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In der Regel dient eine Haftpflichtversicherung dazu, den Versicherten von Ansprüchen Dritter zu befreien. Voraussetzung ist, dass der Versicherte den Schaden fahrlässig verursacht hat. Wie eine Haftpflichtversicherung funktioniert, lesen Sie hier.
Das ist nur in bestimmen Bereichen der Fall. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss beispielsweise vorhanden sein, eine betriebliche meist nicht, wird jedoch dringend empfohlen.
Ja, üblicherweise sind vorsätzlich verursachte Schäden nicht abgedeckt. Hinzu kommen je nach Police weitere Situationen, die nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Welche Schäden ausgeschlossen sein können, erfahren Sie hier.
Inhalt
Allgemeine Haftpflichtversicherung: Ab wann ist eine solche Police sinnvoll?
Gibt es beim Hausrat eine Haftpflichtversicherung? Muss sie für Hunde vorhanden sein? Und was ist zu beachten, wenn im Gewerbe versichert werden soll? Wenn es um Versicherungen geht, ob privat oder gewerblich, ist oft Weitblick gefragt. Wird diese oder jene Police überhaupt benötigt? Auch beim Thema „Haftpflicht und Versicherung“ sollte immer vorab geklärt werden, welche Variante überhaupt sinnvoll ist und wann eine solche unbedingt vorhanden sein muss.
Bevor geklärt wird, ab wann eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden muss, stellt sich die Frage, was eine solche Police eigentlich abdeckt. Grundsätzlich deckt eine Haftpflichtversicherung einen Schaden ab, den der Versicherungsnehmer bei Dritten verursacht hat. Es werden also Ansprüche ausgeglichen, die gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht werden. Darüber hinaus ist die Versicherung auch verpflichtet, unbegründete Ansprüche abzuwehren.
So ist eine solche Versicherung in vielen Bereichen des privaten und geschäftlichen Alltags sinnvoll und in einigen sogar vorgeschrieben. Was eine Haftpflichtversicherung abdecken soll und kann sowie deren Bedingungen ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bestimmt. In den §§ 100 bis 124 VVG finden sich die gesetzlichen Grundlagen, welche für alle Arten von Haftpflichtversicherungen gelten.
Die meisten Varianten dieser Versicherung sind freiwilliger Natur und werden üblicherweise als sogenannte Privathaftpflichtversicherung bezeichnet. Andere Varianten fallen unter die sogenannten Pflichtversicherungen gemäߧ 113 VVG. So darf ohne eine bestehende Haftpflichtversicherung fürs Auto dieses beispielsweise nicht am Verkehr teilnehmen. In vielen selbstständigen Berufen muss ebenfalls eine Haftpflichtversicherung vorhanden sein, damit die Tätigkeit überhaupt ausgeübt werden darf. Gleiches gilt im betrieblichen Bereich, oftmals ist der Geschäftsbetrieb ohne Versicherung nicht möglich.
In der Regel müssen Versicherungsnehmer eine Haftpflichtversicherung abschließen, wenn der Gesetzgeber den betreffenden zu versicherten Bereich für risikobehaftet hält. Es wird beispielsweise grundsätzlich davon ausgegangen, dass ein Fahrzeug immer eine gewisse Betriebsgefahr birgt und daher immer eine Haftpflichtversicherung für ein Kfz vorliegen muss.
Von einem besonderen Risiko wird in einigen Bundesländern bei Hunden ausgegangen. Weshalb in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen für Hundebesitzer eine generelle Pflicht besteht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
In anderen Bundesländern gilt die Pflicht entweder je nach Hunderasse, ob das Tier auffällig geworden ist oder wie groß bzw. wie schwer es ist. Hundehalter müssen sich also informieren, ob eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist.
Funktionsweise einer Haftpflichtversicherung
Wurde ein Schaden verursacht, der geltend gemacht wird, prüft die zuständige Versicherung zunächst, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind. Entstand der Schaden fahrlässig durch den Versicherungsnehmer, liegt in der Regel ein Versicherungsfall vor, der beglichen werden muss. Handelt es sich hingegen um einen vorsätzlich verursachten Schaden, ist die Versicherung nicht zum Ausgleich verpflichtet.
Gesetzlich ist dies im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unter § 103 definiert:
Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich den bei dem Dritten eingetretenen Schaden herbeigeführt hat.
Verneint die Versicherung Ansprüche, da diese unbegründet sind, übernimmt sie für den Versicherten in der Regel die Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, falls dieser vom Geschädigten verklagt wird. Diese Übernahme der Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche durch Dritte ist in § 101 VVG ebenfalls gesetzlich festgelegt. Dies wird im Allgemeinen als passiver Rechtsschutz bezeichnet, da die Versicherung tätig wird, wenn die gegnerische Partei sie verklagt.
Tritt die Haftpflichtversicherung jedoch für den Schaden ein, werden sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden ersetzt.
