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Die Erbschaftssteuer fällt beim Erwerb von Todes wegen an – allerdings nur dann, wenn das Erbe die gültigen Freibeträge übersteigt. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich im Erbschaftssteuergesetz. Mehr zu den Grundlagen können Sie in diesem Abschnitt nachlesen.
Wie hoch die Steuerlast ausfällt, hängt unter anderem davon ab, welchen Wert das Erbe hat und in welchem Verwandtschaftsverhältnis Erbe und Erblasser zueinanderstanden. Mit unserem Rechner können Sie die voraussichtliche Erbschaftssteuer ermitteln.
Es gibt bezüglich der Erbschaftssteuer gewisse Ausnahmen. So müssen beispielsweise Ehepartner Hausrat mit einem Wert von bis zu 42.000 Euro nicht versteuern. Weitere Ausnahmen haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.
Bei der Vererbung eines Unternehmens gelten besondere Regelungen. Wird das Unternehmen vom Erben weitergeführt, kann er von Begünstigungen profitieren, damit das Betriebsvermögen nicht zu stark geschmälert wird. Er kann sich zwischen der Regel- und der Optionsverschonung entscheiden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Inhalt
Erbschaftssteuer berechnen: Unser Rechner ermittelt Ihre Steuerlast
Was ist die Erbschaftssteuer?
Erbt eine Person etwas, dann muss sie unter Umständen eine Steuer darauf zahlen: Das ist die sogenannte Erbschaftssteuer. Gesetzlich geregelt wird diese im Erbschaftssteuergesetz.
Ein Erbe kann dabei aus vielen verschiedenen Vermögenswerten bestehen, z. B. Geld, Immobilien, Wertpapiere, bewegliches Vermögen, Schmuck und Betriebsvermögen.
Haben Sie geerbt und übersteigt der Wert den gültigen Freibetrag, wird Sie das Finanzamt zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auffordern. Darin müssen Sie unter anderem angeben, welche Vermögenswerte Ihnen genau hinterlassen wurden.
Beachten Sie, dass Sie das für die Erhebung Erbschaftsteuererklärung auszufüllende Formular bei dem Finanzamt einreichen müssen, welches für den Verstorbenen zuständig war. Das Finanzamt berechnet anhand Ihrer Angaben dann die abzuführende Erbschaftssteuer.
Wichtige Ausnahmen: Erbschaftssteuer bei Immobilien, Hausrat & Co.
Bezüglich der Erbschaftssteuer gibt es jedoch einige wichtige Ausnahmen. Die wichtigsten davon fassen wir im Folgenden kurz für Sie zusammen:
- Enge Verwandte, wie etwa Kinder und Ehepartner, müssen Hausrat mit einem Wert von bis zu 42.000 Euro sowie andere bewegliche Gegenstände mit einem Wert von maximal 12.000 Euro nicht versteuern.
- Bei Geschwistern, Nichten, Neffen und anderen weiter entfernten Verwandten sowie nicht mit dem Erblasser verwandten Personen sind Hausrat und andere bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von 12.000 Euro nicht zu versteuern.
- Es fällt keine Erbschaftssteuer auf ein Haus an, wenn beispielsweise Ehepartner oder Kinder die Immobilie des Verstorbenen, in der er bis zu seinem Tod gelebt hat, danach mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen. Erbt das Kind eines Verstorbenen eine solche Immobilie, ist allerdings zu beachten, dass die Wohnfläche maximal 200 Quadratmeter betragen darf.
Wie hoch fällt die Erbschaftssteuer aus?
Widmen wir uns nun der Frage, welche die meisten Erben beschäftigt: Wie viel Erbschaftssteuer müssen sie eigentlich an das Finanzamt abführen und wie viel Geld bleibt ihnen tatsächlich übrig? Verschiedene Faktoren haben Einfluss darauf, wie hoch die Erbschaftssteuer tatsächlich ausfällt.
Ein wichtiger Grundsatz lautet: Je größer die Erbschaft, desto höher sind auch die zu zahlenden Steuern. Zusätzlich gilt: Je näher Sie mit dem Verstorbenen verwandt sind, umso mehr dürfen Sie behalten.
Entscheidend sind bei der Berechnung der Erbschaftssteuer die zu berücksichtigenden Freibeträge, die Steuerklasse sowie der geltende Steuersatz für die Erbschaftssteuer. Auf diese drei Faktoren möchten wir in den folgenden Abschnitten näher eingehen.
Zu berücksichtigen: Freibetrag bei der Erbschaftssteuer
Erben Sie etwas, müssen Sie nicht auf den vollen Betrag Erbschaftssteuer zahlen. Es gibt nämlich gewisse Freibeträge, welche den zu versteuernden Betrag verringern.
Das bedeutet also: Sie müssen nur auf den Betrag Steuern zahlen, welcher den für Sie gültigen Freibetrag übersteigt.
