzelnen Bundesländer.
Bundesland | Bildungsurlaubsgesetz |
---|---|
Baden-Württemberg | Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) |
Berlin | Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) |
Brandenburg | Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz – BbgWBG) |
Bremen | Bremisches Bildungszeitgesetz (BremBZG) |
Hamburg | Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz (HBGBildUrlG) |
Hessen | Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (BildUrlG,HE) |
Mecklenburg-Vorpommern | Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – BfG M-V) |
Niedersachsen | Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz – NBildUG) |
Nordrhein-Westfalen | Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) |
Rheinland-Pfalz | Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz – BFG) |
Saarland | Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) |
Sachsen-Anhalt | Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz – BiFreistG ST) |
Schleswig Holstein | Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) |
Thüringen | Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) |
Gesetzlicher Bildungsurlaub: Anspruch prüfen
Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie vorab Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub prüfen. Wie lange kann dieser eigentlich dauern? In der Regel haben Arbeitnehmer in den Bundesländern mit vorhandenem Bildungsurlaubsgesetz Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr bzw. zehn Tage in zwei Kalenderjahren (Ausnahme: im Saarland sechs). Eine Übersicht finden Sie hier. Doch habe ich in jedem Beschäftigungsverhältnis ein Recht auf Bildungsurlaub? Folgende Angestellte haben in der Regel einen Rechtsanspruch:
- Beschäftigte in Vollzeit und Teilzeit
- Auszubildende
- Freie Mitarbeiter
- Heimarbeiter
Der Anspruch entsteht in der Regel nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses (zwölf Monate im Saarland und in Baden-Württemberg). Beachten Sie, dass unter Umständen auch für Beamte, Richter, Arbeitslose und Beschäftigte in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen ein Anspruch besteht. Dies kann dem jeweiligen Landesgesetz entnommen werden.
Doch wie muss mein Bildungsurlaub eigentlich aussehen? Ist jede Art von Fortbildung während des Urlaubs erlaubt? Zunächst einmal muss der Inhalt der Weiterbildung nicht in direktem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, sondern kann auch folgende Bereiche betreffen:
- Allgemeine Weiterbildung (u. a. auch Spracherwerb, Rhetorik, Persönlichkeitsbildung)
- Berufliche Weiterbildung
- Kulturelle Weiterbildung
- Politische Weiterbildung
- Ehrenamtsbezogene Bildung
Kosten beim Bildungsurlaub – wer zahlt was? Die Kosten für die Teilnahme an Kursen sowie für Lernmaterial, Anfahrt und Unterkunft muss der Arbeitnehmer selbst tragen. Der Arbeitgeber zahlt den Lohn bzw. das Gehalt während des Bildungsurlaubs weiter wie gewohnt aus. Allerdings können die Kosten für den Bildungsurlaub von der Steuer im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden.
Anerkannter Bildungsurlaub: Achten Sie darauf, dass es sich bei den ausgewählten Veranstaltungen um als Bildungsurlaub anerkannte Kurse handelt. Angeboten werden solche Weiterbildungsseminare zum Beispiel durch den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und andere Bildungswerke.
Übersicht über Bildungsurlaubsansprüche
Bundesland | Anspruch |
---|---|
Baden-Württemberg | 5 Tage in einem Jahr |
Berlin | 10 Tage in zwei Jahren |
Brandenburg | 10 Tage in zwei Jahren |
Bremen | 10 Tage in zwei Jahren |
Hamburg | 10 Tage in zwei Jahren |
Hessen | 5 Tage in einem Jahr |
Mecklenburg-Vorpommern | 5 Tage in einem Jahr |
Niedersachsen | 5 Tage in einem Jahr |
Nordrhein-Westfalen | 5 Tage in einem Jahr |
Rheinland-Pfalz | 10 Tage in zwei Jahren |
Saarland | 6 Tage in einem Jahr |
Sachsen-Anhalt | 5 Tage in einem Jahr |
Schleswig-Holstein | 5 Tage in einem Jahr |
Thüringen | 5 Tage in einem Jahr |
Bildungsurlaub: Antrag einreichen
Nachdem Sie geprüft haben, ob sich aus dem jeweiligen Gesetz ein Anspruch für Sie ergibt, können Sie nach passenden Kursen oder Seminaren suchen und sich beim jeweiligen Veranstalter bzw. Bildungsträger anmelden. Dieser schickt Ihnen Infomaterial oder Broschüren, damit Sie sich vorab informieren können, sowie Unterlagen für die Beantragung des Bildungsurlaubs. Der Antrag auf Bildungsurlaub ist beim Arbeitgeber schriftlich zu stellen und das vier bis acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung (Frist variiert je nach Bundesland). Eine Übersicht über die Fristen erhalten Sie hier.
