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Das Handelsrecht ist ein Sonderprivatrecht der Kaufleute, das ihre Geschäftstätigkeit regelt. Genauere Informationen sind hier zu finden.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in das alle Personen, die vom Handelsrecht betroffen sind, eingetragen sind.
Das Handelsrecht und das Steuerrecht haben zwei unterschiedliche Adressaten, wenn es am Ende eines Jahres um die sogenannte „Bilanz“, oder auch „Jahresabschluss“ geht. Die Steuerbilanz wird an das Finanzamt geschickt, die Handelsbilanz soll externen Adressaten Informationen zu Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermöglichen.
Hier wird es genauer beschrieben.
Inhalt
Handelsrecht: Definition
Beim Handelsrecht handelt es um ein besonderes Privatrecht. Das Handelsrecht und das Gesellschaftsrecht bilden gemeinsam die Rechtsgrundlage für Kaufleute. Als Kaufleute, als Kaufmann bzw. Kauffrau, sind die zu verstehen, die ein Handelsgewerbe betreiben und selbständige, nach außen gerichtete und planmäßige Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsicht nach dem Handelsgesetzbuch durchführen.
Das Handelsgesetzbuch (HGB), das die Gesetze des Handelsrechts festhält, ist die wichtigste Rechtsquelle und ergänzt und modifiziert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Das HGB kann dabei zum Teil Regelungen des BGB verdrängen. Dabei hat das Handelsrecht Vorrecht gegenüber dem Bürgerlichen Recht. Die handelsrechtlichen Vorschriften müssen dabei eingehalten werden: Der Handel soll abgeschlossen werden und ein Entgelt zustande kommen.
Da der Handelsverkehr nicht an internationalen Grenzen Halt macht, ist das deutsche Handelsrecht stets um internationale Rechtsangleichung bemüht.
Einfach erklärt: Das Handelsrecht erweitert für Kaufleute das Bürgerliche Gesetzbuch im Sinne des Privatrechts. Im Vordergrund des Handelsrechts steht die Befriedigung der Bedürfnisse des Handelsverkehrs.
Alle Informationen über Kaufleute auf einen Blick – das Handelsregister
Eine Schlüsselrolle nimmt beim Handelsrecht in Deutschland das deutsche Handelsregister ein. Die Aufgabe des Handelsregisters ist es, die Sicherheit im Rechts- und Geschäftsverkehr zu gewährleisten. Es handelt sich dabei um ein öffentliches Verzeichnis. Es ist somit sowohl für andere Kaufleute, als auch für Bürgerinnen und Bürger einsehbar und macht auf diese Weise Informationen zu zukünftigen Geschäftspartnern zugänglich.
Ins deutsche Handelsregister werden sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen, zum Beispiel juristische Personen, die vom Handelsrecht betroffen sind, eingetragen.
Eine Übersicht zu den durch das Handelsrecht zugänglich gemachten Informationen im Handelsregister über Firmen und Personen wird in Amtsgerichten geführt. Angaben können auch online gegen eine Gebühr nachgelesen werden nachgelesen werden.
Handelsbilanz, Steuerbilanz und die Maßgeblichkeit
Jeder Haushalt in Deutschland ist dazu verpflichtet, Steuern zu zahlen. Auch Unternehmen fallen in die Kategorie „Haushalt“. So sind Unternehmen dazu verpflichtet, zum Jahresende einen Jahresabschluss, auch häufig synonym „Bilanz“ genannt, anzufertigen. Dabei unterscheidet man zwischen zwei Jahresbilanzen: der Handelsbilanz und der Steuerbilanz, die Handelsrecht und Steuerrecht betreffen.
Der Unterschied zwischen Steuerrecht und Handelsrecht ist, dass sie sich an zwei unterschiedliche Adressaten richten.
Das Steuerrecht und damit die Steuerbilanz ist die Grundlage der Besteuerung und dient der Gewinn- und Vermögensermittlung. Der Adressat ist hier das Finanzamt.
Im Gegensatz dazu stehen das Handelsrecht und damit die Handelsbilanz: Sie wird nach Vorschriften des Handelsrechts und dem Handelsgesetzbuch angefertigt. Es soll externen Adressaten Informationen zu Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geben.
Bei der Anfertigung dieser beiden Bilanzen gilt das Maßgeblichkeitsprinzip, im Handelsrecht und Steuerrecht auch oft mit Maßgeblichkeit abgekürzt. Die Maßgeblichkeit besagt, dass die für die Handelsbilanz angegebenen Werte auch verbindlich in der Steuerbilanz angegeben werden müssen, soweit keine anderen steuerlichen Vorschriften vorgegeben sind.
So wird meistens eine Einheitsbilanz erstellt. Es vereint Handelsbilanz und Steuerbilanz.
Betriebsausgaben im Jahresabschluss abschreiben
Der Jahresabschluss, sowohl im Handelsrecht als auch im Steuerrecht, setzt sich aus unterschiedlichen Posten zusammen. Der, der für die meisten Fragen sorgt und Unklarheiten schafft, ist zweifellos der der Abschreibungen.
Betriebliche Ausgaben im Steuerrecht und Handelsrecht
Betriebliche Aufwendungen werden in § 4 Abs. 4 EStG gesetzlich als Aufwendungen, die durch den Betrieb entstanden sind, definiert. Betriebliche Ausgaben eines Betriebs oder Unternehmens gelten als Aufwendung im Handelsrecht: Beispiele dafür sind Miete, Strom und Gehälter. Der dadurch entstehende Betrag wird von den Einnahmen, beziehungsweise den Umsätzen, die erzielt werden, abgezogen. Das kann von der Steuer abgesetzt werden.
Zu unterscheiden ist es von der Abschreibung im Handelsrecht: Hierbei handelt es sich beispielsweise um Büromaterial, das pauschal abgeschrieben werden kann.
Jedoch gibt es einen signifikanten Unterschied von Aufwendungen im Steuerrecht und im Handelsrecht: handelsrechtliche Abschreibung bedeutet, dass keine Wertung der Ausgabe vorgenommen wird. So wird im Handelsrecht jede Aufwendung als Minderung des Nettovermögens betrachtet. Dagegen wertet das Steuerrecht bestimmte Ausgaben als nicht abzugsfähig oder nur beschränkt abzugsfähig.
Gewinn im Steuerrecht und im Handelsrecht ist in der Zusammenfassung nicht identisch, da handelsrechtlicher Gewinn ein anderer Wert als ein steuerlicher Gewinn ist.
Betriebsausgaben, die nicht pauschal abzugsfähig sind, heißen Teilwertabschreibungen. Im Handelsrecht müssen sie abgesetzt werden, wenn eine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Steuerrechtlich ist eine Teilwertabschreibung ist nicht zwingend anzuwenden.
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