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Gruppenunfallversicherung

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 2. Januar 2020

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Gruppenunfallversicherung-Betriebsausgabe

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Was ist eine Gruppenunfallversicherung?

Die Gruppenunfallversicherung ist eine Unfallversicherung, die mehrere Personen umfasst und in der Regel von Unternehmen für ihre Arbeitnehmer abgeschlossen wird.
Die Gruppenunfallversicherung ist eine Unfallversicherung, die mehrere Personen umfasst und in der Regel von Unternehmen für ihre Arbeitnehmer abgeschlossen wird.

Von einer Gruppenunfallversicherung ist dann die Rede, wenn mehrere Personen zusammen in einem gemeinsamen Vertrag versichert sind. Unternehmen schließen häufig für ihre Arbeitnehmer eine Gruppenunfallversicherung ab, um zu deren finanzieller Absicherung beizutragen. Aus Sicht des Unternehmers sind die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung abzugsfähige Betriebsausgaben, die den Gewinn mindern. Wenn auch der Chef mitversichert ist, bleibt dessen Beitrag allerdings außen vor – es sei denn, es handelt sich um den Geschäftsführer einer GmbH. Denn dieser gilt unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne.
Wenn ein Arbeitgeber die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung bezahlt, führt das bei den Mitarbeitern eventuell zu Arbeitslohn, der versteuert werden muss. Diese Steuerpflicht hängt allerdings von mehreren Faktoren ab.

Umfang des Versicherungsschutzes entscheidend für den Arbeitslohn

Wenn eine Unfallversicherung nur für Unfälle im beruflichen Bereich (Betrieb, Dienstreisen, etc.) aufkommt, dann tritt keine Steuerpflicht ein.
Bietet eine Versicherung jedoch zusätzlich auch Versicherungsschutz für Risiken im privaten Bereich (Urlaub, Freizeit, Sport, etc.), so sind die Beiträge grundsätzlich steuerpflichtig. Oft erkennt man solche Verträge an Bezeichnungen wie „24-Stunden-Rundum-Schutz“. Vom Gesamtbeitrag können aber pauschal 20 Prozent steuerfrei bleiben für den Anteil, der auf den Versicherungsschutz bei Dienstreisen entfällt.

Art der Bezugsberechtigung

Wird das Geld der Gruppenunfallversicherung im Schadensfall direkt an den Mitarbeiter gezahlt, so gilt dies als geldwerter Vorteil und ist somit steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Wird das Geld der Gruppenunfallversicherung im Schadensfall direkt an den Mitarbeiter gezahlt, so gilt dies als geldwerter Vorteil und ist somit steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Eine Unfallversicherung, die auch für private Unfälle einspringt, bleibt trotzdem steuerfrei, wenn das Geld im Versicherungsfalle ausschließlich an den Arbeitgeber als Versicherungsnehmer ausbezahlt wird.
Wird dagegen ein Direktanspruch vereinbart – also im Schadensfalle an den Mitarbeiter direkt gezahlt – dann sind die Beiträge für die Unfallversicherung steuerpflichtiger Arbeitslohn. Denn in diesem Fall hat der Mitarbeiter einen geldwerten Vorteil gegenüber all jenen, die ihre private Unfallversicherung selbst bezahlen müssen.

So teuer kann die Steuerpflicht werden

Wenn der durchschnittliche Jahresbeitrag (ohne Versicherungssteuer) höchstens 62 Euro pro Arbeitnehmer beträgt, dann kann der Arbeitgeber die Beiträge (inklusive Versicherungssteuer) pauschal mit 20 Prozent der Lohnsteuer unterwerfen, ohne dass die Mitarbeiter davon etwas mitbekommen müssen.
Sobald diese Grenze jedoch überschritten wird, kann die Versteuerung nur noch individuell erfolgen – die Beiträge erscheinen dann als Lohnbestandteil auf der Gehaltsabrechnung. Wie teuer es dann wird, hängt unter anderem von Verdiensthöhe und Steuerklasse ab.

Bildnachweise: © alphaspirit - stock.adobe.com, Coloures-Pic - Fotolia.com, © veerapong - stock.adobe.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.