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Elternzeit

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 26. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

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Beitragsbild: Elternzeit

Die Geburt eines Kindes wirbelt das eigene Leben durcheinander und verschiebt in vielen Fällen auch wichtige Prioritäten. Die meisten Eltern möchten gerade in den ersten Lebensjahren des Kindes, in denen sich so viele Entwicklungsschritte aneinanderreihen, möglichst viel Zeit mit dem Nachwuchs verbringen.

Das Wichtigste zur Elternzeit

Wie lange kann man in Elternzeit gehen?

Jedes Elternteil kann pro Kind bis zu drei Jahre aus dem Job aussteigen. Die Elternzeit bei Zwillingen beträgt bis zu sechs Jahre. Dabei können die Eltern die Auszeit entweder am Stück nehmen oder diese aufteilen. Für die Aufteilung der Elternzeit ist ein Beispiel an dieser Stelle zu finden.

Wie lange wird in der Elternzeit bezahlt?

Bleiben Sie während der Elternzeit zu Hause, erhalten Sie kein Gehalt. Sie können für diese Zeit jedoch Elterngeld beantragen. Arbeiten Sie während der Elternzeit in Teilzeit (bis zu 30 bzw. 32 Stunden pro Woche), dann werden Sie von Ihrem Arbeitgeber entsprechend bezahlt.

Wer bezahlt die 3 Jahre Elternzeit?

Um die Elternzeit zu finanzieren, beantragen die meisten Eltern das Elterngeld. Das Basiselterngeld erhalten Sie maximal 14 Monate lang – aber auch nur so lange, wenn beide Elternteile für eine gewisse Zeit auf ihr Arbeitseinkommen verzichten und Elterngeld beantragen. Steigt nur einer der beiden aus dem Beruf aus, wird das Basiselterngeld maximal 12 Monate gezahlt.

Wie funktioniert die Elternzeit für Väter?

Väter haben einen Anspruch auf eine Elternzeit von maximal drei Jahren. Es gelten genau die gleichen Regeln wie für Mütter auch. Auch Männer sind in dieser Zeit vor der Kündigung geschützt.

Was ist Elternzeit? Was gilt während dieses Zeitraums?

Eine Kündigung ist während der Elternzeit nicht erlaubt.
Eine Kündigung ist während der Elternzeit nicht erlaubt.

Nach der Geburt eines Kindes entscheidet sich häufig einer der beiden Elternteile dazu, eine Auszeit vom Job zu nehmen, um sich voll auf den Nachwuchs zu konzentrieren. Der deutsche Staat setzt sich dafür ein, dass junge Eltern sich in dieser Zeit keine Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen müssen.

Sie haben das Recht, Elternzeit anzumelden. Hierbei handelt es sich um eine befristete Auszeit vom Job. Der Arbeitgeber muss sie in den meisten Fällen freistellen und während dieser Zeit können sie nicht gekündigt werden.

Während der Elternzeit müssen Sie übrigens nicht zwingend auf die Arbeit verzichten. Sie können während dieser Zeit auch auf eine Teilzeitstelle wechseln. Dabei ist es allerdings wichtig, dass Sie maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Wurde das Kind vor August 2021 geboren, sind es nur 30 Stunden wöchentlich.

Gibt es ein Elternzeitgesetz? Die gesetzlichen Grundlagen rund um Elterngeld und Elterngeld finden Sie im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG).

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Elternzeit: Wer Anspruch auf die Auszeit hat

Wer kann Elternzeit beantragen? Zunächst sind dies natürlich Mütter und Väter, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie befinden sich in einem Angestelltenverhältnis, dazu gehören beispielsweise auch Teilzeitarbeitsverhältnisse oder Mini-Jobs.
  • Sie arbeiten während der Auszeit nicht oder maximal 30 bzw. 32 Stunden pro Woche.
  • Das Kind lebt mit Ihnen in Ihrem Haushalt.
  • Sie betreuen Ihr Kind selber.
Elternzeit und öffentlicher Dienst: Auch Beamtinnen und Beamte haben einen Anspruch.
Elternzeit und öffentlicher Dienst: Auch Beamtinnen und Beamte haben einen Anspruch.

Es muss sich jedoch nicht zwingend um ein leibliches Kind handeln. Sie können Elternzeit unter anderem auch für das leibliche Kind Ihres Ehepartners bzw. Lebenspartners, ein Pflegekind, ein Adoptivkind und in speziellen Fällen auch für Geschwister oder Nichten bzw. Neffen beantragen.

Unter gewissen Voraussetzungen kann die Elternzeit auch für Großeltern eine Option sein. Das ist der Fall, wenn beide Eltern keine Elternzeit nehmen und zusätzlich

  • mindestens ein Elternteil minderjährig ist oder
  • ein Elternteil eine Ausbildung absolviert, die vor seinem 18. Geburtstag begann.

Beeinflusst die Elternzeit Ihre Rente? Arbeiten Sie in dieser Zeit nicht, zahlen Sie auch nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Ihnen werden jedoch die sogenannten Kindererziehungszeiten angerechnet. Sie steigern die Rente, die Sie später einmal erhalten werden.

Gibt es eine Elternzeit für Selbstständige?

Unter anderem im Internet informiert das Bundesministerium für Familie zur Elternzeit.
Unter anderem im Internet informiert das Bundesministerium für Familie über die Elternzeit.

Wie wir bereits erwähnt haben, können sich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen für bis zu drei Jahre eine Auszeit von der Arbeit nehmen, wenn sie Nachwuchs bekommen haben. Sie werden dann von ihrem Arbeitgeber freigestellt.

Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang mit Selbstständigen? Für Unternehmer ist keine gesetzliche Elternzeit vorgesehen. Sie haben schließlich keinen Arbeitgeber und benötigen damit auch keinen Schutz vor einer Kündigung.

