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Durch eine Hausratversicherung ist der Hausrat versichert. Dieser umfasst verschiedenste privat genutzte bewegliche Gegenstände, die im Haushalt der versicherten Person zu finden sind. In der Hausratversicherung sind vom Aquarium bis zum Fernseher also diverse Dinge enthalten. Vor diesem Hintergrund ist umgangssprachlich auch die Rede von einer Haushalt(-)Versicherung. In welchen Fällen die Hausratversicherung hilft, lesen Sie an dieser Stelle.
Eine solche Versicherung für den Haushalt ist notwendig, wenn Sie sich gegen die Beschädigung oder den Verlust Ihres privaten Inventars finanziell absichern möchten. Sie benötigen keine einzelne Hausratversicherung gegen Diebstahl oder eine gesonderte Hausratversicherung gegen Feuer, da diese und ähnliche Szenarien alle durch eine Hausratversicherung abgedeckt sind. Sie gilt allerdings nur für Privathaushalte, für das Betriebsinventar wird eine Inventarversicherung benötigt.
Die Hausratversicherung zahlt nicht, wenn Haushaltsgegenstände auf Grund von Unachtsamkeit oder ihres Alters kaputt gehen. Auch Dinge, die außerhalb des eigenen Haushalts verloren gehen, können nicht durch die Hausratversicherung ersetzt werden. Wann die Hausratversicherung nicht zahlt, erfahren Sie hier.
Inhalt
Hausratversicherung: Was ist versichert und was nicht?
Den Hausrat zu versichern, erspart Versicherten im Schadensfall viel Geld. Allgemein (teil)kompensiert die Hausratversicherung Schäden oder Verluste des Hausrats, die nicht durch Faktoren entstehen, welche vom Versicherten beeinflussbar sind.
Ausgenommen davon sind Verschleißerscheinungen von Gegenständen im Haus oder der Wohnung, die durch ihre Benutzung entstehen. Darüber hinaus gibt es einige Ausnahmefälle, die in den folgenden Auflistungen ergänzt sind.
Was durch die Hausratversicherung gedeckt ist
Im Falle eines Brandes, Wasserschadens oder Einbruchs entsteht schnell ein hoher Schaden am Hausrat. Eine Versicherung für solche Fälle zielt dementsprechend darauf ab, ein breites Spektrum an denkbaren Schadensursachen abzudecken:
- Leitungswasser (Ausnahme: ausgetretenes Reinigungs- oder Badewasser)
- Feuer (nicht inbegriffen: Sengschäden, die nicht aus Bränden hervorgegangen sind, zum Beispiel Brandlöcher durch Zigaretten)
- Blitzschlag (Ausnahme: Spannungsschäden in Gebäuden, die vom Blitzschlag nicht direkt getroffen wurden)
- Implosion oder Explosion
- Sturm- und Hagelschäden (nicht inbegriffen: Schäden in Folge offener Fenster, Türen usw., Sturmflut, Lawinen)
- Einbruchdiebstahl und Raub (es sei denn, die Täter sind Hausangestellte oder Mitbewohner des Versicherungsnehmers)
- Vandalismus
Bei Diebstahl-Delikten ist zu beachten, dass es sich um einen Diebstahl in Folge eines Einbruchs handeln muss. Beispielsweise ersetzt Ihnen die Hausratversicherung ein Fahrrad, das aus der Wohnung entwendet wurde.
Anders verhält es sich, wenn der Versicherte außerhalb seiner eigenen vier Wände Opfer eines Taschendiebstahls oder Raubes wird. Letzteres ist dann der Fall, wenn ihm seine Wertsachen unter Androhung oder Anwendung von Gewalt entwendet werden.
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Was nicht durch die Hausratversicherung gedeckt ist
Bei einem Schaden, der durch folgende Schadensursachen entsteht, bietet die Hausratversicherung keinen finanziellen Schutz:
- Absichtliche oder grob fahrlässige Beschädigung durch den Versicherten
- Schäden in Folge der Nutzung von Kernenergie
- Schäden durch innere Unruhen oder kriegerische Handlungen
- Schäden durch einen Erdrutsch oder eine Erdsenkung
Welche Schäden in welchem Umfang bezahlt werden, sollte vor Vertragsabschluss mit der Versicherung abgeklärt werden. Um die beste Hausratversicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden, können Sie einen unabhängig arbeitenden Versicherungsberater zu Rate ziehen.
