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Das Finanzamt richtet die Zuständigkeit nach dem Wohnort der Bürgerinnen und Bürger. In der Regel ist es also ratsam sich an das Finanzamt wenden, das zu dem Bezirk gehört, in dem sich der feste Wohnsitz befindet.
Die Finanzämter Deutschlands sind zuständig für die steuerliche und finanzielle Verwaltung. Sie sind für den Einzug und die Überprüfung des Einzugs der Steuern zuständig.
Das Finanzamt bietet eine digitale Software, die ELSTER heißt. Sie ist für Privatpersonen, Selbstständige und Gewerbetreibende ein Weg, dem Finanzamt die Steuererklärung zu übermitteln. Auch persönlich oder per Post kann die Steuererklärung eingereicht werden.
Inhalt
Was man über das Finanzamt wissen muss
Bekanntschaft mit dem Finanzamt wird früher oder später jeder machen. Unklar bleibt vielen dennoch, was eigentlich seine Aufgaben sind und für was es zuständig ist.
Was macht das Finanzamt?
Das Finanzamt ist Deutschlands Steuerverwaltung. Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) legt die Aufgaben fest – dabei handelt es sich in erster Linie um steuerliche und finanzielle Verwaltung. Es ist für den Einzug und die Überprüfung des Einzugs der Steuern zuständig.
Ausnahmen sind Steuererhebungen des Zolls und die Verbrauchssteuern, um die sich die Bundeszollverwaltung kümmert.
Das Finanzamt vergibt Steuernummern. Es ist auch für Steuerklassen zuständig. Nach einer Personenstandsänderung kann das Finanzamt die Steuerklasse ändern.
Welches Finanzamt ist für mich zuständig?
Was die Zuständigkeit angeht: Das Finanzamts richtet sich nach dem Wohnort der Bürgerinnen und Bürgern. Es ist für ein bestimmtes Gebiet zuständig. Deswegen handelt es sich um ein Landesamt.
Bei einem Umzug ist es deshalb ratsam, das Finanzamt über die Adressänderung zeitnah zu unterrichten. Es ist nämlich möglich, dass sich das zuständige Finanzamts durch den Wechsel des Wohnorts verändert hat.
Welche Steuern zahle ich ans Finanzamt?
Das Finanzamt ist für die Steuern von steuerpflichtigen Privatpersonen, Körperschaften, Personenvereinigungen, Unternehmen und Selbstständigen zuständig.
U. a. für folgende:
- Ertragssteuern (z. B. Einkommen-, Gewerbe-und Körperschaftsteuer)
- Verbrauchssteuern (z. B. Energiesteuer, Tabaksteuer und Kaffeesteuer)
- Substanzsteuer (z. B. Vermögenssteuer, Grundsteuer)
Ist das Finanzamt für die Kfz-Steuer zuständig?
Bis 2009 war das Finanzamt für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer, kurz Kfz-Steuer, zuständig. Damit war es eine Ländersteuer. Bis 2014 verwaltete sie dann das Bundesfinanzministerium. Seit Juli 2014 ist die Kfz-Steuer in den Händen der Zollverwaltung. So wurde sie zu einer Bundessteuer.
Steuererklärung für Privatpersonen und Gewerbe
Um die Formulare digital einzureichen, bietet das Finanzamt das Programm ELSTER. Die Software bietet sowohl Gewerbetreibenden, Selbstständigen als auch Privatpersonen den Weg, beim Finanzamt eine Steuererklärung einzureichen. Dabei müssen Arbeitnehmer völlig andere Posten absetzen als ein Unternehmen.
Probleme mit der Steuererklärung oder andere Fragen zum Steuerrecht? Wenden Sie sich ggf. an Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater.
Beispiele dafür, was ein Arbeitnehmer absetzen kann:
- Fahrtkosten zur Arbeit (Entfernungspauschale)
- Fortbildungskosten
- Umzugskosten bei beruflich veranlasstem Umzug
Neben dem ELSTER-Formular gibt es für Selbstständige und Unternehmen viele weitere Formulare, die nach Steuergesetzen und Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StÜDV) elektronisch übermittelt werden müssen:
- die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen,
- die Lohnsteuer-Anmeldungen,
- die Umsatzsteuer-Voranmeldungen,
- die Anträge auf Dauerfristverlängerung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen,
- die damit verbundene Anmeldung der Sondervorauszahlung
- und die Umsatzsteuerjahreserklärung.
Tipp: Die Steuererklärung unbedingt pünktlich einreichen! Bei Versäumnis der Frist können Strafgebühren erhoben werden.
Betriebliche Aufwendung und Abschreibung in der Steuererklärung
„Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind“ steht in § 4 Abs. 4 EStG (Einkommenssteuergesetz). Damit sind sie steuerlich absetzbar, da sie den Gewinn mindern. Sie können sich steuersparend auswirken. Auch Abschreibungen können steuerlich geltend gemacht werden.
Rückerstattung und Steuerschulden – der Steuerbescheid
Einige Wochen nach der Steuererklärung erhalten Sie einen Steuerbescheid. Es handelt sich um ein amtliches Schriftstück, in dem Steuern nach Steuerart, Zeitraum und Betrag gekennzeichnet ist.
Geldsegen nach einem Steuerbescheid – Steuerrückerstattung
Wenn zu viele Steuern abgeführt wurden, erstattet das Finanzamt die Differenz. Wer beispielsweise hohe Fahrtkosten hat oder einen doppelten Haushalt führt, kann beides steuerlich absetzen. Zusammen mit anderen Posten, wie beispielsweise Fachliteratur, Fortbildungen und Bewerbungskosten, für die ein Arbeitgeber nicht aufkommt (und die alle steuerlich absetzbar sind), kann es passieren, dass das Finanzamt eine kleinere oder größere Summe auf Ihr Konto überweist.
Die böse Überraschung: Steuerschulden beim Finanzamt
Im Steuerbescheid kann aber auch eine Steuerrückerstattung angekündigt werden. Dann werden Steuerzahler aufgefordert, diese innerhalb kurzer Zeit zu begleichen.
Steuerschulden kommen häufig unerwartet. Sie können gerade für Gewerbetreibende zu einer wirtschaftlichen Existenzbedrohung werden.
Kritisch wird es vor allem dann, wenn der Steuerzahler oder das Unternehmen die Steuerschuld nicht begleichen kann.
Bei einer Verschuldung nutzt es nichts, die Schuld zu ignorieren. Im Zweifelsfall kann das Finanzamt eine Kontosperrung oder sogar Zwangsvollstreckung verhängen.
Wenn ein Schuldner gar nicht mehr weiter weiß, ist es eine Schuldnerberatung ratsam. Ein Schuldnerberater unterstützt, aus einer finanziellen Notlage herauszukommen.
Auch Sie haben Rechte dem Finanzamt gegenüber! Einspruch gegen das Finanzamt und deren Steuerbescheid ist möglich. Lassen Sie Ihren Steuerbescheid noch einmal auf Richtigkeit überprüfen.
3 Tipps bei Steuerschulden
- Überprüfen Sie zuerst die Richtigkeit des Steuerbescheids. Legen Sie bei Unstimmigkeiten Einspruch ein.
- Ist der Steuerbescheid rechtmäßig, tätigen Sie die Nachzahlung innerhalb der gesetzten Frist. So vermeiden Sie Säumnisgebühren.
- Falls es nicht möglich ist, die Steuerschulden zu begleichen, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit dem Finanzamt in Verbindung.
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