Was wird von Haftpflichtversicherungen in der Regel nicht abgedeckt?
Meist wird im Vertrag zur Haftpflichtversicherung auch festgelegt, wann der Versicherungsschutz von vornherein nicht eintritt bzw. welche Situationen nicht versichert sind. In der Regel sind Schäden, die durch vorsätzliches Verhalten verursacht wurden, ausgeschlossen. Auch wenn ein Versicherungsschutz über spezielle Versicherungen angeboten wird, kann dieser in einer allgemeinen Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sein.
Typisch für Schäden, welche üblicherweise ausgeschlossen werden, sind auch Ansprüche, welche zwischen Familienmitgliedern geltend gemacht werden. Sofern diese im gleichen Haushalt wohnen oder der gesetzliche Vertreter des Versicherten sind. Gleiches gilt, wenn es sich um Betroffene handelt, welche Versicherungsschutz aus dem gleichen Vertrag erhalten.
Ebenfalls vom Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind Schäden an fremden Sachen, die durch Miete, Pacht oder Leasing an den Versicherungsnehmer übergehen oder welche er bearbeitet. Darüber hinaus sind in der Regel auch Strahlen-, Asbest- oder Umweltschäden von einer allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt.
Bei einer Haftpflichtversicherung sind die Angebote teilweise sehr unterschiedlich gehalten. Für erheblich höhere Prämien kann es durchaus möglich sein, dass eigentlich ausgeschlossene Schäden dennoch versichert sind. Auch kann sich der Versicherungsschutz bei gleichen Beiträgen deutlich unterscheiden. So ist ein Versicherungsvergleich bei einer Haftpflicht durchaus ratsam.
Private Haftpflichtversicherung: Für Kind, Haus, Hund und mehr
Wie bereits beschrieben, gibt es für die verschiedensten Bereiche eine Haftpflichtversicherung. Im privaten Bereich werden meist Schäden in alltäglichen Situationen abgedeckt. Besteht die Schadensersatzpflicht gemäß § 823 BGB, kann der Versicherungsschutz diese übernehmen.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Kind in einem Geschäft Waren beschädigt oder der angeleinte Hund den Fahrradständer über die Straße schleift.
Die Kfz-Haftpflicht hingegen deckt Ansprüche ab, die durch die Nutzung des Kraftfahrzeugs verursacht werden. Grund-bzw. Hausbesitzer müssen ebenfalls eine Haftpflichtversicherung abschließen, welche Schäden, die durch oder im Umfeld von Gebäuden bzw. Grundstücken entstehen, versichert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, wenn Tanks auf den Grundstücken stehen, dass eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ratsam ist.
Im privaten Freizeitbereich können Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden, die vor Ansprüchen aus sportbedingten bzw. wassersportbedingten Schäden schützen. Wichtig ist, dass eine Schiffshaftpflichtversicherung analog zur Kfz-Variante steht und somit verpflichtend abzuschließen ist. Ohne Versicherungsschutz darf ein entsprechendes Wasserfahrzeug nicht geführt werden. Ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist die Jagdhaftpflichtversicherung für Jäger.
Was ist eine gewerbliche Haftpflichtversicherung – und lässt sie sich als Betriebsausgabe absetzen?
Im beruflichen und gewerblichen Bereich ist eine Haftpflichtversicherung besonders wichtig. Eine gewerbliche Haftpflichtversicherung sichert den Unternehmer gegen Ansprüche Dritter ab. So muss der Unternehmer ein ihm unterlaufenes Missgeschick bei seiner Arbeit oder der Erfüllung eines Auftrages bei einem Kunden nicht selbst bezahlen, sondern die Versicherungsgesellschaft haftet in Höhe der Deckungssumme für den entstandenen Schaden. Da diese Versicherung betrieblich bedingt ist, stellen auch die Versicherungsbeiträge für den Unternehmer eine Betriebsausgabe dar.
Das bedeutet in diesem Fall, dass die jeweilig notwendige Haftpflichtversicherung der Beitrag im Rahmen der Betriebsausgaben abgesetzt werden kann.
Beispiel: Unternehmer B hat von Kunde A den Auftrag erhalten, das Dach seines Privathauses neu einzudecken. Bei der Arbeit lässt Unternehmer B aus Versehen einen Ziegel fallen und beschädigt das unter dem Gerüst parkende Auto von Kunde A. Die dabei entstandenen Schäden werden von der gewerblichen Haftpflichtversicherung des Unternehmers B getragen.
Die gewerbliche Haftpflichtversicherung sollte jedoch nicht mit der privaten Haftpflichtversicherung verwechselt werden, welche nicht für Schadensfälle im Rahmen des Gewerbes oder des Betriebes aufkommt. Vorgeschrieben ist eine gewerbliche Haftpflichtversicherung in der Regel nicht, bei bestimmten Berufsgruppen muss allerdings eine sogenannte Berufshaftpflichtversicherung vorhanden sein.