Eine Hausratversicherung abschließen: Versicherungswert und Versicherungssumme
Beim Abschluss einer Hausratversicherung ist es notwendig, eine geeignete Versicherungssumme zu vereinbaren. Dazu ist der Wiederbeschaffungswert des Hausrats im Schadens- oder Verlustfall zu ermitteln. Dazu heißt es im Gesetz über den Versicherungsvertrag:
„Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt als Versicherungswert, wenn sich die Versicherung auf eine Sache oder einen Inbegriff von Sachen bezieht, der Betrag, den der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten Sache in neuwertigem Zustand unter Abzug des sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergebenden Minderwertes aufzuwenden hat.“
Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) § 88 Versicherungswert.
Der Versicherungswert ist der tatsächliche Wert der versicherten Sache(n). Die Versicherungssumme ist der maximale Betrag, der durch die Versicherung gedeckt ist. Im Idealfall stimmen Versicherungswert und Versicherungssumme überein.
Den Wert des Hausrats ermitteln
Um den Wert eines Hausrats zu ermitteln, gibt es zwei Methoden. Im ersten Fall ist eine Inventarliste aufzustellen, in der das gesamte Inventar aufgeführt und so sein Wert ermittelt wird. Die zweite Möglichkeit ist die Festlegung einer pauschalen Versicherungssumme. Dabei kann sich bei der Schätzung des Inventarwerts an der Formel 650 Euro pro Quadratmeter orientiert werden.
Die Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem Wert des versicherten Hausrats (Versicherungswert). Eine Versicherungssumme von 20.000 Euro bedeutet, dass Schäden bis zu 20.000 Euro gezahlt werden. Wenn die Versicherungssumme zum Beispiel auf 20.000 Euro festgelegt ist, der Wert des versicherten Inventars aber tatsächlich 40.000 Euro beträgt, ist der Versicherungsnehmer unterversichert. Gehen im Falle eines Wohnungsbrandes Gegenstände im Wert von 40.000 Euro verloren, erhält der Versicherte durch die Hausratversicherung dennoch nur 20.000 Euro, wenn die Versicherungssumme um 20.000 Euro zu niedrig angesetzt wurde. Achten Sie daher genau auf das Verhältnis der festgelegten Versicherungssumme und des tatsächlichen Werts des versicherten Hausrats.
Im Einzelfall ist es möglich, die Hausratversicherung anteilig steuerlich geltend zu machen. So können Selbstständige oder Angestellte im Home Office und mit separatem Arbeitszimmer im Haushalt die Hausratversicherung steuerlich absetzen.
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Versicherung des Hausrats einer Wohngemeinschaft
Eine Wohngemeinschaft ist ein Sonderfall der Hausratversicherung. Hier gibt es sowohl das Privatinventar der einzelnen Bewohner als auch gemeinschaftlich genutzte Räume und Gegenstände. Eine günstige Hausratversicherung für eine WG zu finden wird durch das Vorhandensein nutzungsintensiver Gemeinschaftsräume erschwert.
Welcher Hausrat durch eine WG-Hausratversicherung abgedeckt ist, hängt von den Mietverhältnissen ab. Einzelne Bewohner sind womöglich nur Unter- anstatt Hauptmieter.
Drei mögliche Szenarien für eine WG-Hausratversicherung:
- Eine Hausratversicherung für die gesamte WG: Dies wird nicht von allen Versicherungen angeboten.
- Ein Hauptmieter schließt die Versicherung ab: Die Zimmer der Untermieter fallen dann nicht unter den Versicherungsschutz.
- Alle Bewohner haben ihre eigenen Hausratversicherungen, um damit ihr persönliches Inventar abzusichern.
Eine Hausratversicherung bezieht sich immer auf den Hausrat der Person, welche eine Wohneinheit bewohnt. Sie bietet sich daher für Eigentümer an, die ihre Immobilie selbst bewohnen, sowie für Mieter.
Hausrat- und Haftpflichtversicherung: Unterschiede und Vereinbarkeit
Eine private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn der Versicherte selbst Schäden bei Anderen verursacht. Die private Hausratversicherung deckt dagegen die Schäden am Hausrat des Versicherten. Beide zielen darauf ab, hohe Kosten im Schadensfall zu übernehmen.
Vor dem Abschluss einer neuen Versicherungspolice kann sich ein Preisvergleich für die Haftpflichtversicherung lohnen. Insbesondere eine Kombination aus Haftpflicht und Hausratversicherung kann Kosten sparen. Denn viele Versicherungen versuchen eine solche Kombination mit Sparangeboten attraktiv zu machen. Bevor Sie Ihre Hausratversicherung kündigen, um eine Kombi-Versicherung abzuschließen, sollten Sie die Angebote im Hinblick auf Kosten und Leistung genau vergleichen.
Nicht immer sind Kombi-Versicherungen genauso umfangreich, wie eine einzelne Hausratversicherung. Eine Kündigung wäre dann nur in Hinblick auf die Beiträge, nicht aber den Versicherungsschutz vorteilhaft.