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Der einfachste Weg, in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) den Gewinn aufzuteilen, ist, ihn gleichermaßen auf die Gesellschafter aufzuteilen. Wenn der Gewinnanteil zwischen den Gesellschaftern ungleich aufgeteilt werden soll, kann es zu steuerlichen Schwierigkeiten kommen.
Zunächst ist zu beachten, dass die Gewinn-/ und Verlustverteilung immer vertraglich festgehalten werden sollte, da sonst eventuelle Streitigkeiten über Gewinne und Verluste recht schnell vor Gericht landen können.
Gewinnverteilung bei unterschiedlichen Anteilen am Gewinn
Bis auf Familiengesellschaften können die Gesellschafter immer selbst festlegen, wie die Gesellschafter am Gewinn beteiligt werden soll. Grundsätzlich sieht das BGB in § 722 eine Aufteilung pro Kopf vor. Durch den oben genannten Gesellschaftsvertrag kann aber von dieser Vorkehrung abgewichen werden.
Ein Beispiel: Wenn also in einer Gesellschaft, die 1000 € Gewinn gemacht hat, einer der zwei Gesellschafter für 100% des Gewinns und für 50% der Ausgaben in Höhe von 1000 €, also 500 € verantwortlich ist, hat er einen Gewinnanteil von 1500 € zu versteuern. In diesem Beispiel hat andere Gesellschafter einen Verlust von -500€ zu versteuern. Zu erklären sind diese Gewinne und Verluste in der Feststellungserklärung der GbR und anschließend in der Einkommensteuererklärung der Gesellschafter. Da eine GbR kein Rechtskörper nicht Steuersubjekt der Einkommensteuer ist, muss diese Gewinnaufteilung und ihre Versteuerung nicht innerhalb der GbR, sondern bei den Gesellschaftern selbst stattfinden.
Trotz sorgfältigster Recherchen empfehlen wir Ihnen den verbindlichen Kontakt zu einem Steuerberater, selbst wenn wir Ihre Frage bezüglich Ihrer Gesellschaft beantwortet haben.
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