Im Anschluss können Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub genehmigen oder ablehnen:
- Die Genehmigung kann ausdrücklich oder indirekt erfolgen. Letzteres geschieht, indem der Antrag nicht abgelehnt wird.
- Bei einer Ablehnung sollten Sie unbedingt prüfen, ob diese fristgerecht (innerhalb von zwei bis drei Wochen) erfolgt ist und ob die Begründung gerechtfertigt ist. Gegebenenfalls ist eine Neubeantragung nötig.
Die Teilnahme an der Weiterbildung ist verpflichtend und muss nachgewiesen werden. Eine Teilnahmebestätigung erhalten Sie in der Regel am Ende der Veranstaltung vom Veranstalter selbst. Diese muss im Anschluss dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
Übrigens müssen Sie Ihren Bildungsurlaub nicht in Deutschland verbringen, da der Veranstaltungsort keine Rolle spielt. So können Sie auch Bildungsurlaub für eine Weiterbildung im Ausland beantragen.
Bildungsurlaub: Die Voraussetzungen im Überblick
- Antragstellung erfolgt fristgemäß
- Anmeldungsbescheinigung für die Teilnahme an der Weiterbildung (durch den Veranstalter)
- Anerkennungsnachweis des Anbieters und des Angebots
Bildungsurlaub: Fristen für die Antragstellung
Bundesland | Antragsfrist |
---|---|
Baden-Württemberg | 8 Wochen |
Berlin | 6 Wochen |
Brandenburg | 6 Wochen |
Bremen | 4 Wochen |
Hamburg | 6 Wochen |
Hessen | 6 Wochen |
Mecklenburg-Vorpommern | 8 Wochen |
Niedersachsen | 4 Wochen |
Nordrhein-Westfalen | 6 Wochen |
Rheinland-Pfalz | 6 Wochen |
Saarland | 6 Wochen |
Sachsen-Anhalt | 6 Wochen |
Schleswig-Holstein | 6 Wochen |
Thüringen | 8 Wochen |
Bildungsurlaub übertragen: Geht das?
Geht das Jahr zu Ende und Sie konnten Ihren Bildungsurlaub nicht nehmen, verfällt der Anspruch nicht. Die meisten der Ländergesetze lassen es zu, den Anspruch eines Kalenderjahres auf das nächste zu übertragen. Im folgenden Jahr können Sie dann zehn Tage Bildungsurlaub nehmen. Es ist allerdings nicht möglich, den Anspruch auf Bildungsurlaub rückwirkend aus allen vergangenen Berufsjahren geltend zu machen.
So ist es zum Beispiel auch möglich, dass der Anspruch auf Bildungsurlaub trotz Kündigung erhalten bleibt und auf den neuen Arbeitgeber übertragen wird.
Vorteile eines Bildungsurlaubs
- Ein Bildungsurlaub dient nicht nur der Wissenserweiterung, sondern auch dem Aufbau neuer Kompetenzen und der persönlichen Weiterentwicklung.
- Es muss kein beruflicher Bezug vorhanden sein. Das heißt, durch das breite Angebotsspektrum ist für jedes Interessengebiet etwas dabei.
- Ein Bildungsurlaub lässt Sie den Arbeitsalltag für ein paar Tage vergessen, baut Stress ab und bringt außerdem Spaß.
- Eine berufliche Weiterbildung kann auch im Beruf beflügeln. Neue Ideen oder Blickwinkel ermöglichen es, im Job neu durchzustarten. So profitiert letztendlich auch der Betrieb.
- Weiterbildungskurse zeichnen sich durch eine entspannte und lockere Lernatmosphäre aus. Mit dem Unterricht, wie ihn viele noch aus der Schule kennen, hat das in der Regel nichts zu tun.
- Auch Berufstätige mit Familie können Bildungsurlaub nehmen, da sie für eine Weiterbildung nicht unbedingt weiter wegfahren müssen, sondern auch ein Angebot vor Ort in Anspruch nehmen können.
Fazit: Von dem Recht auf Bildungsurlaub sollten Sie unbedingt Gebrauch machen, auch wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie zu viel Arbeit und zu wenig Zeit dafür haben oder Sie Ihre Kollegen dadurch im Stich lassen. Es liegt in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, den Angestellten eine Weiterbildung zu ermöglichen.
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