Möchten Sie sich als Selbstständige bzw. Selbstständiger trotzdem eine Auszeit nach der Geburt ihres Kindes nehmen, dann ist dies aber möglich. Sie müssen dann entweder Aufgaben delegieren oder das Unternehmen eine Zeit auf Eis legen. Zur Finanzierung der Zeit können Sie Elterngeld beantragen. Auf dieses haben nämlich auch Selbstständige einen Anspruch.

Gleiches gilt für alle anderen Personen, die nicht in einem Angestelltenverhältnis arbeiten. So können auch beispielsweise Hausfrauen bzw. -männer, Arbeitslose und ehrenamtlich Tätige keine Elternzeit beantragen. Demgegenüber haben sie jedoch in der Regel einen Anspruch auf Elterngeld.

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Wie lange und wann können Eltern aus dem Berufsalltag aussteigen?

Elternzeit: Haben Sie Zwillinge, können Sie bis zu sechs Jahre aussetzen.
Elternzeit: Haben Sie Zwillinge, können Sie bis zu sechs Jahre aussetzen.

Grundsätzlich können Mütter und Väter Elternzeit ab der Geburt des Kindes beantragen. Dabei stehen jedem Elternteil drei Jahre der Auszeit zu. Es ist dabei möglich, dass beide Partner gleichzeitig vom Job freigestellt werden, nur einer die Auszeit nimmt oder beide eine Aufteilung der Elternzeit vereinbaren.

Die drei Jahre müssen allerdings nicht zwingend in den ersten drei Lebensjahres des Kindes liegen. Eltern haben die Möglichkeit, maximal 24 Monate der Elternzeit zu übertragen – und zwar auf einen Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes.

Außerdem ist Folgendes zu beachten: Möchten Sie selbst die Elternzeit aufteilen, dann darf dies in maximal drei Abschnitten erfolgen. Stimmt der Arbeitgeber zu, können es aber auch mehr sein.

Ein Beispiel soll die Aufteilung verdeutlichen:

  • Sie bleiben nach der Geburt des Kindes sechs Monate zu Hause.
  • Als das Kind zwei Jahre alt ist, machen Sie eine erneute Elternzeit von 12 Monaten.
  • Ab dem vierten Geburtstag machen Sie noch einmal Auszeit von 18 Monaten.

Wenn ein zweites Kind geboren wird

Eine Weiterbildung während der Elternzeit ist möglich.
Eine Weiterbildung während der Elternzeit ist möglich.

Wie verhält es sich nun mit der Elternzeit, wenn ein zweites Kind geboren wird? Auch hier haben Sie wieder Anspruch auf drei Jahre Auszeit. Wird das Kind allerdings während der laufenden Elternzeit geboren, kann dies negative Auswirkungen haben.

So haben Sie dann etwa keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Aus diesem Grund empfiehlt es sich in einem solchen Fall, die Auszeit vorzeitig zu beenden – und zwar zum Beginn der Mutterschutzfrist.

So erhalten Sie das Mutterschaftsgeld sowie den Arbeitgeberzuschuss. Wenn Sie nahtlos von der Elternzeit in den Mutterschutz wechseln, müssen Sie aber nicht wieder anfangen zu arbeiten.

Wie sind Sie in dieser Zeit krankenversichert?

Was passiert mit der Krankenversicherung während der Elternzeit? Sind Sie gesetzlich pflichtversichert, dann sind Sie in dieser beitragsfrei versichert. Sind Sie demgegenüber freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, müssen Sie weiterhin Beiträge zahlen.

Hatten Sie vor der Elternzeit eine private Krankenversicherung, bleibt auch hier das Versicherungsverhältnis bestehen. Sie müssen die Beiträge weiterhin zahlen. Hat Ihr Arbeitgeber zuvor einen Beitragszuschuss geleistet, müssen Sie diesen Teil zusätzlich selbst übernehmen.

Wann und wie müssen Sie einen Antrag für Elternzeit stellen?

Elternzeit: Die Aufteilung können Sie selbst bestimmen.
Elternzeit: Die Aufteilung können Sie selbst bestimmen.

Laut Arbeitsrecht muss die Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt werden. Dazu reicht ein formloses Schreiben, welches Sie handschriftlich signieren müssen. Darin sollten Sie genau angeben, von wann bis wann die Auszeit dauern soll.

Beachten Sie, dass Sie bei der Anmeldung der Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes angeben müssen, ob und wann genau Sie in den folgenden zwei Jahren während weiterer Zeiträume freigestellt werden möchten.

Es ist außerdem wichtig, dass Sie gewisse Fristen einhalten müssen. Das ist vor allem für Ihren Arbeitgeber von großer Bedeutung, muss dieser doch für die Zukunft planen und eventuell jemanden finden, der für Sie einspringt.

Grundsätzlich gilt Folgendes:

  • Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes: Hier beträgt die Frist zur Anmeldung mindestens sieben Wochen vor dem Beginn der Freistellung.
  • Elternzeit ab dem dritten Geburtstag des Kindes: Hier verlängert sich die Frist auf mindestens 13 Wochen.

Haben Sie weiterführende Fragen zur Elternzeit? Anlaufstellen sind in der Regel die Elterngeldstellen bzw. Jugendämter der Kreise bzw. kreisfreien Städte. Eine Beratung zur Elternzeit erhalten Sie außerdem telefonisch über die Service-Hotline des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter 030-20179130, jeden Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 18:00.

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Über den Autor

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Meike Z.

Nach ihrem Masterabschluss im Fach Linguistik wurde Meike im Jahr 2016 Teil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Dort befasst sie sich hauptsächlich mit dem Steuerrecht. Sie erklärt unter anderem, welche Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden können.

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