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Degressive Abschreibung

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 9. Dezember 2019

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Degressive Abschreibung

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Darf die degressive Abschreibung angewendet werden?

Für die Jahre 2009 und 2010 wurde die degressive Abschreibung wieder eingeführt.
Die degressive Abschreibung beträgt maximal das 2,5-fache der linearen AfA, jedoch nicht mehr als 25 %.

Zum 01.01.2008 wurde die degressive Abschreibung aus dem Gesetz gestrichen.
Die degressive Abschreibung darf seit 01.01.2008 nicht mehr als Berechnungsmethode angewendet werden.

Bis 31.12.2007 gültig:
Neben der linearen Abschreibung kann der steuerpflichtige Unternehmer auch Abschreibungsbeträge mit fallenden Jahresbeträgen ermitteln.

Voraussetzung

Welche Nutzungsdauer muss für die degressive Abschreibung vorliegen?
Welche Nutzungsdauer muss für die degressive Abschreibung vorliegen?

Es handelt sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, was vom Unternehmer verwendet oder genutzt wird und zur Einnahmenerzielung dient. Die Nutzung muss sich dabei auf einen Zeitraum erstrecken, welcher länger als ein Jahr ist.

Vorgehen

Die Höhe der degressiven Jahresabschreibung ermittelt sich auf Basis des Restbuchwertes eines Wirtschaftsgutes, welcher aus dem Vorjahr übertragen wird.

Bis zum 01.01.2001 und ab dem 01.01.2006: Maximal das Dreifache der linearen AfA jedoch nicht mehr als 30% angesetzt werden.

Im Zeitraum 01.01.2001 bis 31.12.2005: Maximal das Doppelte der linearen AfA jedoch nicht mehr als 20% angesetzt werden.

Beispiel

Ein Unternehmer kauft am 01.01.2005 eine Maschine für 150.000 EUR. Laut der Nutzungsdauer von 15 Jahren ermittelt sich eine lineare Abschreibung in Höhe von 10.000 EUR pro Jahr. Der Unternehmer hat allerdings auch die Möglichkeit, Abschreibungen in Höhe von 20%, also 20.000 EUR im ersten Jahr im Rahmen der degressiven AfA geltend zu machen. So ermittelt sich für die degressiven Abschreibung ein Vorteil im ersten Abschreibungsjahr von 10.000 EUR.

Vor- und Nachteile

Der Rechenaufwand bei der degressiven Abschreibung ist ziemlich hoch.
Der Rechenaufwand bei der degressiven Abschreibung ist ziemlich hoch.

Durch die prozentuale Ermittlung der degressiven Abschreibung, errechnen sich in den ersten Jahren wesentlich höhere Abschreibungsbeträge und somit Aufwendungen als in den kommenden Jahren. Der Abnutzung des Wirtschaftsgutes kann dadurch wesentlich besser Rechnung getragen werden. Aufgrund der in den ersten Jahren der Nutzung deutlich höher ausfallenden Abschreibungsbeträge, kann eine höhere Gewinnminderung als bei der Anwendung der linearen Abschreibung beobachtet werden. Nachteilig ist der etwas aufwändigere Berechnungsprozess sowie der notwendige Übergang zur linearen Abschreibung, da aufgrund der degressiven Wirkung kein Restbuchwert ermittelt werden kann. Der Unternehmer hat die Möglichkeit im letzten Jahr der Nutzungsdauer das Wirtschaftsgut mit dem verbleibenden Betrag voll abzuschreiben oder einen Wechsel zur linearen Methode durchzuführen. Der Zeitpunkt dafür entsteht genau dann, wenn der lineare Abschreibungsbetrag größer wird als der degressive Betrag.

Bildnachweise: Brian Jackson - stock.adobe.com, © makibestphoto - stock.adobe.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.