So kann ein eigenständiger Arzt im Zuge der Arzthaftung oder ein Anwalt für die Anwaltshaftung versichert sein. Ohne eine Versicherung wäre die Ausübung der Tätigkeit kaum möglich. Arbeitnehmer sind hingegen üblicherweise über die Amtshaftpflichtversicherung oder die Diensthaftpflichtversicherung abgesichert.
Die verschiedensten Betriebshaftpflichtversicherungen, wie die Gewerbe- und Industriehaftpflicht, decken dann die Risiken von Unternehmen ab, die im Zuge der Tätigkeit bzw. des Geschäfts entstehen. Hierzu zählt in der Regel auch die Produkthaftpflicht-versicherung.
Eine weitere wichtige Versicherung kann für Unternehmen und Betriebe die Patenthaftpflichtversicherung sein, wenn es um die Verletzung von Patentrechten geht.
Welche gewerbliche Haftpflichtversicherung soll es sein?
Wenn Unternehmer oder Selbständige bzw. Freiberufler über eine Haftpflichtversicherung nachdenken, sollten sie zunächst klären, welche betrieblichen Risiken überhaupt abgesichert sein sollen. Auch die Frage, wie hoch diese Risiken sind, sollte bei der Entscheidung für eine Versicherung eine Rolle spielen. Bei der gewerblichen Haftpflichtversicherung ist ein Vergleich der Angebote also ebenso sinnvoll wie bei der privaten.
Ob sich eine Versicherung lohnt, hängt auch davon ab, wie hoch der etwaige Schaden sein würde und mit welchen Kosten dann zu rechnen ist. Ebenfalls wichtig ist, ob die Haftpflicht den Schaden in vollem Umfang trägt oder die zu leistenden Beiträge über der zu erwartenden Schadenssumme liegen.
Im Zweifel sollte immer eine Beratung durch einen Versicherungsexperten erfolgen, der die Notwendigkeit und das Schadensrisiko einschätzen kann.
Haftpflichtversicherung: Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Sowohl eine private als auch eine gewerbliche Haftpflichtversicherung wird über die zu zahlenden Prämien finanziert. Je nach Versicherungsschutz und Umfang des Vertrags können sich die Höhen der Beiträge durchaus erheblich unterscheiden. Bei der Betriebshaftpflicht ist in der Regel auch eine Selbstbeteiligung enthalten, sodass hier auch ein Teil des Schadens getragen werden muss. Über diese Beteiligung können die Prämien üblicherweise in Bereichen bleiben, die für die Unternehmen wirtschaftlich sind.
Eine pauschale Aussage zu den Kosten einer Haftpflichtversicherung ist nicht möglich, da diese sich immer auf den jeweiligen Vertrag und den Einzelfall beziehen. Dass Selbstständige eventuell geringere Beiträge zahlen als ein Unternehmen, ist wahrscheinlich, kann jedoch auch vom Beruf bzw. vom Geschäft abhängig sein.
Abgerechnet wird der Versicherungsbeitrag unterschiedlich, wobei jährlich oder halbjährlich üblich ist. Quartalsabrechnungen sind in der Regel auch möglich. Mit dem Tarifrechner aus unserem Ratgeber zum Vergleich der Haftpflichtversicherungen ist es möglich, einen Überblick zu eventuellen Kosten zu erstellen.
Kündigung der Haftpflichtversicherung: Das ist zu beachten
Die Gründe, warum eine Versicherung beendet werden soll, können vielfältig sein. Wie bei anderen Verträgen gilt auch für die Haftpflichtversicherung, dass diese gekündigt werden muss, denn sie endet in der Regel nicht automatisch, sondern wird nach Ablauf verlängert. Üblicherweise werden Haftpflichtversicherungen über mehrere Jahre geschlossen, was oft auch Rabatte mit sich bringt.
Je nachdem warum gekündigt werden soll, gibt es die Möglichkeit der ordentlichen oder der außerordentlichen Kündigung. Die ordentliche Kündigung unterliegt auch bei der Haftpflichtversicherung einer Frist. Die Kündigung kann zum Ablauf des Versicherungszeitraums erfolgen. In der Regel beträgt die Frist bei den meisten Anbietern drei Monate zum Ende des Zeitraums. Soll der Vertrag zum 31.12. enden, muss die Kündigung also zum 30.09. vorliegen. Versicherte sollten diesbezüglich immer die Police prüfen.
Eine außerordentliche Kündigung ist beispielsweise bei einer Beitragserhöhung möglich. Hier greift in der Regel ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. Die gleiche Frist ist in einem Schadensfall einzuhalten, wenn dieser eine Kündigung begründet. Kommen Versicherungsnehmer in Zahlungsverzug, hat die Versicherung ein Sonderkündigungsrecht auf ihrer Seite.
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