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Eine einheitliche Definition von “Korruption” gibt es in Deutschland nicht. “Korruption” beschreibt jedoch häufig den Missbrauch eines Amtes oder einer Position zum eigenen Vorteil. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Korruption kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Die Freiheitsstrafe kann u. U. bis zu 10 Jahre dauern. Mehr dazu hier.
Unternehmen können z. B. eine Höchstwert für Geschenke festlegen. Außerdem sollten Mitarbeiter für das Thema Korruption sensibilisiert und regelmäßig geschult werden. Entsprechende Richtlichen und Regeln zur Korruptionsprävention hat auch das Bundesinnenministerium in einer Broschüre zusammengefasst. Hier finden Sie mehr dazu.
Inhalt
Korruptionsranking von Transparency International
Korruption bleibt in Deutschland ein aktuelles Thema: Der im Januar 2019 erschienene Korruptionsindex von Transparency International Deutschland e. V. platziert Deutschland mit 80 Punkten auf den 9. Platz der am wenigsten bestechlichen Länder der Welt. Deutschland zählt damit zu den 10 am wenigsten bestechlichen Ländern weltweit. Die letzten 10 Plätze in der Korruptionsstatistik belegen 2019:
- Libyen
- Nord-Korea
- Afghanistan
- Äquatorial-Guinea
- Sudan
- Venezuela
- Jemen
- Syrien
- Süd-Sudan
- Somalia
Doch worum handelt es sich bei Korruption? Fängt die sie im geschäftlichen Verkehr schon bei der Annahme von Geschenken an? Welchen Rat können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern geben, um sie und ihr Unternehmen vor dem Teufelskreis der Korruption zu bewahren?
Was ist Korruption? Versuch einer Definition
Für “Korruption” gibt es keine einheitliche Definition. Der Begriff kann sich sowohl auf ethisch und moralisch verwerfliche als auch auf strafbare Handlungen beziehen. “Korruption” bezeichnet im strafrechtlichen Sinne Amtsdelikte (§§ 331 bis 358 StGB).
Zu den Korruptionsstraftaten zählen z. B.:
- Vorteilsnahme (§ 331 StGB)
- Bestechlichkeit (§ 332 StGB)
- Vorteilsgewährung (§ 333 StGB)
- Bestechung (§ 334 StGB)
Dabei sei gesagt, dass diese Korruptionsstraftaten nicht allein von Amtsträgern begangen werden können, sondern auch in der Wirtschaft oder im gesellschaftlichen Bereich vorkommen können.
Doch was bedeutet nun “korrupt”? Transparency International definiert Korruption wie folgt: „Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.“
Das BKA unterteilt Korruption zusätzlich in strukturelle und situative Korruption. Die strukturelle Korruption sei laut BKA langfristig geplant und erfolge bewusst. Wohingegen situative Korruption eher spontan geschehe.
Antikorruptionsgesetze und Korruptionsprävention
International gibt es kein einheitliches Antikorruptionsgesetz. Jedes Land kann eigene Vorschriften festlegen.
Die letzte große Änderung im deutschen Antikorruptionsgesetz gab es 2016. In dem Jahr wurde ein Gesetz erlassen, um Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen einzudämmen. Dazu wurden die Straftatbestände § 299a und 299b im Strafgesetzbuch eingeführt. Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen können seither mit einer Geldstrafe oder bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden.
Um Korruption vorzubeugen, sollten Unternehmen klare Regeln festlegen, ihre Mitarbeiter regelmäßig schulen und im Korruptionsfall Sanktionen konsequent durchsetzen. Um Korruption in der Politik bzw. im öffentlichen Dienst entgegenzuwirken, hat das Bundesinnenministerium (BMI) Regeln und Richtlinien zur Korruptionsprävention festgelegt und gebündelt in einer Broschüre herausgegeben.
Die Broschüre können Sie hier herunterladen: www.bmi.bund.de
Korruption in Unternehmen
Laut des EOS (Economic Forum Executive Opinion Survey) hat die Bestechung bzw. Bestechlichkeit in deutschen Wirtschaftsunternehmen aus Sicht der Wirtschaftschefs zugenommen. Dennoch ist das Gesuch von Gewerben und Unternehmen hoch, sich vor Bestechlichkeit zu schützen: Denn Bestechung muss nicht immer in der Führungsetage stattfinden. Beispielsweise können durch Geschenke Mitarbeiter durch Kunden oder zukünftige Kunden in die Mangel genommen werden. Insbesondere wenn nach einem Geschenk ein Geschäftsabschluss stattfindet, muss dieser Fall kritisch untersucht werden.
Zur Korruptionsprävention in Unternehmen lohnt es sich auch, bei Geschenken eine Höchstgrenze festzulegen: Viele Unternehmen halten sich z. B. an den Richtwert von 35 Euro für Geschenke. Sollte dieser überschritten werden, muss der Kunde sein Geschenk wieder mit nach Hause nehmen.
Sind gut gemeinte Gesten schon korrupt?
Auch wenn Sie Präsente für Kunden bereitstellen möchten, empfiehlt es sich, vorsichtig vorzugehen: Einem Geschenk sollte kein Geschäftsabschluss unmittelbar folgen. Grundsätzlich gilt bei Geschenken, ob materieller und immaterieller Natur, stets auf eine gewisse soziale Adäquatheit zu achten. Einem Vorstandsmitglied also ein Geschenk im Wert von 500 Euro zu machen unterscheidet sich also von einem 500 Euro teuren Geschenk für einen Mitarbeiter, dessen Bruttoeinkommen 2000 Euro beträgt.
Auch sollten Sie keine Geschenke an die private Adresse eines Geschäftskunden schicken. Wenn Sie, z. B. an Weihnachten Präsente versenden wollen, nutzen Sie lieber die Firmenadresse. Auch die Dokumentation des Geschenks vermeidet den Anschein von einem Korruptionsversuch.
Strafen für Korruption laut StGB
Wirtschaftliche und politische Korruption sind strafbar. Die Konsequenzen können jedoch unterschiedlich ausfallen. Wie eine Strafe nach einem Korruptionsdelikt aussieht, hängt von der Position des Beschuldigten sowie der Schwere der Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung ab.
Im geschäftlichen Verkehr greift § 299 StGB. Dieser sieht für Bestechlichkeit und Bestechung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Weitere Korruptionstatbestände können das Strafmaß noch erhöhen. Dazu gehören z. B.:
- § 266 StGB: Untreue (bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe)
- § 261 StGB: Geldwäsche (bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe)
- § 370 AO: Steuerhinterziehung (bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe)
Strafen für Amtsträger
Die Annahme von Geschenken im öffentlichen Dienst unterliegt strengen Regeln. Während Spenden an Amtsträger oder politischen Parteien häufig noch nicht zwingend als Korruption gelten, sind Absprachen in Wettbewerbsprozessen bei Ausschreibungen definitiv strafbar (vgl. 298 StGB). Korrupte Amtsträger können mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft werden. Für Richter kann bei Bestechlichkeit sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden (vgl. § 332 StGB).
Verjährung von Korruption
Korruption verjährt nach fünf Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Datum der vollendeten Vorteilsgewährung beziehungsweise mit der erfolgten Bestechung des anderen.
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