Wie hoch der von der Erbschaftssteuer abzuziehende Freibetrag ausfällt, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Je näher verwandt der Verstorbene und der Erbe sind, desto höher ist der Freibetrag:
Freibetrag | |
---|---|
Ehegatte bzw. eigetragener Lebenspartner | 500.000 € |
Kind oder Stiefkind | 400.000 € |
Enkel (wenn ihre Eltern bereits verstorben sind) | 400.000 € |
Enkel (wenn ihre Eltern noch leben) | 200.000 € |
Eltern, Großeltern | 100.000 € |
Urenkel | 100.000 € |
Weitere Erben (z. B. Neffen, Nichten, Geschwister, Schwiegereltern Freunde) | 20.000 € |
Erbschaftssteuer: Drei Steuerklassen je nach Verwandtschaftsverhältnis
Zusätzlich gibt es für die Berechnung der Erbschaftssteuer verschiedene Steuerklassen. Diese unterscheiden sich je nach Verwandtschaftsverhältnis. Die folgende Übersicht zeigt, welche Personen in welche der drei Steuerklassen bezüglich der Erbschaftssteuer eingruppiert werden:
Steuerklasse | Erben |
---|---|
I | Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Eltern, Großeltern |
II | Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Stiefeltern, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft |
III | übrige Personen, z. B. Freunde und Partner |
Weiterer Faktor: Erbschaftssteuersätze
Kennen wir nun die Höhe des Freibetrags und die Steuerklassen, können wir den Steuersatz für die Erbschaftssteuer anhand der folgenden Tabelle ermitteln:
Wert des Erbes (abzüglich Freibetrag) | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
---|---|---|---|
bis 75.000 Euro | 7 % | 15 % | 30 % |
bis 300.000 Euro | 11 % | 20 % | 30 % |
bis 600.000 Euro | 15 % | 25 % | 30 % |
bis 6.000.000 Euro | 19 % | 30 % | 30 % |
bis 13.000.000 Euro | 23 % | 35 % | 50 % |
bis 26.000.000 Euro | 27 % | 40 % | 50 % |
über 26.000.000 Euro | 30 % | 43 % | 50 % |
Beachten Sie: Möchten Sie die Erbschaftssteuer für Enkel, Neffe, Kind etc. berechnen, müssen Sie zunächst den Freibetrag vom tatsächlichen Betrag abziehen. Die Differenz ist der zu versteuernde Betrag.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Nehmen wir an, dass Ihre Mutter Ihnen 450.000 Euro vererbt. Ihr Freibetrag beträgt 400.000 Euro, der zu versteuernde Betrag liegt also bei 50.000 Euro. Sie werden als Kind in Steuerklasse I eingruppiert, der Erbschaftssteuersatz beträgt 7 %. Dementsprechend müssen Sie eine Erbschaftssteuer in Höhe von 3.500 Euro zahlen.
Erbschaftssteuer für Unternehmen
Auch wenn ein Unternehmen vererbt wird, verlangt der Staat eine entsprechende Erbschaftssteuer. Da häufig jedoch viel Kapital im Unternehmen selbst gebunden ist, könnten hohe Abgaben dazu führen, dass der Betrieb in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Aus diesem Grund gibt es bei der Vererbung von betrieblichem Vermögen einige wichtige Sonderregelungen.
Führt der Erbe das Unternehmen weiter, profitiert dieser von gewissen Begünstigungen. Er kann sich zwischen der Regel- und der Optionsverschonung entscheiden. Die genannten Regeln gelten dabei für Betriebe ab 15 Beschäftigten:
- Regelverschonung: 85 Prozent des Betriebsvermögens bleiben von der Besteuerung verschont, wenn das Unternehmen mindestens fünf Jahre lang weitergeführt wird. Außerdem darf die Lohnsumme innerhalb der ersten fünf Jahre nicht weniger als 400 Prozent der Ausgangslohnsumme betragen. Die gezahlten Löhne dürfen also im Vergleich nur um einen gewissen Prozentsatz sinken.
- Optionsverschonung: Hier wird das komplette Betriebsvermögen von der Versteuerung verschont. Im Gegenzug muss das Unternehmen aber mindestens sieben Jahre weitergeführt werden. Außerdem darf die Mindestlohnsumme von 700 Prozent nicht unterschritten werden. Die gezahlte Lohnsumme darf also im Durchschnitt nicht auf ein niedrigeres Niveau als vor dem Erbfall sinken.
Ausnahmen gelten bezüglich der Erbschaftssteuer für kleinere Betriebe. Hat ein Unternehmen nicht mehr als fünf Beschäftigte, so ist die Lohnsummenregelung nicht zu beachten. Bei einer Mitarbeiterzahl von 6 bis 15 Beschäftigten gibt es gestaffelte Anforderungen.
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