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Was sind Kosten der privaten Lebensführung?
Kosten der privaten Lebensführung sind Kosten, die unabhängig vom jeweiligen Beruf oder Gewerbe entstehen und folglich auch nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Dazu gehört z. B. die Miete für die Privatwohnung, die persönliche Kleidung oder auch der Kinobesuch mit der Familie.
Betrachtung der jeweiligen Umstände ist wichtig
Bei der Beurteilung, ob Aufwendungen als Betriebsausgaben abzugsfähig oder der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, kommt es jedoch oft auf eine genaue Betrachtung des Einzelfalls an. Das führt dazu, dass es zu diesem Thema häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden kommt. Schon bei der Miete für die Privatwohnung ist bekannt, dass ein Arbeitszimmer in dieser Wohnung dazu führen kann, dass der Unternehmer einen Teil dieser Miete als Betriebsausgabe absetzen kann. Zur Orientierung folgen hier Beispiele von interessanten Entscheidungen:
Was für die meisten Steuerpflichtigen privat ist, kann für andere Betriebsausgabe sein
Vieles, was üblicherweise als Hobby betrachtet wird, dient für manche Unternehmer der Unterstützung oder Aufrechterhaltung ihres Gewerbes.
Tanzschuhe und Kosten für die Teilnahme an Tanzturnieren inkl. Turnierkleidung beispielsweise gelten gewöhnlich als Kosten der privaten Lebensführung. Nicht jedoch für einen Tanztrainer. Der kann das als Betriebsausgaben absetzen, auch wenn er die Tätigkeit nebenberuflich ausübt (FG Rheinland-Pfalz v. 22.08.2006 AZ 2 K 1930/04). Hier wurde argumentiert, dass die erfolgreiche Teilnahme an Tanzturnieren Auswirkungen auf den Erfolg des Geschäftes als Tanztrainer hat.
Manchmal läuft es auch umgekehrt
Es gibt allerdings auch den Fall, dass etwas, was im Normalfall als Betriebsausgabe betrachtet wird, von den Finanzbehörden und Gerichten nicht als solche gewertet, sondern unter die Kosten der privaten Lebensführung eingeordnet wird.
Die Aufwendungen für einen teuren Oldtimer als Firmenwagen können z. B. von der Finanzverwaltung nicht anerkannt und als Kosten der privaten Lebensführung klassifiziert werden. Grund dafür ist die Tatsache, dass ein solches Fahrzeug weniger Sicherheit und Komfort bietet als ein Neuwagen. Deshalb wird eher von einem privaten Interesse ausgegangen und nicht von einem betrieblichen Interesse (FG Baden-Württemberg v. 28.02.2011 AZ 6 K 2473/09).
Was Kosten der privaten Lebensführung sind und was Betriebsausgaben sind, hängt also immer von einer genauen Betrachtung der Umstände des Einzelfalles ab.
Folgende Kosten sind z.B. keine Betriebsausgaben und zählen somit zu den Kosten der privaten Lebensführung:
- Strafzettel
- Knöllchen
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