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Ebenso wie Arbeitnehmer können auch Unternehmer die Fahrten zwischen ihrer privaten Wohnung und ihrem Betrieb als Betriebsausgabe zum Ansatz bringen. Dabei muss jedoch immer gewährleistet sein, dass der Arbeitnehmer dem Unternehmer gegenüber nicht benachteiligt wird.
Aus diesem Grund gilt gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4 EStG auch für den Unternehmer die Entfernungspauschale zur Ermittlung der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb. Die Entfernungspauschale ist vom gewählten Verkehrsmittel unabhängig. Ab 2004 kann durch die besagte Regelung so 0,30 EUR pro Entfernungskilometer als Betriebsausgabe angesetzt werden.
Fraglich ist ab 2007 der Ansatz ab dem 1. oder 21. km, eine Rechtssprechung steht noch aus.
Betrieblicher Pkw
Nutzt der Unternehmer einen Pkw, welcher in seinem Betriebsvermögen aufgenommen ist, so gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten, die Privatfahrten des Unternehmers für diesen Firmenwagen zu ermitteln. Von dieser Methode ist im Folgenden die vorzunehmende Korrektur der Fahrten von der Wohnung zu Betriebsstätte abhängig, da der volle Abzug der tatsächlichen Kosten des PKWs und die gleichzeitige Berücksichtigung der Entfernungspauschale zu einem doppelten Betriebsausgabenabzug führen würde.
Fahrtenbuchmethode
Sofern der Unternehmer ein Fahrtenbuch führt, um seine privaten und betrieblichen Fahrten aufzusplitten, kann diese detaillierte Aufstellung genutzt werden, um genau die Fahrten zwischen Wohnung und der Arbeitsstätte zu ermitteln. Aufgrund des Fahrtenbuches kann der Unternehmer diesen Anteil der Kfz-Kosten korrigieren und im Anschluss die zusammengerechneten Kilometer mit der Entfernungspauschale von 0,30 EUR als Betriebsausgabe erfassen.
Beispiel
Art | Anzahl |
tatsächliche Kfz Kosten: | 5.000 EUR |
Fahrtenbuch: gesamte Kilometer: | 10.000 km |
davon Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb: | 1.000 km |
Anteil Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb: | 10% |
Korrektur der tatsächlichen Kfz-Kosten: | 10% von 5.000 EUR =500 EUR |
Gewinnauswirkung: | +500 EUR |
Ansatz der Entfernungspauschale (Nur einfache Entfernung): | 500 km x 0,30 EUR =150 EUR |
tatsächliche Kfz Kosten: | 5.000 EUR |
Gewinnauswirkung: | -150 EUR |
1%-Methode
Die meisten Unternehmer ermitteln die private Nutzung ihres Betriebs-Pkw durch die pauschale 1%-Methode. Diese Methode ist mit einem relativ geringen Aufwand verbunden und schnell durchgerechnet, erfasst jedoch nicht die im Jahr tatsächlich durchgeführten Privatfahrten.
Ermittelt der Unternehmer den privaten Nutzungsanteil für seinen betrieblichen Pkw durch die 1% Methode, so kann eine mit dem Fahrtenbuch vergleichbare Methode zur Korrektur nicht genutzt werden. Eine Lösung für dieses Problem stellt ein Pauschalsatz aus dem Einkommensteuergesetz dar.
Wie wird die Korrektur der Kfz–Kosten bei einem Betriebs-Pkw unter Verwendung der 1%-Methode ermittelt?
Aufgrund gesammelter Rechnungen und Belege kann am Jahresende die Höhe der angefallenen tatsächlichen Kfz-Kosten genau bestimmt werden. Da in diesem Betrag auch die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb enthalten sind, müssen diese korrigiert werden.
Da jedoch ein Fahrtenbuch mit detaillierten Ausführungen zu den einzelnen Fahrten fehlt, müssen die Fahrten von der Wohnung zum Betrieb geschätzt werden. Eine erfahrungsgemäß beim Finanzamt unbeanstandete Größe stellt der Wert von 230 bis 280 Arbeitstagen pro Jahr dar. Bei Unternehmern können im Einzelfall auch mehr Tage zustande kommen.
Dieser Wert ist mit der Entfernung und der Entfernungspauschale zu multiplizieren. (Es handelt sich dabei um dieselbe Berechnung wie beim Arbeitnehmer.)
Im zweiten Schritt ist der Vergleichswert zu ermitteln, welcher sich durch den inländischen Bruttolistenpreis des Fahrzeugs, der Entfernung sowie einer Pauschale in Höhe von 0,03% pro Monat ermittelt. Durch den Vergleich dieser beiden Werte, kann der Unternehmer die nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben ermitteln. Diese müssen gewinnerhöhend erfasst werden.
Beispiel
Art | Anzahl |
Bruttolistenpreis des Fahrzeugs: | 20.000 EUR |
Entfernung von der Wohnung zum Betrieb: | 15 km |
Anzahl der Tage: | 180 |
20.000 EUR x 0,03% x 15 km x 12 Monate = 1.080 EUR
– 180 Tage x 15 km x 0,30 EUR = 810 EUR
= 270 EUR
Der Unternehmer muss nach obiger Rechnung seine Betriebsausgaben um 270 EUR korrigieren. Somit steigt sein Gewinn für dieses Geschäftsjahr durch diese Berechnung um den Betrag.
Privates Kfz
Nutzt der Unternehmer für die Fahrt von der Wohnung zum Betrieb einen privaten Pkw, so kann er ohne weiteres die Entfernungspauschale zur Berechnung der Betriebsausgaben nutzen. Es ist keine weitere Korrektur notwendig. Die Fahrten zwischen einzelnen Betriebsstätten können voll als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Die Vorsteuer kann der Unternehmer nur für die Betriebsausgaben geltend machen, welche durch öffentliche Verkehrsmittel entstanden sind.
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