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Was ist das Kilometergeld?
Die Abrechnung der betrieblich veranlassten Fahrten mit dem privaten Pkw wird häufig umgangssprachlich als Kilometergeld oder Pendlerpauschale bezeichnet.
Die Entfernungspauschale stellt den pauschalen Abrechnungsbetrag pro betrieblich gefahrenen Kilometer dar. Das Kilometergeld wird also im Rahmen der Fahrtkosten in der Reisekostenabrechnung zu Betriebsausgaben absetzbar gemacht. Der pauschale Kilometersatz für den Pkw beträgt 0,30 Euro, für die Fahrt mit dem Fahrrad kann man pro km immerhin noch 0,05 Euro ansetzen. Für jedes andere Motorbetriebene Fahrzeug wird pauschal 0,20 Euro angesetzt.
Art des Fahrzeugs | Pauschalbetrag pro gefahrenem Kilometer |
Pkw | 0,30 € |
Fahrrad | 0,05 € |
jedes andere motorbetriebene Fahrzeug | 0,20 € |
Das Kilometergeld ist also das Produkt aus den gefahrenen Kilometern (Hin- und Rückfahrt) sowie dem anzusetzenden Kilometer Satz.
Das Kilometergeld kommt jedoch nur bei den Unternehmern zum Einsatz, die die Fahrtkosten pauschal berechnen, das Fahrzeug also vorwiegend privat genutzt wird, sich daher nicht im Betriebsvermögen befindet und so die betrieblichen Fahrten des privaten Fahrzeugs per Kilometergeld geltend gemacht werden. Anders dagegen bei Fahrzeugen, die sich aufgrund gesetzlicher Regelungen im Betriebsvermögen des Unternehmens befinden. Hier sind die tatsächlichen Kosten anzusetzen, somit entfällt die Abrechnung der Fahrten per Pauschale.
Beispiel zum Kilometergeld
Der Unternehmer fährt mit seinem privaten PKW zu einem Kundengespräch. Insgesamt legt er 125 Kilometer hin und zurück mit seinem Fahrzeug zurück. Das Kilometergeld berechnet sich nun folgendermaßen:
125km x 0,30 Euro = 37,50 Euro.
Der Unternehmer kann die so ermittelten 37,50 Euro mittels einer Reisekostenabrechnung als Betriebsausgaben geltend machen. Die Abrechnung dient dabei als Eigenbeleg, da er ja von niemandem eine Rechnung oder eine Quittung für diese dienstliche Fahrt erhält.
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Wie muss das Kilometergeld in der Reisekostenabrechnung angegeben werden?
Verwendet der Unternehmer ein Formular zur Abrechnung des Kilometergeldes in seinen Reisekosten, braucht er die Spalten nur entsprechend seiner beruflich getätigten Fahrt auszufüllen. Es beginnt mit dem Datum, dem Beginn und Ende der Fahrt, dem Reiseanlass und den gefahrenen Kilometern. Hat die Reise länger als 8 Stunden gedauert, kann der Unternehmer in der gleichen Reisekostenabrechnung auch den Verpflegungspauschbetrag angeben.
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