≡ Menu

Kleinbetragsrechnungen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (27 Bewertungen)
Loading ratings...Loading...

Hast Du Fragen?

Anders als bei „normalen“ Rechnungen gelten bei sogenannten Kleinbetragsrechnungen geringere Anforderungen bezüglich der Pflichtangaben auf der Rechnung. Wann es genügt, eine solche Kleinbetragsrechnung auszustellen, erfahren Sie hier. 

Grundsätzlich können Kleinbetragrechnungen nur bis zu einem Rechnungsbetrag  gemäß § 33 UStDV von unter 250 EUR Brutto (Stand: 2017) ausgestellt werden. Folgende Tabelle zeigt, welche Angaben die Kleinbertragsrechnung im Vergleich zu einer normalen Rechnung enthalten muss:

Unterschiede zwischen den Arten der Rechnungsausstellung
normale Rechnung gemäß § 14 UStGKleinbetragsrechnung gemäß § 33 UStDV
Der vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,das Ausstellungsdatum,
das Ausstellungsdatum,die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts […], sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist,
das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10 UStG) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt, und
in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Zur Differenzierung zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen, sowie zwischen gewilltkürtem und notwendigem Betriebsvermögen empfehlen wir Ihnen unseren…

  • Was ist ein Kontokorrentkredit? Der Kontokorrentkredit ist eine Form des Überziehungskredites, bei dem der Kontoinhaber…

  • Was ist eine Gewerkschaft? Eine Gewerkschaft ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Sie verhandelt Tarifverträge mit…

  • Was heißt die Abkürzung IHK? IHK steht für Industrie- und Handelskammer. Als Selbstverwaltungsorgan der Wirtschaft…

  • Unter Skonto wird ein Nachlass verstanden, welcher vom Zahlenden aufgrund frühzeitiger Überweisung in Anspruch genommen…

  • Die Altersrente reicht in vielen Fällen nicht aus, um davon den Lebensunterhalt zu bestreiten. Deswegen…

  • Die Beweglichkeit eines Wirtschaftsguts ist die Voraussetzung zur Berechnung der Leistungsabschreibung. Die Leistungsabschreibung ist neben…

  • Muss ein Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragen, um Leistungen ausführen zu lassen, so handelt es…

Über den Autor

Male Author Icon
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.